{"id":19991072,"updated":"2025-06-24T23:33:14Z","additionalIndexing":"Schaffung von Arbeitsplätzen;Lehrstelle;Submissionswesen;Informatikberuf;Informationskampagne","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-08T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L06K070202030801","name":"Lehrstelle","type":1},{"key":"L05K0702030301","name":"Schaffung von Arbeitsplätzen","type":1},{"key":"L05K1201020301","name":"Informationskampagne","type":1},{"key":"L05K1203010107","name":"Informatikberuf","type":2},{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(928792800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(937346400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1072","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind bekannt und werden zum Teil bereits umgesetzt.<\/p><p>- Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses I wurden verschiedene Kampagnen lanciert, die u. a. auch das Ziel hatten, die Betriebe auf Chancen und Möglichkeiten hinzuweisen, die sich in der beruflichen Grundbildung eröffnen. Diese Kampagnen wurden mit Informationsbroschüren ergänzt, die vor allem Hinweise für ausbildungsunerfahrene Unternehmungen enthalten.<\/p><p>- Von der Führung einer Positivliste mit Unternehmen, die besondere Ausbildungsanstrengungen erbringen, wurde bisher auf Bundesebene abgesehen. Da die Pflege des Lehrstellenmarktes primär eine Aufgabe der Kantone ist, drängt sich in diesem Bereich ein direktes Handeln des Bundes nicht auf. Im Rahmen des Lehrstellenbeschlusses I wurden die erwähnten Labels von verschiedenen Kantonen und Verbänden eingeführt. Über die Auswirkungen liegen bisher keine Angaben vor. Die Erfahrungen mit dem Lehrstellenmarketing zeigen, dass es vor allem der direkte, persönliche Kontakt der Kantonsvertreter zu den Entscheidträgern in den Unternehmungen ist, der zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze führt. Gesamtschweizerisch wirken sich die Kontakte des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie zu den Spitzenverbänden der Wirtschaft und zu grossen Unternehmungen in dieselbe Richtung aus.<\/p><p>- Es ist tatsächlich anzustreben, das Angebot an Ausbildungsplätzen in der öffentlichen Verwaltung markant zu verbessern. Die Bundesverwaltung selbst weist einen Lehrlingsanteil von 3 Prozent des Personalbestandes aus. Erfreulicherweise konnte dieser Bestand 1997 um 10 Prozent, das entspricht 77 neuen Ausbildungsplätzen, und 1998 um 93 solcher Plätze oder um 11 Prozent erhöht werden. Neu werden Ausbildungsplätze für Informatikerinnen und Informatiker, Informations- und Dokumentationsassistentinnen und -assistenten sowie für Mediamatikerinnen und Mediamatiker angeboten.<\/p><p>- Der Bundesrat legt grossen Wert auf eine qualitativ gute Berufsbildung, auch in der Bundesverwaltung. Dies wird jedoch nicht nur durch das Angebot an Ausbildungsplätzen, sondern auch durch die personellen Engpässe hinsichtlich der Betreuung der sich in der Ausbildung befindenden Personen mitbestimmt.<\/p><p>- Der Vorschlag, in Leistungsvereinbarungen für staatliche und parastaatliche Unternehmen eine Ausbildungspflicht einzufügen, ist noch zu prüfen. Insbesondere stellt sich die Frage, welche rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Ausbildungspflicht in Leistungsvereinbarungen des Bundes anzupassen oder neu zu schaffen sind.<\/p><p>- Es wird immer wieder gefordert, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Ausbildungstätigkeit der Unternehmen zu knüpfen. Der Bundesrat unterstützt diese Forderung in dem Sinne, dass die Ausbildungstätigkeit kein eliminierendes Kriterium sein kann. Vielmehr sollte die Ausbildungstätigkeit im Verbund mit anderen Kriterien gewürdigt werden. Die Verwendung von Kriterien, die mit dem ausgeschriebenen Auftrage in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, darf jedoch nicht zugelassen werden.<\/p><p>2. Telefonieaufträge<\/p><p>Die Fernmeldegesetzgebung hält abschliessend fest, welche Voraussetzungen Fernmeldedienstanbieterinnen erfüllen müssen, damit sie eine Konzession erwerben können. Erfüllt ein Anbieter diese Voraussetzungen, so ist ihm die Konzession zu erteilen. Zusätzliche, nicht auf dem Fernmeldegesetz basierende Auflagen - z. B. eine Pflicht, Jugendliche auszubilden - können nicht mit der Konzessionserteilung verbunden werden.<\/p><p>Gemäss der seit dem 1. Januar 1998 geltenden Fernmeldeordnung erteilt der Bundesrat keine Konzessionen für Fernmeldedienstanbieterinnen. Konzessionsbehörde ist die verwaltungsunabhängige Kommunikationskommission. Diese entscheidet im Rahmen der Gesetze frei und ohne Weisung des Bundesrates.<\/p><p>Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen zugunsten der Bundesverwaltung sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen massgebend. Es zählt in Artikel 9 die Eignungskriterien und in Artikel 21 die Zuschlagskriterien auf. Zulässig sind nur Eignungskriterien, welche wesentlich sind, damit die Anbieterin oder der Anbieter den betreffenden Auftrag erfüllen kann (vgl. Gatt-Botschaft 2, BBl 1994 IV 1187). Die Zuschlagskriterien haben sich am wirtschaftlichen Nutzen des zu beurteilenden Angebotes für die Auftraggeberin zu orientieren und dürfen nicht auftragsfremde Bedingungen beinhalten, die zu einer Ungleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter führen könnten (vgl. Gatt-Botschaft 2, BBl 1994 IV 1192). Indirekte Vorteile für die Auftraggeberin dürfen keine Rolle spielen; mithin ist es dem Bund nicht erlaubt, die Vergabe seiner Aufträge von der Ausbildungstätigkeit einer Unternehmung abhängig zu machen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von folgenden möglichen Massnahmen, die von staatlicher Seite her geeignet sind, das immer noch gravierende Lehrstellenproblem positiv zu beeinflussen, und welche dieser Massnahmen ist er bereit zu verwirklichen?<\/p><p>- Internationale Konzerne, aber auch KMU, müssen darüber informiert werden, wie das schweizerische Berufsbildungssystem funktioniert, wie man zu Lehrlingen kommt und wie sie ausgebildet werden müssen.<\/p><p>- Eine Positivliste von ausbildenden Firmen (Faustregel: vier bis sieben Lehrverhältnisse pro hundert Beschäftigte) wird veröffentlicht. Ein soziales Label im Sinne eines Qualitätsmerkmals für die soziale betriebliche Verantwortung wird verliehen.<\/p><p>- Öffentliche Verwaltungen und Betriebe führen mindestens vier bis sieben Lehrverhältnisse pro hundert Beschäftigte ein.<\/p><p>- Die Ausbildungsverantwortung wird in Leistungsaufträgen für staatliche und parastaatliche Unternehmen festgehalten.<\/p><p>- Betriebe, die ausbilden, erhalten bei öffentlichen Aufträgen und Beschaffungen den Vorrang. So wird die Ausbildungsverantwortung ein dem Binnenmarktgesetz konformes Qualitätsmerkmal im Submissionsbereich. (Bei einem \"überwiegenden öffentlichen Interesse\" kann vom reinen Preiswettbewerb abgewichen werden.)<\/p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der Anteil von Auszubildenden bei der Vergabe des Telefonieauftrages des Bundes aufgrund des geltenden Binnenmarktgesetzes ebenfalls berücksichtigt werden kann, nicht nur der Preis? Gerade im Informatikbereich besteht heute ein ausgewiesener Bedarf an Ausbildungsplätzen. In der Schweiz fehlen 25 000 Informatikerinnen und Informatiker und Tausende von Ausbildungsplätzen. Sollte nicht der Bund jene Telefonieanbieter vermehrt berücksichtigen, die einen Beitrag zur Ausbildung leisten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Massnahmen zur Generierung von Lehrstellen durch den Bund"}],"title":"Massnahmen zur Generierung von Lehrstellen durch den Bund"}