﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983510</id><updated>2024-04-10T08:00:42Z</updated><additionalIndexing>Sonnenenergie;Energiepolitik (speziell);Bioenergie;erneuerbare Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4515</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K170503</key><name>erneuerbare Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170505</key><name>Sonnenenergie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170501</key><name>Bioenergie</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K170101</key><name>Energiepolitik (speziell)</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-12-14T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-10-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2124</code><gender>f</gender><id>156</id><name>Nabholz Lili</name><officialDenomination>Nabholz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2327</code><gender>m</gender><id>221</id><name>Suter Marc Frédéric</name><officialDenomination>Suter Marc Frédéric</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>98.3510</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Vollzug der erwähnten Bundesrechtsbestimmungen weist manchmal erstaunliche Züge auf. Rechtsbestimmungen und Richtlinien zur Nutzung solarer und anderer erneuerbarer Energien im Sinne von Artikel 24octies der Bundesverfassung und Artikel 2ff. ENB, die in einem Kanton empfohlen und gefördert werden, werden in anderen Kantonen verhindert und teilweise sogar generell verboten. Unter solchen Umständen muss man sich ernsthaft fragen, wie die "Energie-2000"-Ziele erreicht werden und die vermehrte Eigenverantwortung unserer Mitbürger - auch im Umweltbereich - noch möglich sein sollen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das Energiegesetz vom 26. Juni 1998 und die dazugehörige Energieverordnung sollen auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt werden. Damit besteht für die Zukunft eine solide Basis, um eine wirtschaftliche und umweltverträgliche Bereitstellung und Verteilung der Energie sicherzustellen und die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien zu fördern. Mit den in Artikel 15 des Energiegesetzes vorgesehenen Globalbeiträgen kann der Bund kantonale Programme zur Förderung der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützen. Bis in allen Kantonen die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Lancierung von kantonalen Förderungprogrammen bereitgestellt sein werden, soll in der Energieverordnung eine angemessene Übergangsfrist festgelegt werden, während der der Bund in Kantonen ohne Förderprogramm objektgebundene Finanzhilfen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien ausrichten kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat Ende Oktober 1998 im Rahmen einer energiepolitischen Grundsatzdebatte u. a. beschlossen, als Übergangslösung zur neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen und als Gegenvorschlag zu den beiden energiepolitischen Volksinitiativen die rasche Einführung einer Energieabgabe zu unterstützen. Die Erträge aus dieser Energieabgabe sollen während einer beschränkten Zeit für die Förderung energieeffizienter Technologien und für den Einsatz erneuerbarer Energien verwendet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Nach der Kompetenzordnung in der Bundesverfassung fällt die Bewilligung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in den kantonalen bzw. kommunalen Zuständigkeitsbereich. Nach Artikel 9 Absatz 1 des Energiegesetzes müssen aber die Kantone im Rahmen ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. In Ziffer 232 der Botschaft zum Energiegesetz wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass mit diesem Grundsatz die kantonalen Gesetzgeber aufgefordert werden sollen, die in den kantonalen Energie-, Bau-, Planungs- und Steuergesetzen enthaltenen Vorschriften, welche die Nutzung der erneuerbaren Energien hemmen, zu eliminieren bzw. auf die Ziele des Energiegesetzes abzustimmen. Dies gelte insbesondere auch bezüglich der zum Teil aufwendigen Bewilligungsverfahren für energietechnisch sinnvolle Anlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, sieht das Energiegesetz im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien Globalbeiträge des Bundes an kantonale Förderprogramme vor. Diesbezüglich wird im Rahmen der Energieverordnung eine Bestimmung geprüft, welche an die Ausrichtung von Globalbeiträgen u. a. die Voraussetzung knüpft, dass der betreffende Kanton die Bewilligung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht unverhältnismässig erschwert.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgrund der Volksabstimmung vom 23. September 1990 und von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Energienutzungsbeschlusses (ENB) (SR 730.0) bzw. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Energiegesetzes eingeladen, folgende Vorkehrungen zu prüfen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege zu leiten, um die gemäss Bundesrecht beschlossene "verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien" in allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz zu gewährleisten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. nachhaltige Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erleichtern; namentlich umweltverträgliche Holz- und Biomasse- sowie optimal gebäudeintegrierte Solaranlagen dürfen weder auf Kantons- noch Kommunalebene verboten oder verhindert werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. sofern die bundesrechtlichen Ziele von "Energie 2000" nicht erreicht sind, soll dieses Recht der Bauinteressenten auf Nutzung erneuerbarer Energien gemäss Ziffer 2 auch für alle nach dem 23. September 1990 errichteten Anlagen, welche diese Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, gelten, soweit nicht ein zentrales Landesinteresse dagegen spricht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zulassung von Solaranlagen und weiterer Anlagen erneuerbarer Energieträger</value></text></texts><title>Zulassung von Solaranlagen und weiterer Anlagen erneuerbarer Energieträger</title></affair>