{"id":19991074,"updated":"2025-06-24T23:22:11Z","additionalIndexing":"Tiefbau;Bauauftrag;Gasfernleitung;Submissionswesen;regionale Wirtschaft;Bauindustrie","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2403,"gender":"m","id":340,"name":"Lötscher Josef","officialDenomination":"Lötscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K07050303","name":"Bauindustrie","type":1},{"key":"L05K0705030106","name":"Tiefbau","type":1},{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":1},{"key":"L05K0701030503","name":"Bauauftrag","type":1},{"key":"L05K0704060209","name":"regionale Wirtschaft","type":1},{"key":"L05K1801030201","name":"Gasfernleitung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(928879200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(937346400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2403,"gender":"m","id":340,"name":"Lötscher Josef","officialDenomination":"Lötscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1074","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei dem in der Einfachen Anfrage erwähnten Bauabschnitt durch das Entlebuch für die Transitgasleitung handelt es sich um das Teilstück Ruswil-Brienzer Rothorn. Die nachfolgenden Ausführungen betreffend Auftragsvolumen und Auftragsvergabe beruhen auf Angaben der Konzessionärin, d. h. der Transitgas AG.<\/p><p>Die Gesamtbaukosten für diesen Abschnitt betragen etwa 79 Millionen Franken. Davon entfallen etwa 65 Millionen Franken auf Arbeiten in den Jahren 1999\/2000 und etwa 14 Millionen auf Arbeiten in den Jahren 2001\/2002. Die für 1999\/2000 vorgesehenen Arbeiten betreffen Rohrverlegearbeiten (etwa 31 Millionen Franken), die Erstellung von Ministollen (etwa 9 Millionen Franken) sowie Tiefbau-, Wiederherstellungs- und Rekultivierungsarbeiten (etwa 25 Millionen Franken).<\/p><p>In der Schweiz gibt es keine Firmen, die das erforderliche Know-how für derartige Rohrverlegearbeiten haben. Der Gesamtauftrag für den Abschnitt Ruswil-Brienzer Rothorn wurde deshalb an die italienische Firma Ghizzoni SpA vergeben mit der Absicht, zwischen Rohrverlegefirma und schweizerischen bzw. regionalen Tiefbaufirmen eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Die Ministollen werden durch ausländische Spezialfirmen erstellt.<\/p><p>Die Tiefbau-, Wiederherstellungs- und Rekultivierungsarbeiten wurden im \"Schweizer Baublatt\" Nr. 83 vom 13. Oktober 1998 ausgeschrieben. Alle Firmen oder Arbeitsgemeinschaften, die sich bewarben und über die erforderlichen Qualifikationen verfügten, wurden den in Frage kommenden ausländischen Rohrbaufirmen, u. a. der Firma Ghizzoni, mitgeteilt. In der Folge hat die Firma Ghizzoni mit einem Unternehmen aus dem Kanton Waadt (Rohr- und Tiefbauarbeiten für die Stationen, etwa 1,5 Millionen Franken) und einer aargauischen Firma (Tiefbau-, Wiederherstellungs- und Rekultivierungsarbeiten, etwa 6 Millionen Franken) Verträge abgeschlossen.<\/p><p>Zudem haben mehrere kleinere schweizerische Unternehmen Aufträge im Umfang von etwa 2,5 Millionen Franken erhalten (z. B. Transporte und Demontagearbeiten in den Stollen). Überdies beabsichtigt die Firma Ghizzoni, weitere Tiefbauarbeiten im Wert von etwa 6 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen zu vergeben. Zudem werden regionale Firmen Aufträge für Kies-, Sand- und Betonlieferungen im Umfang von rund 9 Millionen Franken erhalten.<\/p><p>Während der Angebotsphase hatte die Firma Ghizzoni intensive Kontakte mit der ARGE Entlebuch Gas 2000; wegen beträchtlichen Preisdifferenzen kam diese Firma aber nicht zum Zug.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Gestützt auf das Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 1963 (SR 746.1) und die dazugehörigen Verordnungen hat der Bundesrat am 19. August 1998 die Konzession und das Bundesamt für Energie als Aufsichtsbehörde am 19. März 1999 die Plangenehmigung (Baubewilligung) für dieses Projekt erteilt. Nur aus den in Artikel 3 des Rohrleitungsgesetzes genannten Gründen (insbesondere Schutz von Mensch und Umwelt, Rücksichtnahme auf bestehende oder geplante öffentliche Werke, raumplanerische Aspekte) kann eine Konzession verweigert werden.<\/p><p>2. Öffentliches Beschaffungswesen: Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) regelt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen. Dem Gesetz unterstehen als Auftraggeberinnen die allgemeine Bundesverwaltung, die Eidgenössische Alkoholverwaltung, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihre Forschungsanstalten sowie - mit Einschränkungen - die Post (inkl. Automobildienste) und die SBB, nicht aber die Transitgas AG und die von ihr beauftragten Firmen als private Unternehmen.<\/p><p>Arbeitsrecht: Die nach dem Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 (SR 822.11) erforderlichen Bewilligungen, insbesondere bezüglich Arbeitszeit, Ruhezeit und Wochenendarbeit, wurden durch die zuständige kantonale Behörde erteilt, d. h. im vorliegenden Fall durch das Kiga des Kantons Luzern.<\/p><p>Ausländerrecht: Nach entsprechenden schriftlichen Zusicherungen durch die Fremdenpolizei des Kantons Luzern betreffend Aufenthaltsbewilligung hat das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) am 1. April 1999 Kurzaufenthaltsbewilligungen (befristet auf höchstens 18 Monate) für 350 ausländische Arbeitskräfte (Pipelinebauspezialisten) erteilt. Eine in diesem Zusammenhang vom Schweizerischen Baumeisterverband eingereichte Beschwerde hat das BFA am 23. Juli 1999 als Aufsichtsbeschwerde an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement überwiesen. Am 19. August 1999 reichte die Gewerkschaft Syna beim BFA eine ähnlich lautende Beschwerde ein.<\/p><p>3. Nach Ziffer 3.12 der Konzession des Bundesrates vom 19. August 1998 ist die Konzessionärin verantwortlich für die Einhaltung der Gesetzgebung sowie der in Konzession, Plangenehmigungsverfügung und weiteren Verfügungen der Aufsichtsbehörde erlassenen Bedingungen und Auflagen. Die behördliche Bauaufsicht obliegt dem Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat. Andere eidgenössische (z. B. BFA), kantonale (z. B. Kiga) und kommunale Aufsichtsbehörden sind im Bereich ihrer Zuständigkeit befugt, Kontrollen durchzuführen.<\/p><p>4. Mit der Konzession hat der Bundesrat der Transitgas AG das Recht erteilt, die Transitgasleitung auszubauen. Die Auswahl der Bauunternehmen und die Erteilung der damit zusammenhängenden Aufträge ist Sache der Transitgas AG und nicht der Behörden. Die Konzessionärin hat jedoch bei Projektpräsentationen wiederholt betont, dass die Tiefbau-, Wiederherstellungs- und Rekultivierungsarbeiten wenn immer möglich an schweizerische, insbesondere regionale Unternehmen vergeben werden. Die Bundesbehörden erwarten deshalb, dass die Konzessionärin bzw. die von ihr beauftragten Unternehmen diese Zusicherungen einhalten, sofern konkurrenzfähige Offerten unterbreitet werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Gesamtprojektkosten für diese Leitung auf dem Bauabschnitt durch das Entlebuch belaufen sich auf über 80 Millionen Franken. Der Anteil der Tiefbauarbeiten beträgt über 40 Millionen Franken. Enttäuscht über die Submissions- und Vergebungspraxis der Bauherrschaft Transitgas AG mussten einheimische Schweizer Tiefbauunternehmen feststellen, dass dieser Auftrag von 40 Millionen Franken an ein Unternehmen aus dem benachbarten Ausland vergeben wurde. Die intensiven Bemühungen regionaler Unternehmer - nicht zuletzt auch im Interesse ihrer Arbeitnehmer -, diesen Grossauftrag zu erhalten, waren vergebens.<\/p><p>Es stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Wer erteilt Konzession und Baubewilligung?<\/p><p>2. Werden die gesetzlichen Auflagen des öffentlichen Beschaffungswesens, des Arbeitsrechtes und des Ausländerrechtes eingehalten?<\/p><p>3. Wer führt Kontrollen durch?<\/p><p>4. Was nützen von Bund, Kanton und Gemeinden unterstützte regionale Wirtschaftsförderungsprogramme, wenn solche Grossaufträge nach aussen vergeben werden, obwohl in der Region genügend Kapazitäten vorhanden wären?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Transitgasleitung Holland - Italien"}],"title":"Transitgasleitung Holland - Italien"}