﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19983542</id><updated>2024-04-10T12:51:10Z</updated><additionalIndexing>ökologische Forschung;Kohlendioxid;Ausstieg aus der Kernenergie;Energieszenarien;Stromversorgung;Steuerpolitik;Stromerzeugung;Lenkungsabgabe;erneuerbare Energie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4516</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030102</key><name>Ausstieg aus der Kernenergie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170503</key><name>erneuerbare Energie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703030102</key><name>Stromerzeugung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010111</key><name>Energieszenarien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K170101060701</key><name>Stromversorgung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010306</key><name>ökologische Forschung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K110703</key><name>Steuerpolitik</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070501020901</key><name>Kohlendioxid</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010403</key><name>Lenkungsabgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1998-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1998-12-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1998-12-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1998-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2065</code><gender>m</gender><id>81</id><name>Fischer Ulrich</name><officialDenomination>Fischer Ulrich</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>98.3542</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sowohl an seiner Klausurtagung vom 21. Oktober als auch an seiner Sitzung vom 28. Oktober über das weitere Vorgehen in der Energiepolitik Entscheide gefällt und darüber am 22. Oktober bzw. am 28. Oktober 1998 je mit einer Pressemitteilung und einer Pressekonferenz in Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger bzw. Bundesrat Villiger orientiert. Dabei wurde nie von einem Ausstieg aus der Kernenergie gesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat will Klarheit über die verbleibenden Betriebsdauern der bestehenden Kernkraftwerke schaffen. Er hat die Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes beauftragt, mit den KKW-Betreibern, den Standortkantonen und den Umweltorganisationen eine Einigung über diese Fristen zu suchen; gleichzeitig sollen Lösungen für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle diskutiert werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Bundesrat. Allfällige neue Kernkraftwerke - die der Bundesrat nicht ausschliesst - sollen gemäss den Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs im Rahmen der Kernenergiegesetzesrevision dem fakultativen Referendum unterstellt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der Schweiz bestehen keine Pläne oder gar Projekte für neue Kernkraftwerke. Der Ersatz der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke ist deshalb langfristig zu planen und vorzubereiten, damit er ökonomisch und ökologisch sinnvoll durchgeführt werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Interpellation wird die Hypothese eines endgültigen Verzichts auf die Kernenergie aufgestellt. Für diesen Fall wäre erstens zu betonen, dass der nicht durch einheimische Produktion gedeckte Anteil der Nachfrage nach Elektrizität heute kaum genau abgeschätzt werden kann; er wird nicht unbedingt dem heutigen Anteil von 40 Prozent an der Produktion entsprechen. Zahlreiche Faktoren werden die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf fossile Energien einschränken. Zu diesen zählen die Entwicklung des Verbrauchs, energieeffiziente Technologien, die erneuerbaren Energien inklusive Wasserkraft, das Nachfolgeprogramm von "Energie 2000" und eine Energieabgabe, welche die rationelle Energieverwendung und den Einsatz erneuerbarer Energien fördert. Zweitens lässt die Öffnung der nationalen Strommärkte erwarten, dass der einheimische Verbrauch stets teilweise durch Importe gedeckt wird. Die Grösse dieses Anteils wird u. a. durch die Marktlage bestimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aufgrund der bisher erarbeiteten Energieszenarien können die neuen erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2020 rund 4 Prozent zur schweizerischen Elektrizitätsversorgung beitragen. Gemäss Schlussfolgerungen des energiepolitischen Dialogs soll längerfristig (2030) ein Beitrag von 10 Prozent erreicht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die CO2-Reduktionsziele nach der Stillegung der bestehenden Kernkraftwerke nicht in Frage gestellt werden. Neben der Möglichkeit, neue Kernkraftwerke zu bauen, können die Effizienzverbesserung und der technische Fortschritt bei der Energieproduktion dazu beitragen, den Verbrauch zu decken, der heute durch die Kernkraftwerke erzeugt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. In seiner Stellungnahme zum Vorschlag der UREK-S hat der Bundesrat festgestellt, dass die ökologische Steuerreform die Fiskalbelastung nicht erhöhen soll. Das Projekt der UREK-S sieht jedoch während einer Übergangsfrist vor, dass ein Teil der Energieabgabe zur Förderung der rationellen Energieverwendung und der erneuerbaren Energien verwendet werden muss. Diese Abgaben sind als Gegenvorschlag zur Energie-Umwelt-Initiative konzipiert. Die bisherige Finanzordnung läuft spätestens im Jahre 2006 aus. Die Energiebesteuerung wird in den Kontext einer neuen Finanzordnung mit ökologischen Anreizen gestellt und als duale Steuer konzipiert, welche Lenkungseffekte durch Verschiebung der relativen Preise für Energieträger erzielt und deren Ertrag schwergewichtig für die Senkung von Lohnnebenkosten, zumindest aber für eine Stabilisierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge verwendet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einführung der Energieabgabe soll aufkommensneutral erfolgen. Sie verfolgt ein doppeltes Ziel: Einerseits wird der Faktor Arbeit steuerlich entlastet, was der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz dient. Andererseits werden ökologische Anreize und Lenkungsimpulse geschaffen, die zur nachhaltigen Schonung der Umwelt beitragen. Dabei werden für Produktionsprozesse, die in hohem Masse auf den Einsatz nichterneuerbarer Energieträger angewiesen sind, besondere Regelungen ausgearbeitet. Zudem werden Subventionen und Steuern im Hinblick auf falsche ökologische Anreize überprüft. Geht man von einem Ertragsvolumen von 2 bis 3 Milliarden Franken pro Jahr aus, entspricht dies 10 bis 15 Prozent der Endverbraucherausgaben für sämtliche Energieträger. Die Festlegung der Steuersätze ist nicht zuletzt von den Verhältnissen im Ausland abhängig (Tanktourismus).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Es ist unerlässlich, dass die ökologische Steuerreform die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmungen bewahrt und nicht auf Kosten der Beschäftigung in der Schweiz verwirklicht wird. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mehrere europäische Länder (Skandinavien, die Niederlande, Grossbritannien, Deutschland) verschiedene Energiebesteuerungsformen einführen oder studieren. Das schweizerische Steuerniveau ist zurzeit verhältnismässig tief und stellt einen willkommenen Wettbewerbsvorteil dar. Dieser Vorteil darf durch die Steuerreform nicht gefährdet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die offizielle Berichterstattung vom 22. Oktober 1998 über die Resultate der sogenannten "energiepolitischen Weichenstellungen" des Bundesrates war derart unklar und widersprüchlich sowie von Widerrufen und Korrekturmeldungen begleitet, dass sie mehr Fragen aufwarf als beantwortete. In der Bevölkerung herrscht deshalb zurzeit grosse Verwirrung über die effektive Haltung des Bundesrates. Wir bitten deshalb den Bundesrat, zu folgenden Fragen nunmehr klar Stellung zu nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Strebt er einen generellen "geordneten Rückzug" aus der Kernenergie an, oder handelt es sich hier um eine Falschmeldung? Welches ist seine tatsächliche Haltung in dieser Frage?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wäre nach seiner Auffassung bei einem Ausstieg aus der Kernenergie der Ausfall von rund 40 Prozent unserer schweizerischen Stromversorgung zu kompensieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie hoch veranschlagt er den Beitrag, den die sogenannt "neuen erneuerbaren Energien" im Jahr 2020 an die Stromversorgung unseres Landes leisten können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er der Meinung, die CO2-Reduktionsziele könnten auch bei einem Ersatz der schweizerischen Stromproduktion aus Kernenergie durch andere Quellen eingehalten werden? Wie müsste dies geschehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er der Auffassung, die auch von ihm befürwortete ökologische Steuerreform sei strikt staatsquotenneutral durchzuführen? Wird er sich in der von ihm in Aussicht gestellten Botschaft an dieses Prinzip halten, oder wird er davon abweichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Erachtet er eine ökologische Steuerreform im Lichte der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sowie der Sicherung der Arbeitsplätze auch im schweizerischen Alleingang als möglich?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Energiepolitische Weichenstellungen des Bundesrates</value></text></texts><title>Energiepolitische Weichenstellungen des Bundesrates</title></affair>