{"id":19983605,"updated":"2025-06-25T02:23:46Z","additionalIndexing":"Gesundheitsrisiko;Freisetzungsversuch;Moratorium;Antibiotikum;Lebensmittelrecht;gentechnisch veränderte Organismen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1998-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4516"},"descriptors":[{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L04K01050606","name":"Lebensmittelrecht","type":1},{"key":"L08K0706010501040201","name":"Freisetzungsversuch","type":1},{"key":"L05K0105030101","name":"Antibiotikum","type":1},{"key":"L04K08020318","name":"Moratorium","type":2},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-09-18T00:00:00Z","text":"Punkte 1 und 3 werden, auch als Postulat, abgelehnt; Punkt 2 wird als Postulat angenommen.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1999-03-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(913762800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(969228000000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"speaker"}],"shortId":"98.3605","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Heute stellt die zunehmende Antibiotikaresistenz die Medizin vor grosse Probleme. Wissenschaftler warnen davor, dass Antibiotikaresistenzen durch den Verzehr von entsprechend veränderter Nahrung auf körpereigene Bakterien von Mensch und Tier übergreifen und so eine der medizinischen Hauptwaffen gegen lebensbedrohende Krankheiten zusätzlich schwächen könnten.<\/p><p>Im Rahmen einer weltweiten Befragung der Mitglieder der International Society of Chemotherapists durch deren Generalsekretär, Prof. J. C. Pechère (Universitätsspital Genf), hielten lediglich 4 der 198 antwortenden Wissenschaftler aus 25 Ländern den Verzehr solcher Nahrungsmittel für unbedenklich. Die überwältigende Mehrheit dieser Antibiotikaexperten fordert hingegen ein Verbot des Bt-176-Maises und anderer, nach dem gleichen Prinzip konstruierten Gentechnutzpflanzen. Das Risiko, das von der Verwendung antibiotikaresistenter Markergene ausgehe, sei zu unterbinden.<\/p><p>Bereits im September warnte die Berliner Ärztekammer vor einer Gesundheitsgefährdung durch den Gentechmais (8. September 1998), und der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU forderte ein Verbot aller Gentechorganismen mit Antibiotikaresistenzgenen (10. September 1998).<\/p><p>Auch Österreich, Luxemburg und Norwegen haben zum Schutz der Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsschäden den Bt-176-Mais unmittelbar nach seiner Zulassung durch die EU verboten.<\/p><p>Im April 1997 forderte das EU-Parlament mit 407 zu 2 Stimmen die Aufhebung der Zulassung.<\/p><p>Am 11. Dezember 1998 hat der französische Conseil d'Etat die Einsprache von Greenpeace gegen den Bt-176-Mais bestätigt und hat dessen Zulassung wegen fehlender Langzeitstudien suspendiert.<\/p><p>Für uns ist es verantwortungslos, durch die massenhafte Verbreitung transgener Nahrungsmittel mit in Nahrung eingebauten Antibiotikaresistenzgenen der gefährlichen Entwicklung der Antibiotikaresistenz weiter Vorschub zu leisten.<\/p><p>Neben den Antibiotikaresistenzgenen enthalten Bt-176-Mais und T-25-Mais, für welchen die Firma Plüss-Stauffer ein Freisetzungsgesuch gestellt hat, auch noch ein Gen, welches sie Insektengift produzieren lässt. Dieses tötet vermutlich nicht nur Maiszünsler, sondern auch Nützlinge.<\/p><p>Beide Maiskonstrukte sind zusätzlich durch ein Bakteriengen gegen das Totalherbizid Glufosinat resistent gemacht worden: Glufosinat, der Wirkstoff des Planzengiftes, mit dem die Planzensorten geduscht werden können, ohne dass sie daran sterben, wirkt auch für Mensch und Tier toxisch. Im Magen von Warmblütern kann (nach Untersuchungen des Robert-Koch-Institutes) das vom Gentechmais umgewandelte Gift wieder aktiviert werden und seine schädliche Wirkung entfalten.<\/p><p>In Deutschland klagen Bauern gegen \"Gensmog\", die Kontamination ihrer herkömmlich oder biologisch angebauten Felder durch genmanipulierte Nachbarfelder. Eine von Greenpeace veranlasste Studie hat diesen Gentechtransfer aus einem Maisfeld bewiesen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Tat gehören Antibiotika zu den wichtigsten Mitteln zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Dem Auftreten antibiotikaresistenter Pathogene, die für erkrankte Menschen bedrohlich sein können, muss deshalb vorgebeugt werden.<\/p><p>Der gentechnisch veränderte Bt-176-Mais der Firma Novartis wurde in der Schweiz im Januar 1998 zur Verwendung als Lebensmittel zugelassen, als bisher einziges GVO-Erzeugnis mit einem Antibiotikaresistenzgen. Im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren wurde die Frage der medizinischen Relevanz und der Umweltaspekte dieses Gens unter Beizug externer Fachleute eingehend geprüft. Dabei gelangten die Behörden zur Überzeugung, dass bei der Verwendung von Bt-176-Mais als Lebensmittel nach dem aktuellen Wissensstand sowohl eine Gesundheitsgefährdung des Menschen als auch eine Umweltgefährdung ausgeschlossen werden können.<\/p><p>An dieser Beurteilung ändert auch die in der Motion erwähnte Umfrage bei den Mitgliedern der International Society of Chemotherapists nichts. Im Rahmen dieser Umfrage wurden den Befragten nach dem Multiple-choice-Verfahren drei mögliche Antworten zur Auswahl vorgelegt. Dieses sehr verengte Vorgehen erlaubt nach Ansicht des Bundesrates nur eine beschränkte Beurteilung dieser komplexen Frage.<\/p><p>Die Verwendung als Saatgut ist nicht gestattet.<\/p><p>Aus den Informationen, die den Bundesbehörden vorliegen, geht weder eine Warnung der Berliner Ärztekammer noch eine Verbotsforderung des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU bezüglich Antibiotikaresistenzgenen in GVO-Erzeugnissen hervor, wie sie in der Motion erwähnt werden.<\/p><p>Die Haltung der Regierungen von Österreich, Luxemburg und Norwegen war zum Zeitpunkt der Bewilligungserteilung für den Bt-176-Mais den Schweizer Behörden bekannt. Die Entscheidung des EU-Parlamentes vom April 1997 beruhte nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der französische Conseil d'Etat hat die Zulassung des Bt-176-Maises als Saatgut, nicht aber als Lebensmittel suspendiert.<\/p><p>Nach dem Vorsorgeprinzip wird die Lage durch die Schweizer Behörden dauernd überwacht. Ein Widerruf der Bewilligung bleibt jederzeit vorbehalten. Der Gesuchsteller, die Firma Novartis, ist verpflichtet, den Behörden allfällige Änderungen der Situationsanalyse bezüglich Ampizillinresistenz umgehend zu melden. Es besteht nach dem gegenwärtigen Wissensstand aber kein Grund zur Annahme, dass der Verzehr von Erzeugnissen aus Bt-176-Mais der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen Vorschub leistet.<\/p><p>Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht deshalb nach Ansicht des Bundesrates kein Anlass, die Bewilligung für den Bt-176-Mais aufzuheben. Allfällige weitere Gesuche um Zulassung als Lebensmittel für gentechnisch veränderte Organismen mit Antibiotikaresistenzgenen würden unter Einbezug aktueller Erkenntnisse im Einzelfall geprüft.<\/p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Antibiotika ein äusserst wichtiges Instrument zur Sicherstellung der menschlichen und tierischen Gesundheit sind. Ihre Wirksamkeit darf durch eine unnötige und vermeidbare Verwendung von Resistenzgenen als genetischer Marker in keiner Weise gefährdet werden.<\/p><p>Die Anwesenheit von Antibiotikaresistenzgenen in transgenen Organismen, welche zum Anbau oder zur anderweitigen Vermehrung oder Verbreitung freigesetzt werden, könnte im Hinblick auf die Komplexität der Vernetzung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen ein zusätzliches Risiko darstellen. Deshalb entspricht es der Sorgfaltspflicht und guten Praxis, solche Markersysteme zu vermeiden, sofern andere - gleichwertige - Möglichkeiten vorhanden sind.<\/p><p>Nicht zu befürworten ist die Verwendung von Resistenzgenen als Marker in Organismen, welche zur Vermehrung oder Verbreitung freigesetzt werden, wenn diese Gene:<\/p><p>- eine Resistenz gegen Antibiotika erzeugen können, die zu human- oder veterinärmedizinischen Zwecken in der Schweiz Verwendung finden, und<\/p><p>- in einem allfälligen Empfängerorganismus exprimiert werden könnten oder sich auf mobilen genetischen Elementen befinden.<\/p><p>Die heutige grosse Verbreitung von Antibiotikaresistenzen geht zweifellos nicht auf den Gebrauch solcher Resistenzgene in transgenen Pflanzen zurück, sondern hat ihre Ursache in der übermässigen und unsachgemässen Verwendung der Antibiotika in der Medizin. Eine vorsorgliche Elimination von Resistenzgenen für medizinisch bedeutsame Antibiotika in transgenen Pflanzen und damit eine Entfernung einer potentiellen Gefahrenquelle ist aber dennoch angezeigt, da eine solche Elimination aufgrund der heute in einem molekularbiologischen Standardlabor vorhandenen Mittel und Methoden technisch kein Problem darstellt.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass jede Freisetzung im Einzelfall zu beurteilen und auf ihre Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt zu prüfen ist. Nur Gesuche, die nach dem Stand des Wissens und der Erfahrung keine Gefährdung für Mensch und Umwelt bedeuten, werden bewilligt.<\/p><p>Diese vom Bundesrat schon seit Jahren vertretene Haltung ist am 7. Juni 1998 mit der deutlichen Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative bestätigt worden. Der Bundesrat erachtet deshalb ein Moratorium als unverhältnismässig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, welche ein Antibiotikaresistenzgen enthalten, dürfen nicht zugelassen werden. Bereits erfolgte Zulassungen sollen unverzüglich aufgehoben werden.<\/p><p>2. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, welche ein Antibiotikaresistenzgen enthalten, soll verboten werden.<\/p><p>3. Für die Freisetzung von weiteren gentechnisch veränderten Organismen soll so lange ein Moratorium gelten, bis mit weiteren Risikoabklärungen ihre Unbedenklichkeit bewiesen ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von antibiotikaresistenzgenhaltigen Lebensmitteln und Organismen"}],"title":"Verbot von antibiotikaresistenzgenhaltigen Lebensmitteln und Organismen"}