{"id":19983685,"updated":"2024-04-10T14:35:15Z","additionalIndexing":"Europakompatibilität;Anerkennung der Zeugnisse;Baukunst;Fachhochschule;gegenseitige Anerkennung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2229,"gender":"m","id":161,"name":"Onken Thomas","officialDenomination":"Onken"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1998-12-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4516"},"descriptors":[{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der Zeugnisse","type":1},{"key":"L05K1302050102","name":"Fachhochschule","type":1},{"key":"L05K0106040101","name":"Baukunst","type":1},{"key":"L05K0506020501","name":"gegenseitige Anerkennung","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-04-21T00:00:00Z","text":"Die Behandlung wird sistiert.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-09-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-11-16T00:00:00Z","text":"SR AB 1999 II, 353","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-04-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(913935600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(937864800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2335,"gender":"f","id":12,"name":"Beerli Christine","officialDenomination":"Beerli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2433,"gender":"m","id":371,"name":"Gentil Pierre-Alain","officialDenomination":"Gentil"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2440,"gender":"m","id":369,"name":"Aeby Pierre","officialDenomination":"Aeby"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2240,"gender":"f","id":209,"name":"Simmen Rosemarie","officialDenomination":"Simmen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2341,"gender":"m","id":168,"name":"Plattner Gian-Reto","officialDenomination":"Plattner Gian-Reto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2229,"gender":"m","id":161,"name":"Onken Thomas","officialDenomination":"Onken"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"98.3685","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat misst der integralen Anerkennung der schweizerischen Hochschuldiplome durch die EU und ihre Mitgliedstaaten und im Gegenzug der Diplome der Mitgliedstaaten durch die Schweiz grosse Bedeutung zu. Er sieht hierin eine wesentliche Voraussetzung für den freien Personenverkehr.<\/p><p>1. Der Bundesrat erachtet die Anerkennung der Diplome der Fachhochschulabsolventen in Architektur als wichtig und schenkt dieser Frage entsprechende Beachtung. Er räumt ein, durch die in letzter Minute erfolgte Abkehr der EU vom ursprünglichen Vertragsentwurf, welcher die Anerkennung der HTL\/FH-Abschlüsse ausdrücklich vorsah, überrascht worden zu sein. In der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angeordneten Administrativuntersuchung konnte kein Fehlverhalten der schweizerischen Unterhändler nachgewiesen werden. Die Versuche, die EU zu einer Überprüfung ihrer Haltung zu bewegen, scheiterten bislang, so dass das Personenverkehrsabkommen lediglich eine schweizerische Erklärung enthält, dass die Schweiz dem Gemischten Ausschuss betreffend den Personenverkehr sofort nach dessen Einsetzung vorschlagen wird, über die Aufnahme der Fachhochschuldiplome für Architekten Beschluss zu fassen. Im weiteren hat sich die EU bereit erklärt, auf ihrer Seite die Gründe für die Ablehnung der Anerkennung der schweizerischen Fachhochschuldiplome in Architektur darzulegen.<\/p><p>Die hohe Bedeutung, die der europaweiten Anerkennung der Diplome für unsere Fachleute zukommt, steht für den Bundesrat ausser Zweifel. Es genügt deshalb nicht, passiv auf eine Neudefinition der EU-Position zu warten. Vielmehr sind weitere Anstrengungen nötig, um der im Fachhochschulgesetz geforderten Ausrichtung der Studiengänge auf die Kriterien der internationalen, insbesondere der europäischen Anerkennung der Diplome Nachachtung zu verschaffen.<\/p><p>2. Die angesprochene Gefahr eines Präzedenzfalles würde einzig dann bestehen, wenn die Verlängerung der Studiendauer ohne Notwendigkeit erfolgen würde. Andererseits kennt das Fachhochschulgesetz in Artikel 6 Absatz 4 eine Ausnahmeregelung, welche die Ausrichtung auf die internationale und insbesondere auf die europäische Anerkennung der Studiendauer explizit vorsieht.<\/p><p>Die Abweichung von der dreijährigen Regelstudienzeit bedarf der gründlichen Prüfung. Zu diesem Zweck wird ein Expertengremium eingesetzt, welches die internationale Positionierung der FH-Abschlüsse in Architektur, einschliesslich Dauer und Inhalt des Studiums, klärt sowie entsprechende Vorschläge ausarbeitet. Die Zusammensetzung des Expertengremiums bietet Gewähr, dass sowohl die nationale als auch die internationale Optik beleuchtet wird.<\/p><p>3. Der Hochschulstatus unserer Fachhochschulen ist nicht bestritten. Die in der Architektenrichtlinie (85\/384\/EWG) vom 10. Juni 1985 vorgesehene Studiendauer von vier Jahren stellt bereits heute im EU-Recht im Vergleich zur allgemeinen Hochschulrichtlinie (89\/48\/EWG) vom 21. Dezember 1988 mit einer mindestens dreijährigen Ausbildungsdauer einen Spezialfall dar. Auch bei einer allfälligen Verlängerung der Studiendauer sind deshalb - wie es der Interpellant richtig anspricht - keine negativen Auswirkungen oder Aufweichungstendenzen auf den Status der anderen Studiengänge zu befürchten.<\/p><p>4. Der Bundesrat versichert, alles daranzusetzen, auch für die FH-Architekten rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihnen den Status einräumen und uneingeschränkt den gleichberechtigten Marktzugang in Europa eröffnen. In der Zwischenzeit steht den HTL\/FH-Architekten der Weg über den Eintrag ins Register A der Stiftung der Schweizerischen Register der Ingenieure, der Architekten und der Techniker (REG A) offen, welcher mit einer Prüfung zu erreichen ist. Das REG A ist im bilateralen Vertrag ausdrücklich anerkannt und soll in Artikel 11 der Architektenrichtlinie (85\/384\/EWG) vom 10. Juni 1985 aufgenommen werden.<\/p><p>5. Die nötigen Schritte sind eingeleitet. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Geschäft keinen Verzug duldet und hat diesem Punkt sowohl bei der Zusammensetzung des Expertengremiums als auch bei der Auftragserteilung die gebührende Beachtung geschenkt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die EU schreibt in ihrer allgemeinen Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (Richtlinie 89\/48\/EWG) für die Abteilungen der technischen Fachhochschulen ein mindestens dreijähriges Vollzeitstudium vor, mit dem das Schweizer Fachhochschulkonzept uneingeschränkt kompatibel ist. Allerdings macht die EU eine präzise Ausnahme: Mit ihrer Richtlinie 85\/384\/EWG verlangt sie für die Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur ausdrücklich eine Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren. Dieser Vorschrift genügen in der Schweiz bis anhin nur die Ausbildungsgänge der Fachhochschulen in Muttenz (IBB) und Winterthur (TWI), die mit bemerkenswerter Eigeninitiative schon früh diese Eurokompatibilität angestrebt haben.<\/p><p>Der Bundesrat jedoch zögert, seinerseits die erforderlichen Schritte zu unternehmen und die Europafähigkeit und Anerkennung der Diplome aller Architekturabteilungen an schweizerischen Fachhochschulen sicherzustellen. Ich frage deshalb den Bundesrat:<\/p><p>1. Warum erfüllt er nicht den gesetzlichen Auftrag von Artikel 6 des Fachhochschulgesetzes (FHSG), der unmissverständlich festlegt, dass die Studiengänge und ihre Dauer grundsätzlich auf die Kriterien der internationalen, insbesondere der europäischen Anerkennung der Diplome auszurichten sind?<\/p><p>2. Was gibt dem Bundesrat Anlass zu dem - nach allgemeinem Dafürhalten der Experten völlig unbegründeten - Argwohn, damit könnte ein unwillkommener Präzedenzfall geschaffen und womöglich ein Zeichen zur generellen Verlängerung der Fachhochschulausbildung gesetzt werden?<\/p><p>3. Ist es nicht vielmehr so, dass - wie schon seinerzeit beim EWR - nunmehr auch im Rahmen der erfolgreich abgeschlossenen bilateralen Verhandlungen die dreijährige Vollzeitausbildung als Anerkennungsvoraussetzung für die Diplome unserer technischen Ausbildungsgänge ausdrücklich anerkannt worden ist und somit keinerlei Befürchtung wegen irgendwelchen \"Aufweichungstendenzen\" oder anderen negativen Auswirkungen gerechtfertigt ist?<\/p><p>4. Hält der Bundesrat es denn nicht auch für zwingend geboten, den talentierten Absolventen der Architekturabteilungen unserer Fachhochschulen den uneingeschränkten Zugang zur Arbeit und zur Weiterbildung, zur Bewerbung um Aufträge und zur Teilnahme an Architekturwettbewerben im Ausland, namentlich in den europäischen Ländern, zu eröffnen, gerade heute, wo die Schweizer Architektur sich weltweit eines hervorragenden Rufes erfreut?<\/p><p>5. Endlich, angesichts des unzweideutigen Gesetzesauftrages und der drängenden Zeit: Ist der Bundesrat bereit zu handeln? Wie und bis wann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anerkennung der Architekturdiplome schweizerischer Fachhochschulen"}],"title":"Anerkennung der Architekturdiplome schweizerischer Fachhochschulen"}