{"id":19983486,"updated":"2024-04-10T09:06:06Z","additionalIndexing":"Guatemala;Madagaskar;Bericht;Pakistan;Ruanda;Indien;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Verteidigungsausgaben;Entwicklungszusammenarbeit;Regierungspolitik","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-10-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4515"},"descriptors":[{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":1},{"key":"L05K0806020101","name":"Regierungspolitik","type":1},{"key":"L04K03040406","name":"Ruanda","type":2},{"key":"L04K03030403","name":"Indien","type":2},{"key":"L04K03030406","name":"Pakistan","type":2},{"key":"L04K03040205","name":"Madagaskar","type":2},{"key":"L05K0305020204","name":"Guatemala","type":2},{"key":"L04K04020109","name":"Verteidigungsausgaben","type":2},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L04K10010218","name":"Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1998-11-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(907797600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2190,"gender":"m","id":234,"name":"Wiederkehr Roland","officialDenomination":"Wiederkehr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion U","code":"U","id":5,"name":"LdU\/EVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3486","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Problem der guten Regierungsführung bzw. dasjenige der Reduktion von Hilfe wegen des Fehlens guter Regierungsführung stellte sich für die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren mindestens viermal:<\/p><p>1. In Rwanda, wo sich die Reduktion der Hilfe zwangsläufig ergab, weil während eines Genozids - im Gegensatz zu humanitärer Hilfe - kaum Entwicklungszusammenarbeit möglich ist.<\/p><p>2. In Indien und Pakistan, wo die Schweiz mit der Kürzung der Hilfe an die Regierungen auf die Nuklearwaffenversuche reagierte.<\/p><p>3. In Madagaskar, wo einerseits die mangelnde Reformbereitschaft der Regierung und andererseits die schleppende Untersuchung des Mordes an einem Deza-Mitarbeiter dazu führte, dass die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Staat eingestellt wird (die Hilfe an die Zivilgesellschaft soll weitergehen).<\/p><p>4. In Guatemala wegen des Falles Hänggi.<\/p><p>Zu den Fragen:<\/p><p>1.\/2. Wenn richtigerweise die gute Regierungsführung als Voraussetzung für schweizerische Projekte der Entwicklungszusammenarbeit angesehen wird, stellt sich die Frage, welches die entsprechenden Kriterien einer solchen Politik sind. In den vier erwähnten Fällen war entweder die Hilfe sachlich nicht mehr möglich (Rwanda), die Schweiz schloss sich den Massnahmen anderer Staaten an (Indien und Pakistan) oder der Mord an einem Schweizer wirkte als Auslöser (Madagaskar). Es stellt sich deshalb die Frage, ob auf spektakuläre Ereignisse reagiert wurde oder ob aufgrund klarer Kriterien und Mindeststandards eine systematisch und konsequente Beobachtung der Regierung durchgeführt wird.<\/p><p>3. Übertriebene Militärausgaben vertragen sich schlecht mit einer guten Regierungsführung, wie dies auch die OECD-Richtlinien festhalten. Eine entsprechende Information über die Militärausgaben der Empfängerländer kann als eines der Kriterien der guten Regierungsführung - und damit als Voraussetzung für die Hilfe der Schweiz - gelten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat sich in den letzten Monaten wiederholt zu Fragen der guten Regierungsführung in Zusammenhang mit der internationaler Zusammenarbeit geäussert. Diese Themen sind prominent in der Beantwortung des Postulates Zapfl vom 17. September 1996 (96.3405; Bericht über die internationale Zusammenarbeit der Schweiz mit Ländern des Südens und Ostens 1986-1995) und in der Botschaft über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS vertreten. Sie werden auch in der demnächst dem Parlament zu unterbreitenden Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern ausführlich erörtert werden.<\/p><p>Im übrigen ist der Autor des Postulates Mitglied der Beratenden Kommission für internationale Entwicklung und Zusammenarbeit. Es handelt sich hierbei um eine ausserparlamentarische Kommission, welche u. a. zum Ziel hat, den Bundesrat und die Verwaltung in Fragen der Entwicklungszusammenarbeit zu beraten (vgl. Art. 25 der Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, SR 974.01). Die Kommission hat sich wiederholt mit der Frage der guten Regierungsführung auseinandergesetzt. Anlässlich eines kürzlich zu diesem Thema abgehaltenen Seminars hat sie überdies eine Reihe diesbezüglicher Empfehlungen formuliert. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, einen spezifischen Bericht zu diesem Thema zu unterbreiten.<\/p><p>Aus diesem Grund beschränkt sich der Bundesrat auf eine kurze Beantwortung der aufgeworfenen Fragen und betrachtet das berechtigte Anliegen des Postulanten, eine Darstellung über die Verwendung des Konzeptes der guten Regierungsführung in der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz zu erhalten, als erfüllt.<\/p><p>1. Die Förderung der guten Regierungsführung gehört zu den zentralen Anliegen der Schweiz in ihren Beziehungen zu den Ländern des Südens und des Ostens. Der Bundesrat hat diese Grundsätze bereits 1994 im Leitbild Nord-Süd (Bericht des Bundesrates über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den neunziger Jahren) festgelegt. Sie orientieren sich an den Empfehlungen der OECD, an deren Erarbeitung die Schweiz aktiv beteiligt war. Im Zentrum der guten Regierungsführung stehen Begriffe wie Rechtsstaatlichkeit, effiziente Verwaltungsführung, Korruptionsbekämpfung, die Reduzierung übermässiger Militärausgaben, Demokratisierungsbemühungen und die Achtung der Menschenrechte.<\/p><p>Die Umsetzung der Grundsätze der guten Regierungsführung im Politikdialog und in der Programmarbeit erfordert eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklungen in den Partnerländern. Die Schweiz erfasst die sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Tendenzen in den Einsatzländern der internationalen Zusammenarbeit mittels eines systematischen entwicklungspolitischen Umfeldmonitorings. Es werden dabei verschiedenartige Fragestellungen regelmässig beurteilt, wie<\/p><p>- politische und makroökonomische Rahmenbedingungen;<\/p><p>- Glaubwürdigkeit und Leistungsfähigkeit öffentlicher Institutionen;<\/p><p>- sektorielle und geographische Zuteilung der Staatsausgaben. Dazu gehört auch die Beurteilung der Militärausgaben;<\/p><p>- Rechtssicherheit als Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung;<\/p><p>- Achtung der Menschenrechte;<\/p><p>- Entwicklung im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit.<\/p><p>2. Der Bundesrat vertritt eine differenzierte Anwendung der politischen Konditionalität. Er ist sich bewusst, dass günstige politische Rahmenbedingungen in den Partnerländern von ausschlaggebender Bedeutung für Erfolg oder Misserfolg von Programmen und Projekten der internationalen Zusammenarbeit sind. Sind diese Rahmenbedingungen nicht oder nur unzureichend sichergestellt, müssen von Fall zu Fall mögliche Massnahmen analysiert und angewendet werden. Dabei gilt es immer, den Grundsatz der zielbezogenen Wirkung unserer Massnahmen auf die politische Situation im Partnerland vor Augen zu haben. Priorität bleiben mögliche Anstrengungen zur Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen; positive Massnahmen und der politische Dialog stehen im Vordergrund.<\/p><p>Führen diese Anstrengungen nicht zum Ziel, muss auch der Abbruch einzelner Projekte oder Programme oder die gänzliche Einstellung der Zusammenarbeit ins Auge gefasst werden. Dies ist manchmal unumgänglich, um übergeordneten aussen- und entwicklungspolitischen Zielen zum Durchbruch zu verhelfen. Sinnvoll ist der Abbruch auch dann, wenn er die für die politische Lage verantwortliche Regierung tatsächlich unter Druck setzt, die Situation zu verbessern und\/oder wenn die Zusammenarbeit die Zielgruppen nicht erreicht.<\/p><p>Insbesondere können schwerwiegende und systematische Verletzungen der Menschenrechte, eine Unterbrechung des Demokratisierungsprozesses oder das völlige Fehlen von Bemühungen zur Verbesserung der Regierungsführung zu solch einschneidenden Massnahmen führen. Bei der Beurteilung der politischen Situation ist in erster Linie auf die Entwicklungstendenz und weniger auf absolute Standards abzustellen. Das Prinzip der Konditionalität wird jedoch nur in extremen Fällen und als allerletztes Mittel (Ultima ratio) eingesetzt.<\/p><p>3. Die Militärausgaben der Entwicklungsländer werden jährlich im Bericht über die menschliche Entwicklung vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen veröffentlicht. Die Bandbreite der auf das Bruttosozialprodukt bezogenen Indikatoren ist erheblich. Dies ist u. a. auch auf die unterschiedlichen Statistikgrundlagen der Länder zurückzuführen. Der Bundesrat erachtet aus diesem Grund die Aussagekraft einzelner Jahresstatistiken als beschränkt. Wichtiger sind Trendentwicklungen über verschiedene Jahre.<\/p><p>Militärausgaben bzw. ihr Anteil am Staatshaushalt im Verhältnis zu anderen Sektoren werden im Rahmen des obenerwähnten entwicklungspolitischen Monitorings systematisch verfolgt. In denjenigen Fällen, in welchen sie als exzessiv beurteilt werden, werden sie im politischen Dialog im bilateralen und vor allem multilateralen Rahmen mit dem Partnerland thematisiert. In den Bretton-Woods-Institutionen setzen sich unsere Vertreter dafür ein, dass die Höhe der Militärausgaben, insbesondere bei der Prüfung von Länderprogrammen, berücksichtigt wird. Es können zudem konkrete Massnahmen zu deren Reduktion, z. B. Demobilisierungen, unterstützt werden. Im weiteren wird die relative Höhe der Militärausgaben von den Bundesbehörden auch zur Beurteilung der Kriegsmaterialexport-Gesuche beigezogen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht über die Berücksichtigung des Kriteriums der guten Regierungsführung (\"good governance\") im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit (inklusive Osteuropahilfe) vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere auf die folgende Punkte eingehen:<\/p><p>1. Welche Kriterien verwendet die Schweiz, um die gute Regierungsführung in den Empfängerländern zu beurteilen?<\/p><p>2. Welches sind die Grenzen, bei denen die Hilfe an die Empfängerstaaten (im Gegensatz zur Hilfe an Nichtregierungsorganisationen in den betreffenden Ländern) reduziert oder gestrichen wird?<\/p><p>3. Welches sind die Rüstungsausgaben (bezogen auf das BIP) der Empfängerstaaten schweizerischer Hilfe?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entwicklungszusammenarbeit und \"gute Regierungsführung\""}],"title":"Entwicklungszusammenarbeit und \"gute Regierungsführung\""}