{"id":19990422,"updated":"2024-04-10T11:32:19Z","additionalIndexing":"Standort des Betriebes;Arbeitsrecht;Beteiligung der Arbeitnehmer\/innen;Unternehmensverlagerung","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Mangel, der unserer Meinung nach behoben werden muss, und zwar aus folgenden Gründen: <\/p><p>- Im Allgemeinen werden Beschlüsse über Standortverlegungen oder über die Auflösung von Produktionsstätten getroffen, ohne dass das betroffene Personal und die lokalen Behörden sich dazu äussern können; sehr oft führen sie denn auch zu wahren sozialen Tragödien. <\/p><p>- Die Standortverlegungen oder die Auflösung von Produktionsstätten haben in den meisten Fällen negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage.<\/p><p>- In gewissen Fällen führen sie zu schwerwiegenden Erschütterungen der wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen einer ganzen Region, vor allem dann, wenn ein Randgebiet betroffen ist.<\/p><p>- Und schliesslich geht mit solchen Verlagerungen sehr oft ein Verlust an wichtigem industriellem und technologischem Know-how einher, weil viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen lieber in der angestammten Region eine neue Stelle suchen, als ihrem Betrieb zu folgen.<\/p><p>- Von den zahlreichen Fällen von Standortverlegungen und Auflösung von Produktionsstätten wollen wir hier nur einige Beispiele nennen: Zusammenlegung in Val-de-Ruz (NE) der Produktionseinheiten der Gruppe Nivarox, die sich bisher im Vallée de Joux (VD), in St.Imier (JB) und in LeLocle (NE) befunden haben (teilweise realisiertes Projekt); Verlagerung der medizinaltechnischen Aktivitäten von Intermedics, die sich bisher in LeLocle (NE) befunden haben, nach Irland, wo Guidant neue Fabriken gebaut hat; Vorhaben, die Uhrenfabrik Nouvelle Lémania aus dem Vallée de Joux (VD) nach Genf zu verlagern (im Moment aufgegeben); Plan der Gruppe British American Tobacco (BAT), eine ihrer beiden Schweizer Produktionsstätten (Genf und Boncourt, Jura) aufzuheben; Verlagerung verschiedener Unternehmen und Aktivitäten (Electrom, SMH Automation und Micronas) vom Kanton Neuenburg in die Deutschschweiz und nach Deutschland.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Art. 93 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:<\/p><p>Das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) soll in dem Sinne geändert werden, dass die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter auch bei Standortverlegungen und -auflösungen anwendbar sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mitwirkungsgesetz. Mitwirkungsrecht bei Standortverlegungen und -auflösungen"}],"title":"Mitwirkungsgesetz. Mitwirkungsrecht bei Standortverlegungen und -auflösungen"}