﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991070</id><updated>2025-06-24T22:59:26Z</updated><additionalIndexing>Katastrophenhilfe;Katastrophe;Naturgefahren;Überschwemmung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0602020603</key><name>Überschwemmung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601030202</key><name>Naturgefahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020206</key><name>Katastrophe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010702</key><name>Katastrophenhilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-06-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-06-01T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1999-06-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion R</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2178</code><gender>m</gender><id>220</id><name>Stucky Georg</name><officialDenomination>Stucky Georg</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.1070</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die gesetzlichen und fachtechnischen Rahmenbedingungen für den Hochwasserschutz haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Am 1. Januar 1993 trat das neue Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) in Kraft. Es bezweckt den Schutz von Menschen, natürlichen Lebensgrundlagen und erheblichen Sachwerten vor schädlichen Auswirkungen des Wassers.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die zentralen Elemente der neuen Hochwasserschutzstrategie, welche das Schwergewicht auf die Vorbeugung legt, sind die Gefahrenanalyse, die zweckmässige Massnahmenplanung und die Begrenzung des verbleibenden Risikos.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kenntnisse über die massgebenden Gefahrenarten sind eine unabdingbare Voraussetzung für die Beurteilung von Gefahrensituationen. Wichtige Grundlagen bilden dabei Gefahrenkarten. Eine periodische Überprüfung der Gefahrensituation und der Tauglichkeit der bereits getroffenen Schutzmassnahmen dient dazu, mögliche Veränderungen und Schwachstellen zu erkennen. Den Folgen der Klimaänderung ist besondere Beachtung zu schenken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bestehende Sicherheit ist durch sachgerechte Gewässerpflege und Unterhalt der Schutzbauten zu gewährleisten. Mittels raumplanerischer Massnahmen sind bestehende Freiräume für die Gewässer zu erhalten und, wenn möglich, zu erweitern. Werden Gefahrengebiete gemieden (Richt- und Nutzungsplanung) und Auflagen (z. B. Bauverbote in stark gefährdeten Gebieten, Objektschutzmassnahmen) gemacht, so kann eine Zunahme des Schadenpotentials begrenzt oder gar verhindert werden. Die seit 1999 in der Wasserbauverordnung vorgeschriebene Festlegung und vorsorgliche raumplanerische Sicherung eines minimalen Raumes für Fliessgewässer trägt zur Vermeidung von Schutzmassnahmen bei und unterstützt die ökologischen Anliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Infolge der intensiven baulichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der damit verbundenen gesteigerten Nutzung sind an vielen Orten Schutzdefizite entstanden, die allein mit Unterhalts- und planerischen Massnahmen nicht behoben werden können. Zusätzliche bauliche Schutzmassnahmen sind deshalb unumgänglich. Diese Massnahmen sind möglichst naturnah und landschaftsgerecht auszuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Absolute Sicherheit für alle und alles gibt es nicht. Unabhängig davon, ob planerische oder bauliche Massnahmen ergriffen werden, ist eine Notfallplanung auszuarbeiten, um das Restrisiko möglichst zu minimieren. Ziel aller Massnahmen ist ein gesamtschweizerisch vergleichbarer Sicherheitsstandard im Hochwasserschutz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hochwasserschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Der Bund ist für die strategische Führung verantwortlich. Er stellt insbesondere Grundlagen zu Belangen des Hochwasserschutzes zur Verfügung, berät bei bedeutenden Vorhaben, prüft die Zweckmässigkeit der vom Bund mitfinanzierten Projekte und fördert die Aus- und Weiterbildung. Gemäss WBG leistet der Bund für Massnahmen des Hochwasserschutzes Abgeltungen und Finanzhilfen an die Kantone mit mittlerer und schwacher Finanzkraft. Den Kantonen obliegt die operationelle Führung und der Vollzug.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Verantwortung für die unmittelbare Bewältigung von Hochwasserereignissen liegt in erster Linie bei den Kantonen und Gemeinden. Diese haben entsprechende Führungsorgane bestellt und ausgebildet. Zu deren Unterstützung stehen im Ereignisfall von seiten des Bundes vor allem Mittel der Armee und allenfalls auch Zivildienstabsolventen zur Verfügung. Hinzu kommen meteorologische Dienstleistungen (Schweizerische Meteorologische Anstalt) und hydrologische Dienstleistungen (Landeshydrologie und -geologie) sowie Beratung und technische Unterstützung durch das Bundesamt für Wasserwirtschaft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Minderung der Überschwemmungsschäden liegt das Schwergewicht bei der Vorbeugung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Ziel, die Vorbeugung im Bereich Naturgefahren auf lange Sicht zu verbessern, hat der Bundesrat 1997 die nationale Plattform "Naturgefahren" (Planat) eingesetzt. In dieser ausserparlamentarischen Kommission sind der Bund, die Kantone, die Forschung, die Berufsverbände und die Versicherungen vertreten. Sie sorgt für die gesamtschweizerische Koordination der präventiven Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Ereignisse haben gezeigt, dass die kantonalen und kommunalen Führungsorgane gut funktionieren. Dank der gezielten Einsätze von Feuerwehr, Zivilschutz und Polizei ist es gelungen, in den betroffenen Gebieten effiziente Hilfe zu leisten, Menschen und Tiere vor Wassermassen zu schützen und Sachschäden zu begrenzen. Von grosser Bedeutung sind auch die subsidiären Einsätze der Armee, die überall dort unterstützend wirken kann, wo die Kapazitäten der zivilen Institutionen nicht mehr ausreichen. Wertvoll ist schliesslich die Erkenntnis, dass jeder einzelne einen wichtigen Beitrag zur Schadenminderung leisten kann, indem er wertvolle Gegenstände rechtzeitig in Sicherheit bringt oder Massnahmen am Objekt trifft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Voraussetzung dazu ist jedoch, dass die möglichen Gefährdungen bekannt sind. Der Bund fördert und unterstützt deshalb die Erarbeitung von Gefahrenkarten. Zuständig für die Ausarbeitung dieser wichtigen Grundlagen sind die Kantone. Der Bund unterstützt dabei die Kantone, indem er Standards definiert und Arbeitshilfen für die Umsetzung zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Wasserwirtschaft stellt die fachtechnische Begleitung bedeutender Projekte sowie die Koordination auf Bundesebene sicher.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe. Die Gefahrensituation an den Gewässern und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen sind periodisch zu überprüfen. Im Rahmen dieser Überprüfungen hat sich gezeigt, dass der bauliche Zustand von Schutzdämmen teilweise schlecht ist (Rhone, Reuss, Alpenrhein, Linthkanal usw.) und dass auch konzeptionelle Mängel an Schutzbauten bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entsprechende Sanierungsprojekte sind in Vorbereitung oder bereits in Ausführung. Sie betreffen insbesondere die Rhone, die Engelberger Aa, die Thur, die Reuss, den Alpenrhein, die Linth und den Linthkanal, den Ticino. Darüber hinaus besteht auch Handlungsbedarf an kleineren Gewässern. Bund, Kantone und Gemeinden sind in den nächsten Jahren gefordert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neue Hochwasserschutzstrategie hat sich bewährt. Massnahmen jüngeren Datums, die gestützt auf diese Strategie erstellt worden sind, haben ihre Bewährungsprobe bestanden und mancherorts Überschwemmungsschäden verhindert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Angesichts der Risiken weiterer Überschwemmungen in den nächsten Wochen infolge Schneeschmelze und neuerlicher starker Regenfälle besteht Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen Koordination der präventiven Schutzmassnahmen, damit weitere katastrophale Überschwemmungen verhindert werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er die Wirksamkeit der durch die Kantone ergriffenen Massnahmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vorsorgliche Massnahmen gegen Überschwemmungen</value></text></texts><title>Vorsorgliche Massnahmen gegen Überschwemmungen</title></affair>