{"id":19983584,"updated":"2025-06-25T02:21:02Z","additionalIndexing":"Asylpolitik;Europäische Zusammenarbeit;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4516"},"descriptors":[{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L04K09020203","name":"Europäische Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-03-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(913676400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2051,"gender":"m","id":70,"name":"Eggly Jacques-Simon","officialDenomination":"Eggly"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3584","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In letzter Zeit werden deutliche Unterschiede zwischen der schweizerischen Flüchtlingspolitik und derjenigen anderer europäischer Länder erkennbar. Eine gesamteuropäische Strategie im Bereich der Flüchtlingsaussenpolitik und damit der Prävention fehlt ebenso wie die Koordination der unterschiedlichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Beschäftigung, Rückkehr und Rückschaffung in die Herkunftsländer.<\/p><p>Die Folgen dieser fehlenden internationalen Vereinbarungen sind für die Schweiz spürbar. Erst kürzlich ist der Versuch gescheitert, die Lastenverteilung der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen aus Kosovo zum Gegenstand internationaler Verhandlungen zu machen. Auch die Umsetzung verschiedener entsprechender Abkommen der EU-Mitgliedstaaten hat bekanntlich Auswirkungen auf die Schweiz. Eine Koordination ist insbesondere im Bereich der Ursachenbekämpfung von Flucht- und Migrationsbewegungen dringend angezeigt. Ein einzelnes Land kann kaum mit Aussicht auf Erfolg eine eigene Flüchtlingsaussenpolitik betreiben; partnerschaftliches Vorgehen der potentiellen Zufluchtsländer ist unerlässlich. Aber auch die Koordination aller Massnahmen, die dann seitens des Staates getroffen werden müssen, wenn hilfesuchende Menschen die Grenze eines Zufluchtlandes überschritten haben, ist notwendig, u. a. auch deshalb, weil dadurch Unterschiede hinsichtlich Attraktivität des Zufluchtslandes geringer ausfallen als ohne zwischenstaatliche Absprachen.<\/p><p>Im Hinblick auf eine ungewisse Zukunft im Bereich der Migrations- und Fluchtbewegungen aus allen Teilen der Erde in ein relativ stabiles Westeuropa drängen sich heute koordinierende Aktivitäten auf. Die Wirksamkeit von Hilfsmassnahmen kann durch engere Zusammenarbeit gesteigert werden, der politische Druck, der zur Ursachenbekämpfung von Flucht und Migration in den Herkunftsländern oft notwendig ist, kann nur im Verbund erzeugt werden. Durch eine koordinierte Flüchtlings- und Flüchtlingsaussenpolitik verschiedener westeuropäischer Staaten könnte die humanitäre Tradition unseres Landes in eine Gesamtpolitik einfliessen. Eine Einladung unseres Landes an andere westeuropäische Staaten, koordinierende Massnahmen in diesen Bereichen der Politik zu formulieren und umzusetzen, könnte auch positive Auswirkungen auf andere grenzüberschreitende Beziehungen zeitigen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Eine Flüchtlings- und Asylpolitik, welche verfolgten und schutzbedürftigen Personen Zuflucht gewährt, ist Bestandteil der humanitären Tradition der Schweiz und erfordert in ihrer Umsetzung eine enge internationale Kooperation mit anderen Staaten. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wird dabei immer wichtiger. Migrationsspezifische Probleme wie das Asyl- und Flüchtlingswesen lassen sich auf der Ebene der Nationalstaaten immer weniger lösen.<\/p><p>Die EU unternimmt grosse Anstrengungen, den gesamten Asylbereich unter den Mitgliedern zu koordinieren und ein europäisches Flüchtlingsrecht zu entwickeln. Eine Lastenverteilung (\"burden sharing\") bei Massenfluchtbewegungen konnte bis heute aber auch unter EU-Staaten nicht realisiert werden.<\/p><p>Vereinbart wurde bis heute eine Zuständigkeitsregelung als Ausgleichsmassnahme zum Europäischen Binnenmarkt und zum Wegfall der Grenzkontrollen an den Innengrenzen. Nach dieser wird bestimmt, welches Mitgliedland für die Behandlung eines Asylgesuches zuständig ist (sogenanntes Dubliner Abkommen). Mit diesem Instrument soll verhindert werden, dass eine asylsuchende Person mehrere parallele oder nacheinander folgende Verfahren zur Flüchtlingsanerkennung in verschiedenen Vertragsstaaten anstrengen kann. Hat der zuständige Mitgliedstaat ein Asylgesuch abgelehnt, so kann die von dieser Entscheidung betroffene Person im EU-Raum kein weiteres Asylgesuch stellen.<\/p><p>In der Praxis und in den nationalen Rechtsordnungen der EU-Staaten bestehen heute noch erhebliche Unterschiede. Um das Ziel eines europäischen Flüchtlingsrechtes zu verwirklichen, sind verschiedene Harmonisierungsmassnahmen eingeleitet worden. Dazu gehören die Harmonisierung des Flüchtlingsbegriffs und die Einführung eines Mindeststandards im Asylverfahren.<\/p><p>Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam werden nun verschiedene Bereiche der bisherigen zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in die Zuständigkeit der Europäischen Union übergeführt. Mit dieser Vergemeinschaftung des Asylwesens erhält die Entwicklung des europäischen Flüchtlingsrechtes eine neue Dynamik. Die Kommission kann für eine gemeinschaftliche Migrationsprävention in den Herkunfts- sowie Transitstaaten dabei auf Instrumente der Handels- und Entwicklungspolitik zurückgreifen.<\/p><p>Die Schweiz hat seit Anfang der neunziger Jahre Anschluss an das seit dem 1. September 1997 in Kraft stehende Dubliner Abkommen gesucht.<\/p><p>Wie bereits in der Interpellation Müller Erich (97.3598) und anderen parlamentarischen Vorstössen erwähnt, wurde neuerdings der Schweiz gegenüber die Aufnahme von Gesprächen über ein Parallelabkommen zum Dubliner Abkommen unter anderem vom erfolgreichen Abschluss der bilateralen sektoriellen Verhandlungen abhängig gemacht. Nach der Unterschrift der sieben Abkommen wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass die Verhandlungsaufnahme umgehend erfolgt. Aber selbst der Abschluss eines Parallelabkommens würde die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der EU nicht in eine umfassende europäische Migrationspolitik einbinden.<\/p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, eine gesamteuropäische Flüchtlingspolitik mitzutragen, und er verfolgt im Bereiche der Migrations- und Asylpolitik deshalb seit längerem eine Annäherung an die Politik der anderen westeuropäischen Staaten. Die Schweiz ist jedoch seit Mitte der neunziger Jahre von den flüchtlingsrelevanten europäischen Gremien, welche im Rahmen der EU zusammentreten, ausgeschlossen.<\/p><p>Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um den aufgrund der Nichtmitgliedschaft in der EU zu erwartenden negativen Folgen im Asyl- und Flüchtlingsbereich soweit wie möglich entgegenzuwirken. Eine dieser Massnahmen ist der Abschluss von bilateralen Rückübernahmeabkommen mit unseren Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Das neue Abkommen mit Deutschland ist am 1. Februar 1994 in Kraft getreten. Die entsprechenden Abkommen mit Frankreich und Italien sind unterzeichnet und wurden dem eidgenössischen Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Verhandlungen mit Österreich können demnächst abgeschlossen werden. Ziel dieser Rückübernahmeabkommen ist es, den illegalen Wanderungsbewegungen entgegenzuwirken. Es handelt sich damit vor allem um ein Steuerungsinstrument gegen illegale Migrationsbewegungen. Bundesrat und Parlament haben überdies bei der Totalrevision des Asylgesetzes grosses Gewicht auf die Abstimmung mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU gelegt.<\/p><p>Die Schweiz ist bestrebt, ihre Asyl- und Flüchtlingspolitik in Abstimmung mit anderen europäischen Staaten bestmöglich weiterzuverfolgen. Die Schweiz beteiligt sich auf verschiedenen Ebenen in den relevanten multilateralen Gremien (Europarat, OSZE, UNHCR usw.). Ein Austausch mit zahlreichen EU-Mitgliedstaaten findet in informellen Zusammenkünften wie den \"Inter-Governmental Consultations on Asylum, Refugee and Migration Policies\" und der Budapester Gruppe statt.<\/p><p>Der Bundesrat nimmt auch weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahr, um sich an einer europäischen Migrationspolitik zu beteiligen. Da diese vorwiegend den Kompetenzbereich des Bundesrates betreffen, soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die schweizerische Flüchtlingspolitik und die Flüchtlingsaussenpolitik mit anderen europäischen Staaten über die bestehenden Vereinbarungen hinaus zu koordinieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Koordination der Flüchtlingspolitik mit europäischen Staaten"}],"title":"Koordination der Flüchtlingspolitik mit europäischen Staaten"}