﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991019</id><updated>2025-11-14T07:54:12Z</updated><additionalIndexing>Drogenentzug;Drogenpolitik;kontrollierte Drogenabgabe;Therapeutik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2351</code><gender>m</gender><id>268</id><name>Schenk Simon</name><officialDenomination>Schenk Simon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0105050401</key><name>Drogenentzug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050504</key><name>Drogenpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050214</key><name>Therapeutik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505040201</key><name>kontrollierte Drogenabgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-05-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-10T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1999-05-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2351</code><gender>m</gender><id>268</id><name>Schenk Simon</name><officialDenomination>Schenk Simon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1019</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die 1998 von Professor Ambros Uchtenhagen und dem ISF in Zürich publizierte Studie "Stellenwert stationärer Langzeittherapien für Suchtverlauf und soziale Integration Drogenabhängiger" ist eines von zahlreichen vom BAG veranlassten Forschungsprojekten, welche das Wissen über die verschiedenen Therapieformen sowie deren Wirksamkeit erhöhen sollen. Diese Studien ermöglichen den Vergleich zwischen dem Therapieerfolg bei stationären, abstinenzorientierten Behandlungen mit psychosozialer und pädagogischer Orientierung einerseits und medizinischen Substitutionsbehandlungen mit Methadon, Heroin oder anderen Medikamenten andererseits. Auch die weitere Entwicklung von Drogenabhängigen, die den Ausstieg ohne therapeutische Hilfe schaffen, kann beobachtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erwähnte Studie zeigt, dass ein grosser Anteil der in stationärer, abstinenzorientierter Therapie behandelten Patienten auch ein Jahr nach Therapieende befriedigende Behandlungsergebnisse ausweist. Dies gilt sowohl in bezug auf den Drogenkonsum und die soziale Integration (Arbeit, Wohnen, Familie, soziale Beziehungen) als auch auf die Delinquenz. Die Ergebnisse sind besonders positiv, wenn die Therapieprogramme vollständig durchlaufen und das Behandlungsende mit dem Therapiepersonal abgesprochen wurden. Selbst bei Patienten mit abgebrochenen Behandlungen können gewisse positive Effekte beobachtet werden. Allerdings erleiden viele dieser Patienten später oft schwere Rückfälle und müssen deshalb eine neue Behandlung beginnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im übrigen begibt sich eine beachtliche Anzahl Drogenabhängiger nicht in solche stationären Behandlungen, erreicht jedoch mittels längerdauernder Methadonverschreibung (mindestens 18 Monate) vergleichbare Resultate.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Diese Ergebnisse bekräftigen den Bundesrat in seinem Engagement für die Säule "Therapie" innerhalb seines Viersäulenmodells der Drogenpolitik, wobei vor allem ein ausreichendes Angebot unterschiedlicher Behandlungen sicherzustellen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz bestehen über 100 stationäre, abstinenzorientierte Behandlungseinrichtungen, welche jährlich im Mittel 1700 Patienten aufnehmen. Die Nachfrage nach diesen Therapien hat seit Beginn der neunziger Jahre stetig zugenommen, obwohl auch die Substitutionstherapien mit Methadon zahlreicher wurden und die Versuche mit der Heroinverschreibung angelaufen sind. Der Bundesrat hat 1994 ein gezieltes Programm zur Behebung von einzelnen Lücken im Netz der stationären Behandlungen beschlossen und bis 1999 die Schaffung oder Vergrösserung von über zwanzig Therapieeinrichtungen unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird in Zukunft darauf achten, dass die Massnahmen des BAG vermehrt in Richtung Qualitätsverbesserung dieser Behandlungen gehen und das Qualitätsmanagement zur Routine wird. Er wird auch Massnahmen zur Einführung eines neuen Finanzierungsmodells im stationären Therapiebereich unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das BAG hat die Ergebnisse der erwähnten Studie des ISF bereits breit bekanntgemacht, namentlich durch Unterstützung der jährlichen Symposien des Forschungsverbundes stationäre Suchttherapie und durch die Verbreitung der Studie in den und durch die Berufsverbände. Verschiedene Berichte erschienen auch in der Presse und in Fachzeitschriften. Die Ergebnisse, verstärkt durch solche anderer Therapieformen, bestätigen die Richtigkeit der Sensibilisierungskampagne von 1995 bis 1997 mit dem Slogan "Die meisten Drogensüchtigen schaffen den Ausstieg", auch wenn feststeht, dass vielen dies erst nach mehreren Versuchen gelingt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das BAG hat verschiedentlich Empfehlungen zur Methadonbehandlung veröffentlicht - das letzte Mal 1995 - und dabei stets unterstrichen, dass die Substitution keinesfalls ein Wundermittel sei; im Gegenteil, es wird den verschreibenden Ärzten empfohlen, ihre Patienten für eine Abstinenztherapie zu motivieren. Die Rechtsgrundlage zur medizinischen Verschreibung von Heroin - der Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1998 - beschränkt diese Behandlung auf Patienten, die in anderen Therapien mehrmals gescheitert sind. Die Ausführungsverordnung vom 8. März 1999 verlangt Behandlungspläne für die Patienten in heroingestützten Behandlungen ebenso wie eine periodische Überprüfung der Möglichkeit eines Übertrittes in eine abstinenzorientierte Behandlung. Schliesslich setzt das BAG auch seine Anstrengungen zur Koordination und zur Information bezüglich der Abstinenztherapien fort, insbesondere mittels der Koordinationsstelle Koste und des Informationsnetzes "Infoset direct" auf Internet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Mehrere Arbeitsgruppen, zusammengesetzt aus Vertretern des Bundes, der Kantone und verschiedener Institutionen, sind dabei, ein neues Finanzierungsmodell für die Einrichtungen im Bereich der stationären Behandlung von Drogenabhängigen und Alkoholkranken zu entwickeln. Es ist vorgesehen, die Vorschläge im Sommer 1999 den Kantonen zur Vernehmlassung zu unterbreiten und im Herbst 1999 den Konferenzen der kantonalen Regierungsvertretungen vorzustellen. Dabei wird es vor allem darum gehen, dass die Kantone ihre Verantwortung in diesem Bereich gemäss Betäubungsmittelgesetz (Art. 15a) wahrnehmen und dass die Sozialversicherungen Invalidenversicherung und Krankenversicherung die Kosten gemäss gesetzlichem Auftrag tragen. In Ergänzung zu den bereits Ende 1998 bezahlten 3 Millionen Franken hat der Bundesrat gemäss Bundesratsbeschluss vom 24. März 1999 dem Parlament einen Antrag für einen Nachtragskredit zur Überbrückung eines wesentlichen Teils der kurzfristig entstandenen Finanzierungslücke gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Invalidenversicherung übernimmt teilweise die Kosten für Ausbildungs- und Beruffindungsmassnahmen sowie für sogenannte geschützte Arbeitsplätze, was vielen Drogenabhängigen zugute kommt. Allerdings steht fest, dass die Chancen der beruflichen Reintegration von ehemaligen Drogenabhängigen stark vermindert sind und viele weiterhin auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen bleiben werden. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst, hat aber keine diesbezüglichen Massnahmen ergriffen. Die berufliche Wiedereingliederung ist in erster Linie Sache der lokalen Therapieeinrichtungen und der Unternehmen, an deren soziale Verantwortung immer wieder appelliert werden muss. In diesem Sinne hat der Bundesrat entschieden, die Priorität bei Massnahmen in den Bereichen Therapie, Prävention und Schadenverminderung zu setzen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Unter der Leitung von Professor Ambros Uchtenhagen wurde am Institut für Suchtforschung (ISF) eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finanzierte Langzeitstudie zur stationären Drogenarbeit erstellt, deren Resultate 1998 veröffentlicht wurden. Die Ergebnisse sind mutmachend und positiv und bestätigen frühere internationale wissenschaftliche Arbeiten (z. B. Stationäre Krisenintervention bei Drogenabhängigen, 1994, i. A. des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit). Danach sind bei entsprechender Qualitätssicherung in der Therapie gute Erfolge und eine Senkung der Rückfallquoten zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welchen Niederschlag finden die Erkenntnisse der ISF-Studie in der bundesrätlichen Drogenpolitik?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie will das BAG die in der Studie ausdrücklich empfohlene "vermehrte Öffentlichkeitsarbeit" realisieren, "um die Chancen und positiven Erfahrungen der stationären Therapie Drogenabhängiger in der Fachwelt und in einer weiteren Öffentlichkeit immer wieder sachgerecht zur Kenntnis zu bringen"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie will der Bundesrat der Gefahr begegnen, dass durch die Attraktivität von Substitutionsprogrammen (Heroin, Methadon) die Angebote der erfolgversprechenden und chancenreichen stationären Drogentherapie weniger genutzt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht er Möglichkeiten, dass noch vor der Revision des Betäubungsmittelgesetzes sichergestellt werden kann, dass ein vom Bund gelenktes Finanzierungssystem entwickelt wird, das Kantone und Gemeinden auf einheitliche Weise einbindet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Erfolg der Therapie hängt entscheidend von der Zukunftsperspektive ab, die den Abhängigen vermittelt werden kann. Welche Möglichkeiten bestehen, ihre berufliche und soziale Wiedereingliederung auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erfolgreiche stationäre Drogentherapie</value></text></texts><title>Erfolgreiche stationäre Drogentherapie</title></affair>