﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19990434</id><updated>2024-04-10T17:09:26Z</updated><additionalIndexing>bezahlter Urlaub;Kinderbetreuung;Erziehungsurlaub;Bundespersonal</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Pa. Iv.</abbreviation><id>4</id><name>Parlamentarische Initiative</name></affairType><author><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01040301</key><name>Erziehungsurlaub</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010301</key><name>Bundespersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07020503020301</key><name>bezahlter Urlaub</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040207</key><name>Kinderbetreuung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-05T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text><type>51</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-NR</abbreviation><id>6</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR</name><abbreviation1>SGK-N</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>6</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4603</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1999-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><sequentialNumber>207</sequentialNumber><shortId>99.434</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Auch wenn der Souverän die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt hat, hat dennoch der Bund als Arbeitgeber die Möglichkeit, für die Bundesangestellten  mit Vorbildfunktion für die gesamte Gesellschaft  fortschrittlichere Lösungen anzubieten, die über die bereits gewährten Leistungen bei Mutterschaft hinausgehen und einen Schritt hin zu partnerschaftlichen Kinderbetreuungsmodellen darstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Vereinbarkeit von Beruf und (Kinder-)Betreuungsarbeit wird immer die Notwendigkeit eines Elternurlaubs erwähnt. In der Schweiz gibt es bisher keinen Elternurlaub, wie dies in den meisten europäischen Ländern üblich ist. Bei der Geburt erhalten die Väter einzig einen bis drei Tage Urlaub, was keine substanzielle Beteiligung an den Betreuungsaufgaben gewährleisten kann. Weitergehende Regelungen in den Gesamtarbeitsverträgen decken nur einen kleinen Teil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit die Betreuung von Kindern nicht reine "Frauensache" bleibt und partnerschaftliche Lösungen zwischen Frauen und Männern möglich werden, braucht es einen Elternurlaub, der Müttern und Vätern zusteht. Denn neun von zehn Frauen, die in Paarhaushalten mit Kindern unter fünfzehn Jahren leben, tragen die Hauptlast der Hausarbeit und der familiären Betreuungsaufgaben alleine. In Paarhaushalten mit Kindern bis sechs Jahre wenden Frauen 56 Stunden und Männer 22 Stunden pro Woche für Haus- und Familienarbeit auf. (Bundesamt für Statistik 1997)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf europäischer Ebene wurden unter den Sozialpartnern gestützt auf die Richtlinien EG 96/34 und 97/75 Mindestvorschriften erlassen, welche die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen sichern sollen. Darin wird ein Elternurlaub von mindestens drei Monaten verlangt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit einer Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, einen Elternurlaub und einen Urlaub aus familiären Gründen (Betreuungstage für kranke Kinder) für alle Bundesangestellten einzuführen. Der Elternurlaub wird erwerbstätigen Müttern und Vätern, die beim Bund angestellt sind, zugestanden und ist ein persönliches, unübertragbares Recht. Für die Mutter ist der Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewähren. Bei der Ausgestaltung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Elternurlaub: Dauer vier Monate. Stehen Mutter und Vater im Bundesdienst, hat jeder Elternteil einen übertragbaren Anspruch auf zwei Monate. Der Elternurlaub kann spätestens bis zum vollendeten fünften Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Dabei sollen auch Teilzeitformen oder Pro-rata-Bezüge des Elternurlaubs möglich sein. (Die Regelungen gelten analog bei Adoption.)&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Urlaub aus familiären Gründen: Bei Krankheit der Kinder stehen zur Betreuung eines jeden kranken Kindes bis zu dessen vollendetem zwölftem Altersjahr bei Bedarf jährlich wenigstens zehn bezahlte Betreuungstage pro Elternteil zu. Dabei ist zu gewährleisten, dass Mütter und Väter davon Gebrauch machen können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Elternurlaub. Ein Schritt hin zu einer partnerschaftlichen Kinderbetreuung</value></text></texts><title>Elternurlaub. Ein Schritt hin zu einer partnerschaftlichen Kinderbetreuung</title></affair>