{"id":19991029,"updated":"2025-11-14T08:23:10Z","additionalIndexing":"Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Grossbank","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L05K1104010104","name":"Grossbank","type":1},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-05-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921625200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(928101600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1029","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die in Artikel 110 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) festgehaltene Geheimhaltungspflicht verbietet es den Behörden, Auskunft über die wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse einzelner Unternehmen zu geben. Die Antwort des Bundesrates muss sich daher auf die Steuerveranlagung und die wirtschaftliche Entwicklung der Banken im Allgemeinen beschränken.<\/p><p><\/p><p>2. Die von der Schweizerischen Nationalbank publizierten Zahlen über das Steueraufkommen der Banken betreffen die Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Da die Steuern der Kantone und der Gemeinden ohnehin nicht in die Kompetenz des Bundes fallen, kann der Bundesrat die publizierten Beträge nicht bestätigen, er hat aber auch keine Veranlassung, die Statistiken der Schweizerischen Nationalbank anzuzweifeln.<\/p><p><\/p><p>3. a) Die Schweizer Grossbanken sind weltweit tätig und unterhalten im Ausland Betriebsstätten oder halten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften (Tochtergesellschaften). Namhafte Teile der in den Konzernrechnungen ausgewiesenen Gewinne werden denn auch im Ausland erzielt. Der Gewinnsteuer des Bundes, der Kantone und der Gemeinden unterliegen jedoch nur die in der Schweiz erwirtschafteten Gewinne der einzelnen Konzerngesellschaften. Der Anteil des Inlandsgeschäftes ist verhältnismässig klein und nahm in der Vergangenheit stetig ab. Auch waren die im Inland erzielbaren Gewinnmargen aufgrund der hohen Bankendichte eher gering. Zudem hatten die Banken in letzter Zeit erhebliche ausserordentliche Aufwendungen zu verkraften. Aus diesen Gründen erzielten die Banken in der Schweiz in den letzten Jahren geringere Gewinne. Dementsprechend fielen auch die Gewinnsteuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden relativ bescheiden aus.<\/p><p><\/p><p>b) Bei der direkten Bundessteuer wurde mit der Unternehmenssteuerreform 1997 die Kapitalsteuer abgeschafft und als Kompensation für die Gewinnsteuer ein proportionaler Steuersatz von 8,5 Prozent eingeführt. Diese Gesetzesänderung trat am 1. Januar 1998 in Kraft. Ab dem Steuerjahr 1998 entfällt auf Bundesebene somit die ausgleichende Wirkung der Kapitalsteuer auf das Steueraufkommen in Jahren mit tiefen steuerbaren Gewinnen. Bei Unternehmen mit grossem Eigenkapital - also gerade bei den Banken - fällt dieser Umstand besonders stark ins Gewicht.<\/p><p><\/p><p>c) Wie sich die im Inland erzielten Gewinne der Schweizer Banken entwickeln werden, kann der Bundesrat nicht voraussagen. Sicher ist, dass die Banken nach wie vor gewinnstrebige Organisationen sind und nicht aus steuerlichen Gründen auf die Gewinnerzielung im Inland verzichten. Der Bundesrat ist daher zuversichtlich, dass die grossen Anstrengungen der Banken mittelfristig auch zu einer Steigerung der Rentabilität ihres Inlandsgeschäftes führen werden. Wenn dies zutrifft und im Inland wieder höhere Gewinne erzielt werden, wird mit Sicherheit auch das Steueraufkommen der Banken in der Schweiz zunehmen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach Angaben des Jahrbuches der Schweizerischen Nationalbank (SNB) \"Die Banken in der Schweiz 1997\" (Zürich 1998) scheinen die schweizerischen Grossbanken immer weniger Steuern zu zahlen.<\/p><p>Während die Grossbanken 1993 noch 880 Millionen Franken Steuern an den Bund, an die Kantone und an die Gemeinden zahlten, belief sich der Steuerbetrag, den sie 1997 an die Gemeinwesen entrichteten, auf etwa 4,1 Millionen Franken.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Stimmen die angegebenen Zahlen?<\/p><p>2. Wenn Ja: Kann der Bundesrat erklären, warum die Grossbanken beinahe keine Steuern mehr bezahlen?<\/p><p>3. Kann der Bundesrat die genauen Zahlen des letzten Jahres vorlegen, um darüber Auskunft zu geben, ob sich diese Tendenz 1998 bestätigte?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuern der Grossbanken"}],"title":"Steuern der Grossbanken"}