﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983515</id><updated>2025-11-14T09:05:20Z</updated><additionalIndexing>Gesundheitsrisiko;nukleare Sicherheit;SBB;Kernbrennstoff;Beförderungspersonal;Arbeitssicherheit;radioaktive Verseuchung;Beförderung gefährlicher Güter</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-10-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4515</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030106</key><name>nukleare Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020312</key><name>radioaktive Verseuchung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703010401</key><name>Kernbrennstoff</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020201</key><name>Beförderung gefährlicher Güter</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010205</key><name>Beförderungspersonal</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801021103</key><name>SBB</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702050202</key><name>Arbeitssicherheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-16T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Teuscher.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>4</id><name>Ergänzung</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-16T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Teuscher.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-10-06T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-12-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-10-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2290</code><gender>f</gender><id>78</id><name>von Felten Margrith</name><officialDenomination>von Felten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><type>assuming</type></role></roles><shortId>98.3515</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Unterschied zur Annahme der Schweizer Atomindustrie, dass es sich bei der Oberflächenkontamination um verstrahlte Wassermoleküle handelt, haben Untersuchungen in Deutschland ein anderes Resultat ergeben. Bei den sogenannten Hot spots auf Behältern und Waggons handelt es sich vermutlich um radioaktive Partikel, die sich von Brennelementen lösten und als Schwebeteilchen im Wasser der Abklingbecken herumschwimmen. Dies bestätigte die deutsche Umweltministerin gegenüber der deutschen Presse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Charakteristisch für solche Partikel ist, dass es sich um winzige Teilchen handelt, die eine extrem hohe Radioaktivität aufweisen. Nach der Inhalation oder der Aufnahme eines Partikels auf dem Speiseweg wäre die Aktivität von Kobalt-60 messtechnisch bestimmbar, der Nachweis aber aufgrund der allmählichen Ausscheidung mit der Zeit immer schwieriger. Insofern liefern die vorgenommenen Untersuchungen an den SBB-Arbeitern kein vollständiges Bild möglicher Gesundheitsschädigungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei Inhalation eines einzigen Partikels mit 10 000 Becquerel Kobalt-60 durch einen Erwachsenen wird die maximal zulässige Jahresdosis bereits zu 56 Prozent erreicht. Da auch Partikel mit höherer Aktivität existieren, ist aber auch mit nur einem einzigen Partikel eine Überschreitung des Grenzwerts der Jahresdosis möglich. Bei Inhalation eines einzigen Partikels mit 10 000 Becquerel Kobalt-60 durch ein Kleinkind wird die maximal zulässige Jahresdosis bereits um mehr als das Doppelte überschritten. Auch hier stellt dies aber keine Obergrenze dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt zeigt sich, dass aufgrund der beobachteten Kontaminationen beim Transport von Behältern mit abgebrannten Brennelementen Strahlenexpositionen möglich sind, die weit oberhalb von Strahlenexpositionen liegen, die nach internationalen Kriterien als "geringfügig" angesehen werden. Folglich sind damit auch Risiken verbunden, die die als gemeinhin für akzeptabel gehaltenen Risiken weit übersteigen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Auch in der Schweiz ist man immer davon ausgegangen, dass die Kontamination der Transportbehälter nicht von Wassermolekülen, sondern von im Wasser suspendierten oder gelösten Teilchen kommt. Wäre das nicht der Fall, wäre nicht Kobalt-60 als wichtigster Bestandteil der Kontaminationen gemessen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Interpellation basiert auf einer Studie von Herrn C. Küppers, die davon ausgeht, dass Partikel im Bereich von Tausendstelmillimetern mit 10 000 Becquerel Kobalt-60 als Folge der Kontaminationen freigesetzt werden können und die Inhalation eines einzigen solchen Partikels zu Grenzwertüberschreitungen führen könne. Diese Annahmen sind nicht realistisch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kontaminationen entstehen, weil Korrosionsprodukte im Beckenwasser beim Füllen der Behälter mit abgebrannten Brennelementen an den Behältern haften bleiben und nur schwer wieder zu entfernen sind. Würden die Korrosionsprodukte aus reinem Kobalt-60 bestehen, müsste ein Partikelchen von 10 000 Becquerel etwa 5 Tausendstelmillimeter Durchmesser haben. In Wirklichkeit enthalten diese Partikel aber zusätzlich zum Kobalt primär oxydiertes Eisen, und für 10 000 Becquerel braucht es deshalb viel grössere und damit schwerere Partikel. Solche Partikel verlieren die Schwebefähigkeit und können kaum eingeatmet werden, da sie wegen ihrem Gewicht schon in Nase oder Rachen hängenbleiben und nicht mehr in die Lunge gelangen. Diese Beurteilung deckt sich mit den Aussagen der Deutschen Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) in ihrer gutachterlichen Stellungnahme zu den Behälterkontaminationen. Sie ist in Übereinstimmung mit den Erfahrungen in den schweizerischen Kernkraftwerken, wo in der Stillstandperiode jährlich Hunderte von Arbeitern mit Komponenten arbeiten, die durch Korrosionspartikel kontaminiert sind. Diese Arbeiter werden regelmässig auf Inhalation von Kobalt-60 überprüft. Die entsprechenden Messungen zeigen, dass bisher keine Inhalation von Kobalt-60 erfolgte. Zudem entsprechen diese Feststellungen den Messresultaten im Ganzkörperzähler an über 150 SBB-Angestellten, die alle ohne Befund waren. Da bei der Inhalation von unlöslichen Kobalt-60-Korrosionspartikeln ein kleiner Anteil lange im Körper bleibt und der Ganzkörperzähler eine Nachweisgrenze von unter 100 Becquerel besitzt, ist zu erwarten, dass 10 000 Becquerel inhaliertes Kobalt-60 noch Jahre nach der Inhalation festgestellt werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Das betroffene SBB-Personal wurde auf Inhalation und Inkorporation auf dem Ganzkörperzähler des Paul-Scherrer-Instituts untersucht. Dabei konnte keine von den Transporten herrührende Radioaktivität nachgewiesen werden. Die durch Strahlung aus dem Transportbehälter (externe Bestrahlung) ermittelte Dosis ist deutlich kleiner als der zulässige Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr. Dies hat die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz bestätigt. Eine von der französischen Strahlenschutzbehörde durchgeführte Studie bestätigt ebenfalls, dass die an den Transporten in Frankreich beteiligten Bahnangestellten keine unzulässigen Dosen erhalten haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die beim betroffenen SBB-Personal durchgeführten Untersuchungen zusammen mit der Ermittlung der externen Dosis ergeben ein vollständiges Bild der Strahlenbelastung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Studie, die im Auftrag von Greenpeace und des SEV erstellt wurde, gibt keinen Anlass, neben den vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bereits vorgesehenen weitere Massnahmen zu ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die betroffenen Bahnarbeiter in der Schweiz wurden anlässlich der Ganzkörpermessungen über die radiologischen Gefahren im Zusammenhang mit Kontaminationen bei Transporten abgebrannter Brennelemente informiert. Bei Wiederaufnahme der Transporte werden die SBB zusätzliche Informationen erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es sind weder zusätzliche medizinische Untersuchungen an betroffenen SBB-Mitarbeitern vorgesehen noch notwendig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Transporte dürfen erst wiederaufgenommen werden, wenn die in der Transportgesetzgebung festgelegten Kontaminationsgrenzwerte eingehalten werden können (vgl. auch Motion Loretan Otto vom 9. Oktober 1998 (Einstieg zum Ausstieg in der Kernenergie; 98.3511)&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eine von Greenpeace Schweiz und dem Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass das Gesundheitsrisiko in Zusammenhang mit den kontaminierten Atomtransportbehältern massiv unterschätzt wird. Dies betrifft insbesondere Personen, die sich in unmittelbarer Nähe der Bahnwaggons aufhalten, wie z. B. die Bahnarbeiter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Studie wurde im August 1998 veröffentlicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt der Bundesrat die in der Studie vertretene Auffassung, wonach die bereits durchgeführten medizinischen Untersuchungen am betroffenen SBB-Personal kein vollständiges Bild ergeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen wurden aufgrund der Ergebnisse der genannten Studie ergriffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sind die betroffenen Bahnarbeiter im In- und Ausland über die in der Studie dargestellten gesundheitlichen Risiken informiert worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sind zusätzliche medizinische Untersuchungen an betroffenen SBB-Arbeitern vorgesehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie soll dem Schutz der Bevölkerung entlang der Transportwege Rechnung getragen werden, wenn angenommen werden muss, dass sich hochradioaktive Partikel beim Transport von der Behälteroberfläche lösen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Atomtransporte. Unterschätztes Gesundheitsrisiko</value></text></texts><title>Atomtransporte. Unterschätztes Gesundheitsrisiko</title></affair>