{"id":19991059,"updated":"2025-06-24T23:06:20Z","additionalIndexing":"tierärztliche Überwachung;Milchviehbetrieb;parastaatliche Verwaltung;Milcherzeugung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010306","name":"Milcherzeugung","type":1},{"key":"L05K1401050305","name":"Milchviehbetrieb","type":1},{"key":"L06K140103021001","name":"tierärztliche Überwachung","type":1},{"key":"L04K08060110","name":"parastaatliche Verwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-06-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(924732000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(930088800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"99.1059","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der gegenwärtigen Situation ist der Milchmarkt in der Schweiz einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Ein überaus wichtiger Zweig dieses Marktes ist die Käseproduktion und der Käseexport in die Länder der EU. Nachdem die EU-Mitgliedstaaten begonnen hatten, die Richtlinie, welche die Hygienevorschriften an die Herstellung von Milch und Milchprodukten festlegt, an der Grenze an eintretenden Produkten zu vollziehen, stellten der MIBD und die milchwirtschaftlichen Organisationen mit grossem Aufwand den Fortgang der Exporte sicher, indem sie die Anforderungen an die Betriebe in einzelnen Verordnungen definierten, die Konformität der Betriebe überprüften und sie beim Einhalten der Anforderungen unterstützten. Das Exportgeschehen konnte dank dem konstruktiven Kontrollsystem des MIBD aufrechterhalten werden. Dieser Effort führte auch dazu, dass mit den gegenwärtig im Parlament behandelten bilateralen Verträgen der Milch und den Milchprodukten als einzigen Produkten tierischer Herkunft ein erleichterter Marktzutritt in die EU gewährt wird. Die obenerwähnte Richtlinie enthält die Forderung, dass Milchviehbetriebe, welche Verkehrsmilch abliefern, amtstierärztlich zu kontrollieren sind. Um den reibungslosen Fortgang des Exportes sicherzustellen, musste diese Forderung in die Milchqualitätsverordnung übernommen werden.<\/p><p>Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Milchproduktion und die nachgelagerten Produktionszweige einen hohen Hygiene- und Qualitätsstandard aufweisen, welcher dank dem Einsatz des MIBD innert kurzer Zeit aufgebaut und erhalten werden konnte. Dieser Einsatz hat es ermöglicht, dass der für die schweizerische Landwirtschaft eminent wichtige Käseexport aufrechterhalten werden konnte. Um den Export für die Zukunft in rechtlicher Hinsicht nicht zu gefährden, muss der Bundesrat entsprechend der EU-Richtlinie die amtliche Kontrolle durch den Veterinärdienst sicherstellen. Diese Kontrolle muss das BVET mit Weisungen veranlassen. Um Doppelspurigkeiten und Mehrkosten zu vermeiden, sollen die amtstierärztlichen Kontrollen einerseits in Zusammenarbeit mit dem MIBD und andererseits gleichzeitig mit anderen von den kantonalen Veterinärdiensten angeordneten Tätigkeiten ausgeführt werden. Dieses Vorgehen sollte keine unverhältnismässige Kostensteigerung für die Landwirtschaft verursachen.<\/p><p>Der Bund leistet einen namhaften Beitrag an die Kosten der kantonalen bzw. regionalen MIBD. Der Bundesbeitrag wird aufgrund von Betriebsbuchhaltungen, mit denen auch die Akkreditierungskosten erfasst werden, festgelegt. Eine weitere Kostenübernahme ist nicht vorgesehen.<\/p><p>Die technischen Weisungen des BVET stützen sich auf die Milchqualitätsverordnung, welche eine definierte Kontrolle durch im Rahmen der Tiergesundheit eingesetzte Kontrolltierärzte vorschreibt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Milchwirtschaftliche Inspektions- und Beratungsdienst (MIBD) seine Arbeit im Sinne der Qualitätssicherung und Förderung durchgeführt hat und einwandfrei funktionierte?<\/p><p>Welches sind die Beweggründe, die Kontrollfunktion dem Tierarzt zu übergeben?<\/p><p>Ist der Bundesrat mit mir einig, dass mit dieser Absicht Doppelspurigkeiten und Mehrkosten für die Landwirtschaft entstehen?<\/p><p>Wie passt diese Massnahme in das bundesrätliche Konzept, in der Landwirtschaft Kosten zu senken?<\/p><p>Würde der Bund dem MIBD die Kosten, welche ihm durch die Akkreditierung nach EIV-Norm 45 004 entstanden sind, zurückzahlen?<\/p><p>Wie vereinbart der Bundesrat die vorgesehene Massnahme mit der Milchqualitätsverordnung vom 7. Dezember 1998?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tierärztliche Kontrollen in den Milchproduktionsbetrieben. Technische Weisungen des BVET"}],"title":"Tierärztliche Kontrollen in den Milchproduktionsbetrieben. Technische Weisungen des BVET"}