{"id":19991055,"updated":"2025-06-24T21:12:25Z","additionalIndexing":"Vetternwirtschaft;Warenhaus;Ladenöffnungszeiten;Einzelhandel;SBB;Bahnhof;Sonntagsarbeit","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L04K18030202","name":"Bahnhof","type":1},{"key":"L05K0701050101","name":"Einzelhandel","type":1},{"key":"L06K070105010109","name":"Ladenöffnungszeiten","type":1},{"key":"L06K070205030209","name":"Sonntagsarbeit","type":1},{"key":"L06K070105010113","name":"Warenhaus","type":2},{"key":"L05K1801021103","name":"SBB","type":2},{"key":"L04K08020338","name":"Vetternwirtschaft","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-06-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(924645600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(930088800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2419,"gender":"m","id":356,"name":"Speck Christian","officialDenomination":"Speck"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"99.1055","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat seit kurzem Kenntnis davon, dass die Unternehmen SBB, Migros und Kiosk AG ein Projekt gestartet haben, das zum Ziel hat, an kleinen, unbesetzten (aber nicht stillgelegten) Bahnhöfen unter dem Namen \"avec\" Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe einzurichten. Im Mai dieses Jahres wurden zwei solche Bahnhöfe (Schüpfen und Brügg) als Pilotprojekte in Betrieb genommen. Hinter diesem Projekt steckt die Absicht, das Angebot des öffentlichen Verkehrs mit all seinen Dienstleistungen (Verkauf von Billetten, Reisearrangements und weiteren Dienstleistungen im Verkehrsbereich) auch in Orten mit geringer Nachfrage aufrechtzuerhalten, um den Trend der Automatisierung mit unzähligen unbesetzten Bahnhöfen zu brechen. In den \"avec\"-Stationen werden in einem einzigen Raum weitere Produkte und Dienstleistungen angeboten. Darin finden sich namentlich eine Cafébar, ein Kiosk sowie ein Lebensmittelsortiment mit Frischwaren. Die \"avec\"-Geschäfte sollen an 365 Tagen im Jahr offen sein.<\/p><p>Grundsätzlich handelt es sich hier um Aktivitäten, die unter den operativen Bereich der SBB fallen, wofür die Bundesbahnen alleine zuständig sind. Allerdings stellen sich im Zusammenhang mit dem Betriebskonzept der erwähnten Unternehmen verschiedene Fragen polizeirechtlicher, arbeitsgesetzlicher und wettbewerbsrechtlicher Natur. Konkret geht es in erster Linie um Fragen, welche die Ladenöffnungszeiten berühren, sowie darum, ob Verkaufs- und Dienstleistungsbetriebe der vorliegenden Art die Voraussetzungen des Arbeitsgesetzes für die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen am Sonntag erfüllen.<\/p><p>Der Bundesrat ist heute noch nicht in der Lage, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (zuständig für Fragen der Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag), das Bundesamt für Verkehr (zuständig für Fragen in Zusammenhang mit Bahnnebenbetrieben) und die Wettbewerbskommission befassen sich gegenwärtig mit dieser Angelegenheit. Sie sind daran, sich die notwendigen Informationen zu beschaffen, und werden anschliessend zu prüfen haben, ob und allenfalls wieweit sich Verkaufsgeschäfte der erwähnten Art auf Sonderbestimmungen bezüglich der Ladenöffnungszeiten und der Beschäftigung von Arbeitnehmern am Sonntag berufen können und ob allenfalls wettbewerbsrechtliche Vorbehalte gegen das Vorhaben bestehen.<\/p><p>Die SBB wurden auf den 1. Januar 1999 in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt. Die AG hat - mit einer Ausnahme - einen völlig neu zusammengesetzten Verwaltungsrat erhalten. Der alte Verwaltungsrat mit dem heutigen Verwaltungsratspräsidenten der Migros hatte sich im übrigen nie mit dem hier zur Diskussion stehenden Geschäft befasst, weshalb eine Interessenkollision ausgeschlossen ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die Migros in verschiedenen von den SBB stillgelegten oder nicht mehr bedienten Bahnhöfen Dienstleistungsbetriebe, die den Bedürfnissen der Reisenden dienen sollen, eröffnen will? Es soll sich dabei um Gastrobetriebe und Verkaufsstellen für Güter des täglichen Bedarfes handeln.<\/p><p>Konkret sollen in zwei Berner Bahnhöfen (Schüpfen und Brügg) und nächste Woche im Raum Zürich (Mettmenstetten) \"convenience shops\" unter dem Namen \"avec\" eröffnet werden, mit einer neuen Kombination von Produkten und Dienstleistungen und keinerlei Bindung an Ladenöffnungszeiten.<\/p><p>Kann der Grossverteiler dafür die Sonderbestimmungen von den Artikeln 65 bis 69 der Verordnung II zum Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern) für sogenannte Bahnnebenbetriebe in Anspruch nehmen?<\/p><p>Meines Erachtens bezweckt die Migros damit, sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem ortsansässigen Gewerbe zu sichern und die Vorschriften über die ordentlicherweise zu durchlaufenden Bewilligungsverfahren betreffend Ladenöffnungszeiten und Sonntagsarbeit zu unterlaufen. In diesem Zusammenhang stellt sich eine ganze Reihe von wettbewerbsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und gewerbepolizeilichen Fragen.<\/p><p>Ist das Eröffnen solcher Betriebe als Bahnnebenbetriebe statthaft und durch das Kreisschreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit vom September 1998 gedeckt, wenn man bedenkt, dass den Reisenden bei stillgelegten oder nicht mehr bedienten Bahnhöfen nur eine beschränkte Anzahl von Zügen zur Verfügung steht und der Bahnhof eher als Begegnungsstelle und Objekt der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes für die ortsansässige Bevölkerung und nicht primär für die Versorgung der Bahnreisenden dient?<\/p><p>Wie stellen sich die zuständigen Verwaltungsstellen des Bundes zu solchen Betriebskonzepten?<\/p><p>Besteht nicht allenfalls eine Interessenkollision durch eventuell spezielle Insiderinformationen durch den Umstand, dass der ehemalige Präsident des Verwaltungsrates der SBB heute Verwaltungsratspräsident der Migros ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stillgelegte SBB-Bahnhöfe"}],"title":"Stillgelegte SBB-Bahnhöfe"}