﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991016</id><updated>2025-06-24T23:06:34Z</updated><additionalIndexing>Ausfuhr von Abfällen;Lagerung radioaktiver Abfälle;Bewilligung;Elektrizitätsindustrie;Russland;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06010109</key><name>radioaktiver Abfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301040201</key><name>Russland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010103</key><name>Ausfuhr von Abfällen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170303</key><name>Elektrizitätsindustrie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-11-16T00:00:00Z</date><text>NR AB 1999 II, 781</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-03-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments /><states><state><date>1999-03-01T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1999-03-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2190</code><gender>m</gender><id>234</id><name>Wiederkehr Roland</name><officialDenomination>Wiederkehr</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion U</abbreviation><code>U</code><id>5</id><name>LdU/EVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1016</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Dem Bundesrat ist die zentrale Bedeutung einer sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle bewusst. Die Entsorgungsmöglichkeiten sind sorgfältig zu prüfen. Keineswegs kann es darum gehen, durch Exporte zweifelhafte Entsorgungswege im Ausland zu finden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./6. Der Bundesrat wurde vor den Medienveröffentlichungen nicht über die Durchführung von Gesprächen zwischen der Energieindustrie und russischen Stellen informiert. Nach Auskunft der Betreiber der Kernkraftwerke fanden seit Ende 1998 weitere Kontakte mit russischen Stellen statt. Eine Fortführung der konkreten Gespräche bezüglich der Absichtserklärung erfolgte jedoch nicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Von der schweizerischen Energieindustrie wurden keine Kontakte mit Bundesstellen im Hinblick auf die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung nach Russland aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Es liegt kein Gesuch um Erteilung einer Ausfuhrbewilligung nach Russland vor. Aus diesem Grund lässt sich heute weder der Ablauf eines allfälligen Bewilligungsverfahrens festlegen noch eine genauere Beurteilung durchführen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Energie als Bewilligungsbehörde für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen hat bei der Beurteilung eines Gesuches u. a. die Strahlenschutzvorschriften zu berücksichtigen (Art. 11 Abs. 3 Bst. b AtV). Artikel 25 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes verlangt, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland beseitigt werden müssen. Wann ausnahmsweise eine Ausfuhrbewilligung erteilt werden kann, regelt der Bundesrat in der Strahlenschutzverordnung. Nach Artikel 93 kann eine Ausfuhrbewilligung nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn die Garantie besteht, dass im Empfängerstaat genügende Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, ein geeignetes, dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechendes Endlager zur Verfügung steht und die Beseitigung im Rahmen einer völkerrechtlichen Vereinbarung erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./9. Es steht den Betreibern der Kernkraftwerke grundsätzlich frei, Absichtserklärungen mit ausländischen Partnern abzuschliessen. Absichtserklärungen oder private Vereinbarungen der Wirtschaft sind für den Bund jedoch in keiner Weise verbindlich. Massgebend für die Beurteilung eines allfälligen Ausfuhrgesuches ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7./8. über die konkret angesprochenen Verhandlungen der Energieindustrie mit russischen Stellen waren keine Bundesbehörden informiert. Den Bundesbehörden ist jedoch bekannt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke seit Jahren Kontakte mit ausländischen Partnerorganisationen pflegen, in deren Rahmen auch die Möglichkeiten von internationalen oder bilateralen Endlagerprojekten geprüft werden. In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesrat schon verschiedentlich zur Frage der Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Ausland geäussert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die schweizerische Nuklearindustrie hat Gespräche mit russischen Regierungsstellen im Hinblick auf die "Entsorgung" von Abfällen der schweizerischen AKW in Russland geführt. Gemäss Pressemeldungen soll Russland eine Gesetzesänderung planen, um die Einfuhr radioaktiver Abfälle zu ermöglichen. Angesichts der Tatsache, dass Russland grösste Schwierigkeiten bei der Bewältigung des eigenen Atommülls hat, wirft ein derartiges Projekt viele Fragen ökonomischer, ökologischer und sicherheitspolitischer Art auf. Für die geplante Ausfuhr von Abfällen aus Kernanlagen braucht es eine Bewilligung des Bundes. Ich frage daher den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er Kenntnis von diesen Gesprächen der schweizerischen Energieindustrie? Weiss er, ob solche Gespräche immer noch im Gange sind und welches gegebenenfalls der Stand der Verhandlungen ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat die schweizerische Energieindustrie im Hinblick auf die Erteilung der Ausfuhrbewilligung mit Bundesstellen Kontakt aufgenommen? Wenn ja, mit welchen, und welches war die Stellungnahme der angefragten Stellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a der Atomverordnung (AtV) ist das Bundesamt für Energie für die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen zuständig. Gemäss Artikel 15 Absatz 2 AtV sind weitere Bundesstellen am Entscheid über "Gesuche von besonderer politischer oder wirtschaftlicher Bedeutung" zu beteiligen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Bundesrat. Falls das Bundesamt für Energie über die Verhandlungen informiert wurde, hat es die Koordination mit den anderen relevanten Bundesstellen gesucht? Fällt nach Ansicht des Bundesrates die geplante Endlagerung in Russland unter Artikel 15 Absatz 2 AtV?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hält der Bundesrat unter den gegebenen Umständen die Lagerung von Abfällen aus schweizerischen Kernanlagen in Russland für vertretbar? Würde gegebenenfalls eine Bewilligung erteilt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Lagerung in Russland würde bestimmten Kreisen in diesem Land exorbitante Einnahmen verschaffen. Dass auf russischer Seite ein Interesse an einem solchen Vertrag besteht, zeigt sich an der bereits erwähnten geplanten Gesetzesänderung. Der Druck auf die Duma ist entsprechend gross. Wenn ein Vertrag zwischen der schweizerischen Energieindustrie und Russland zustande käme, wäre es für die schweizerischen Behörden aussenpolitisch recht schwierig, eine Ausfuhrbewilligung abzulehnen. Wie beurteilt er die Gefahr, dass durch die "Privatdiplomatie" der Energieindustrie die Schweiz in eine aussenpolitisch schwierige Lage gebracht wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wurde er vor den Medienveröffentlichungen über die Verhandlungen der Energieindustrie informiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wenn ja, wie hat er reagiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wenn nein, wurden überhaupt keine Bundesbehörden informiert, oder wurde die Information von den informierten Bundesstellen nicht nach oben weitergegeben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Falls keine Bundesstellen informiert wurden: Ist er bereit, den entsprechenden Kreisen der Privatwirtschaft deutlich zu erklären, dass er eine solche "Privatdiplomatie" nicht dulden kann, wenn wesentliche Belange der schweizerischen Politik berührt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Atommüllexporte nach Russland</value></text></texts><title>Atommüllexporte nach Russland</title></affair>