﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991030</id><updated>2025-06-24T22:26:33Z</updated><additionalIndexing>Unternehmenssteuer;Klein- und mittleres Unternehmen;Steuersenkung;Investitionsförderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2390</code><gender>m</gender><id>327</id><name>Gusset Wilfried Ernest</name><officialDenomination>Gusset</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070307</key><name>Steuersenkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703060302</key><name>Klein- und mittleres Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1109010601</key><name>Investitionsförderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070407</key><name>Unternehmenssteuer</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-05-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1999-05-31T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2390</code><gender>m</gender><id>327</id><name>Gusset Wilfried Ernest</name><officialDenomination>Gusset</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion F</abbreviation><code>F</code><id>8</id><name>Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1030</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Urheber der obenerwähnten Einfachen Anfrage strebt eine Verbesserung der Eigenkapitalbasis unserer KMU durch steuerrechtliche Massnahmen an. Zu den drei von ihm aufgeworfenen Fragen kann der Bundesrat wie folgt Stellung nehmen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Artikel 30 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) bezüglich der natürlichen Personen und Artikel 64 DBG bezüglich der juristischen Personen lassen es bereits zu, dass realisierte Wertvermehrungen (wieder eingebrachte Abschreibungen und Wertzuwachsgewinne) auf betrieblichen Investitionen - d. h. die durch Veräusserung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen realisierten stillen Reserven - innert angemessener Frist auf ein Ersatzobjekt mit gleicher Funktion übertragen werden. Eine steuerlich bedingte Kürzung des Mittelzuflusses tritt daher in solchen Fällen nicht ein, und die Eigenkapitalbasis der KMU wird dadurch verbessert; die Kontinuität der betrieblichen Tätigkeit wird steuerlich gefördert. Es besteht somit kein Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es kommt zwar vor, dass die vorgeschriebene Reinvestition in ein "Ersatzobjekt mit gleicher Funktion" als zu restriktiv empfunden wird. Das mag darauf zurückzuführen sein, dass man aufgrund der genannten Voraussetzung z. B. den Ersatz eines Lastwagens durch einen anderen Lastwagen oder einer Werkzeugmaschine durch eine andere Werkzeugmaschine verstehen könnte. In der Praxis wird allerdings schwergewichtig die "gleiche Funktion" - gemeint ist die gleiche betriebliche Funktion - gefordert, womit eine gewisse Flexibilität geboten wird. Spartenüberschreitende Ersatzinvestitionen wären aber in jedem Fall unzulässig. Das Steuerrecht des Bundes fusst nämlich auf der sogenannten Identitätstheorie (Identität der Funktion), nicht auf der Reinvestitionstheorie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Man hat davon auszugehen, dass die Ersatzbeschaffungstheorie bloss zu einem Besteuerungsaufschub führt, indem die realisierte und reinvestierte Wertvermehrung für eine Sofortabschreibung verwendet werden darf. Von einem eigentlichen Steuerausfall kann somit nicht die Rede sein. Es resultiert zwar infolge der Sofortabschreibung ein gewisser Zinsverlust, der bei makroökonomischer Betrachtungsweise jedoch vernachlässigt werden kann. Spätestens bei Liquidation des Unternehmens ist über alle stillen Reserven steuerlich abzurechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei der Veranlagung von KMU ist man erfahrungsgemäss kaum mit Abgrenzungsproblemen betreffend die Unterscheidung zwischen betriebsnotwendigen und nichtbetriebsnotwendigen Investitionen konfrontiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Finanzierungsprobleme der KMU sind heute in aller Munde. Taugliche und untaugliche Vorschläge zur Situationsverbesserung sind im Umlauf. Nicht wegdiskutieren lässt sich, dass die schmale und vielfach ungenügende Eigenkapitalausstattung der KMU die Folge einer Steuerpraxis ist, die die Kapitalbildung nicht gefördert hat. In dieser Erkenntnis und in der Absicht, in diesem Bereich Verbesserungen zu erwirken, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie stellt er sich zu einer Änderung bei der Besteuerungspraxis der direkten Bundessteuer mit dem Ziel, bei betrieblichen Investitionen grundsätzlich von Wertvermehrungen abzusehen und damit alle betriebsnotwendigen Investitionen steuerfrei zu behandeln?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die Steuerausfälle, die durch eine derartige Änderung der Besteuerungspraxis für den Bund entstehen würden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie beurteilt er die Abgrenzungsproblematik einer derartigen Regelung bei der Unterscheidung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Investitionen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Direkte Bundessteuer für KMU. Besteuerungspraxis</value></text></texts><title>Direkte Bundessteuer für KMU. Besteuerungspraxis</title></affair>