{"id":19991095,"updated":"2025-06-24T22:38:08Z","additionalIndexing":"Flüchtling;bilaterales Abkommen;Jugoslawien;Kriegsverbrechen;Rückwanderung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K03010204","name":"Jugoslawien","type":1},{"key":"L05K0502020301","name":"Kriegsverbrechen","type":1},{"key":"L04K01080309","name":"Rückwanderung","type":1},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(938383200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1095","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Regierungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Jugoslawien haben am 3. Juli 1997 als Vertreterinnen dieser Staaten das Abkommen über die Rückführung und Rückübernahme von ausreisepflichtigen schweizerischen und jugoslawischen Staatsangehörigen unterzeichnet. Die Nichtigkeit zwischenstaatlicher Verträge wird durch das Wiener Übereinkommen vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge geregelt. Die in diesem Übereinkommen genannten Gründe für eine Ungültigkeit bzw. Nichtigkeit eines völkerrechtlichen Vertrages, wie z. B. Betrug, Irrtum oder Gewalt, liegen im konkreten Fall nicht vor. Insbesondere widerspricht ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher die Rücknahme und Rückführung eigener Staatsangehöriger regelt, nicht zwingendem Völkerrecht. Die vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen einige Amtspersonen der Bundesrepublik Jugoslawien eingeleiteten Untersuchungen und bekanntgegebenen Anklageerhebungen berühren das Rückübernahmeabkommen im Sinne des Wiener Übereinkommens ebenfalls nicht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Juli 1997 hat der Bundesrat mit der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien das Abkommen über die Rückführung und Rückübernahme von ausreisepflichtigen schweizerischen und jugoslawischen Staatsangehörigen abgeschlossen.<\/p><p>Wie die späteren Ereignisse in Kosovo bewiesen, war diese Regierung bereits daran, kriegsverbrecherische Handlungen vorzubereiten. Nun steht die gesamte Regierung wegen Kriegsverbrechen unter Anklage.<\/p><p>Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dieses Abkommen als nichtig erklärt werden muss?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rücknahme-Abkommen mit Jugoslawien"}],"title":"Rücknahme-Abkommen mit Jugoslawien"}