{"id":19983570,"updated":"2024-04-10T08:58:09Z","additionalIndexing":"Steuerbefreiung;Steuererhebung;Steuerpflichtige\/r;Quellensteuer;Schuldbetreibung;Konsumkredit;Verschuldung;Zahlungsfähigkeit;Konkurs;Existenzminimum","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2294,"gender":"f","id":94,"name":"Goll Christine","officialDenomination":"Goll"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische 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Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3570","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die folgenden, teilweise sehr partiellen Angaben basieren auf einer Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen; dies deshalb, weil weder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch bei anderen Bundesämtern geeignetes statistisches Datenmaterial verfügbar war.<\/p><p>Leider konnten nicht alle Kantone zu den einzelnen Fragen Stellung beziehen. Im Schnitt liegen die Antworten von nicht ganz der Hälfte der Kantone vor. Von einer Hochrechnung auf die ganze Schweiz musste leider abgesehen werden, da die Verhältnisse in den einzelnen Kantonen zu unterschiedlich sind. Beispielsweise schwankt der Anteil der Steuerhaushalte mit Stundungen am Total der Steuerhaushalte in den jeweiligen Kantonen zwischen 7 Prozent und ganzen 26 Prozent. Daher werden im folgenden nur die effektiv eingegangenen kantonalen Ergebnisse zusammengefasst. Des weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die von der Interpellantin verlangte Unterscheidung der Steuerhaushalte (natürliche Personen) in Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende nicht möglich war, konnten doch die an der Umfrage teilnehmenden Kantone bei ihren Antworten nicht nach diesem Merkmal differenzieren. Sämtliche Zahlenangaben beziehen sich auf den Zeitraum von 1995 bis 1998.<\/p><p>1. In ungefähr der Hälfte der Kantone (welche je nach Frage zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der schweizerischen Gesamtbevölkerung repräsentieren) wurden während des ganzen Zeitraums insgesamt rund 670 000 Stundungen, 750 000 Zahlungsbefehle, 500 000 Fortsetzungsbegehren, 100 000 Erlassgesuche und 90 000 Erlassentscheide registriert.<\/p><p>2. Ungefähr 46 000 Betreibungen pro Jahr führten in der Hälfte der Kantone (mit etwa 50 Prozent der Bevölkerung) zu Lohn- und Sachpfändungen.<\/p><p>3. In knapp der Hälfte der Kantone (mit etwa 50 Prozent der Bevölkerung) wurden pro Jahr aus Pfändungen und infolge Konkurses insgesamt rund 45 000 Verlustscheine ausgestellt.<\/p><p>4. Die Höhe der Betreibungskosten beziffert die Hälfte der Kantone (mit rund 40 Prozent der Bevölkerung) auf insgesamt 12,6 Millionen Franken pro Jahr.<\/p><p>5. Kein Kanton verfügt zu den aufgeworfenen Fragestellungen über statistische Angaben. Zwei Kantone wagen indessen eine Schätzung, wonach bei 50 bis 70 Prozent der Stundungsgesuche Konsumkredite im Spiel sind.<\/p><p>6. Knapp ein Drittel der Kantone (mit rund einem Viertel der Bevölkerung) konnte Angaben zu den Veränderungen der Zahl der amtlichen Einschätzungen von 1995 bis 1998 liefern. Dabei konnten gegenläufige Entwicklungen beobachtet werden: Die Veränderungen variierten von minus 50 bis plus 12 Prozent pro Jahr.<\/p><p>7. Kein Kanton verfügt über Informationen, die Aufschluss über die Anzahl der Steuerhaushalte geben könnten, welche von einer Besteuerung unterhalb des Existenzminimums betroffen sind. Ein einziger Kanton wagt hierzu eine Schätzung: 20 Prozent der Steuerpflichtigen. Derselbe Kanton äussert sich auch als einziger zur Frage nach der Steuerpflicht der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen mit folgender Bemerkung: \"Bei den meisten EL-Bezügern resultiert eine Nullwert-Taxation.\"<\/p><p>8. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums ist ein Teilaspekt des verfassungsmässigen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Seit kurzem anerkennt das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung auch ein Grundrecht auf Existenzsicherung, welches die Sicherstellung elementarer Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach beinhaltet (BGE 121 I 367). Die neue Bundesverfassung sieht in Artikel 10 das Recht auf Existenzsicherung nun ausdrücklich vor.<\/p><p>Im Rahmen der Arbeiten der vom Bundesrat im Oktober 1996 eingesetzten Expertenkommission \"Familienbesteuerung\" wurde auch die Frage nach der Freistellung des Existenzminimums geprüft. Die Kommission spricht sich in ihrem Bericht bei allen geprüften Modellen für eine absolute Freistellung des Existenzminimums aus. Dabei diente ihr der Begriff des Existenzminimums, wie ihn das Bundesgericht definiert hat, als Richtschnur.<\/p><p>Der Expertenbericht \"Familienbesteuerung\" ist in diesem Frühjahr den Kantonen unterbreitet worden. Im Rahmen der Diskussion der von der Kommission vorgeschlagenen Modelle wird zweifellos auch der Vorschlag einer Freistellung des Existenzminimums zur Sprache kommen, und zwar für die direkte Bundessteuer wie auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Es wird jedoch abzuklären sein, ob das Begehren nach einer Freistellung des Existenzminimums im Bereich der Staats- und Gemeindesteuern nicht an verfassungsmässige Schranken stösst, denn nach Artikel 42quinquies Absatz 2 der geltenden Bundesverfassung bleibt u. a. die Bestimmung der Steuerfreibeträge Sache der Kantone.<\/p><p>9. Der Gedanke einer Quellensteuer für Lohnbezüger allgemein - nicht nur für ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung und für im Ausland ansässige Arbeitnehmer wie nach geltendem Recht - ist nicht neu. Bisher hat er sich aber nicht durchgesetzt, weil er neben gewissen Vorteilen auch verschiedene gewichtige Nachteile mit sich bringt. So könnte z. B. der persönlichen Situation einer steuerpflichtigen Person, insbesondere ihren familiären Verpflichtungen oder gewissen Beiträgen im Rahmen der beruflichen Vorsorge, nicht oder nur beschränkt Rechnung getragen werden. Für Einkünfte, die nicht zum Erwerbseinkommen gehören, müsste die steuerpflichtige Person gleichwohl eine Steuererklärung ausfüllen, was für sie - zusammen mit dem Recht, in jedem Fall eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu verlangen - nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizierung führen würde. Besondere Schwierigkeiten würden bei einem Auseinanderfallen von Arbeits- und Wohnort die teilweise stark unterschiedlichen Steuertarife von Kantonen und Gemeinden verursachen. Zusätzliche Probleme ergäben sich infolge der geltenden Familienbesteuerung bei Zweiverdiener-Ehepaaren. Nicht zuletzt würde bei einer Steuerentrichtung via Lohnabzug das Bewusstsein für die effektive Höhe der Steuerbelastung schwinden, was staatspolitisch nicht unproblematisch wäre.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Überschuldung durch Konsumkredite führt u. a. durch die steigende Zahl von Betreibungen und Steuerausfällen zu Folgekosten für die öffentliche Hand. Um mir ein Bild über das Ausmass der unterschiedlichen Formen von Überschuldung durch Barkredite, Leasing-Verträge, Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehung von Bankkonti zu machen, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie hoch war die Anzahl der Steuerhaushalte (natürliche Personen, unterschieden nach Arbeitnehmenden und Selbständigen) mit Stundungsgesuchen, Stundungen, Zahlungsbefehlen, Fortsetzungsbegehren, Erlassgesuchen bzw. Teilerlassgesuchen sowie Erlassentscheiden bzw. Teilerlassentscheiden in den Jahren 1995 bis 1998?<\/p><p>2. Wie viele Betreibungen führten zu Lohnpfändungen und Sachpfändungen?<\/p><p>3. Wie viele Verlustscheine wurden aus Pfändungen und infolge Konkurses ausgestellt?<\/p><p>4. Wie hoch waren die Betreibungskosten?<\/p><p>5. Bei wie vielen Stundungsgesuchen, Betreibungen und Erlassgesuchen ist eine Überschuldung durch Kredite irgendwelcher Art ersichtlich? Wie hoch sind die daraus entstehenden Steuerschulden bzw. Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen?<\/p><p>6. Wie hat sich die Zahl der amtlichen Einschätzungen verändert?<\/p><p>7. Wie viele Steuerhaushalte sind von einer Besteuerung unterhalb des Existenzminimums betroffen? Wie viele Bezüger von Ergänzungsleistungen sind steuerpflichtig?<\/p><p>8. Ist der Bundesrat bereit, die Steuerfreiheit des Existenzminimums (im Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes) zu prüfen?<\/p><p>9. Was hält er von der Möglichkeit, die Quellenbesteuerung mit einem Recht auf individuelle Veranlagung für Arbeitnehmende einzuführen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerausfälle durch Überschuldung von Privatpersonen"}],"title":"Steuerausfälle durch Überschuldung von Privatpersonen"}