{"id":19991096,"updated":"2025-06-24T21:07:22Z","additionalIndexing":"Asylbewerber\/in;statistische Methode;Ländervergleich;Statistik","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K02021803","name":"statistische Methode","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L04K02022201","name":"Ländervergleich","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-10-04T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(929656800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(938988000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1096","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Vorbemerkungen<\/p><p><\/p><p>Das System AUPER (Automatisierte Personenregistratur), auf dem die statistischen Auswertungen des BFF basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Die Erfassung dieser Daten erfolgt pro Person und nicht pro Dossier, da jede Person im Asylverfahren eine eigene Personennummer hat. Mittels Zahlencodes und dazugehörenden Datumsangaben sind die einzelnen Geschäftsstände und Erledigungen gekennzeichnet und auswertbar. <\/p><p><\/p><p>Zu Frage 1:<\/p><p><\/p><p>Die europäischen Vergleichsstatistiken, die das BFF herstellt, beruhen auf den Daten der IGC (Inter-Governmental Consultations). Die IGC erhebt die Daten bei ihren Mitgliedstaaten und trägt diese in einer Datenbank zusammen. Grundsätzlich werden alle Daten nach Personen und nicht nach Dossiers ausgewiesen. Tatsächlich zählen aber einzelne Staaten Ehefrauen und\/oder minderjährige Kinder nicht einzeln als Asylgesuch, was die Vergleichbarkeit der Daten untereinander beeinträchtigen kann. Bei einer Berechnungsweise analog derjenigen der Vergleichsstatistik müssten die publizierten Zahlen für die Schweiz 1998 schätzungsweise um 15 Prozent reduziert werden. Es ergibt sich somit keine derart massive Abweichung, wie sie mit dem vorgebrachten Beispiel einer sechsköpfigen Familie angedeutet wird. Auch bei einer Berechnung analog derjenigen einiger europäischer Staaten würde deshalb für die Schweiz die Zahl von Asylgesuchen auf 100'000 Einwohner rund 500 an Stelle der genannten 583 betragen, was immer noch dem europäischen Spitzenwert entspricht. <\/p><p><\/p><p><\/p><p>Zu Frage 2:<\/p><p><\/p><p>In den Statistiken des BFF werden nur diejenigen Personen als Asylbewerber und <\/p><p>-bewerberinnen erfasst, die auch tatsächlich ein Asylgesuch gestellt haben. Die Flüchtlinge aus dem Kosovo wurden mehrheitlich als Asylsuchende registriert und als solche vorläufig aufgenommen. Sie erscheinen deshalb auch in der Asylstatistik. Demgegenüber wurden im Falle von Bosnien zahlreiche Personen ohne Asylgesuch direkt vorläufig aufgenommen und deshalb nicht als Asylsuchende gezählt. Die Registrierung der Kosovo-Flüchtlinge als Asylsuchende hat praktische Gründe. Beispielsweise kann damit sichergestellt werden, dass die einreisenden Flüchtlinge sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen müssen und ansteckende Krankheiten sofort erkannt werden und gleichzeitig sind die Einreisenden vom ersten Tag an kranken- und unfallversichert.<\/p><p><\/p><p>Zu Frage 3:<\/p><p><\/p><p>Die Zählweise anderer Staaten in Zusammenhang mit Geburten während des Asylverfahrens ist nicht im Detail bekannt. Im BFF werden Geburten in der aktuellen Statistik als eigenes Asylgesuch gezählt, wenn das erstinstanzliche Asylgesuch der Eltern noch hängig ist.<\/p><p><\/p><p>Zu Frage 4:<\/p><p><\/p><p>Bei Gesuchen um Familienzusammenführung werden die in einem Gesuch zusammengefassten Personen analog der Handhabung bei der Erfassung der Asylgesuche einer Familie einzeln als Asylgesuchstellende erfasst. Dabei ist es unerheblich, ob Asylgründe geprüft werden müssen oder nicht. Wesentlich ist, dass diesen Personen Geschäftscodes zugewiesen werden, die in AUPER für jede Person einzeln erfasst werden müssen. <\/p><p><\/p><p>Zu Frage 5:<\/p><p><\/p><p>Ausgewiesen werden die Zahlen, die sich auf Grund von Auswertungen der verfügbaren Daten ergeben. Wie einleitend ausgeführt, beruhen die Statistiken auf Auswertungen der im System AUPER erfassten Personen- und Geschäftsdaten. AUPER wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. Die Erfassung von Daten erfolgt deshalb individuell für jede einzelne Person im Asylverfahren, da auch bei mehreren Personen in einem Dossier den einzelnen Personen unterschiedliche Geschäfte zugeordnet werden müssen. Grundsätzlich basiert das gesamte Asylverfahren auf Einzelpersonen, da diese nicht nur als solche erfasst und administriert werden sondern auch die gesamte Abgeltung der Kantone für die von Ihnen erbrachten Fürsorgeleistungen einzelfallbezogen erfolgt. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb im Statistikbereich eine andere Datenbasis benutzt werden sollte, die zudem wesentlich ungenauer ist. Der Umstand, dass die Statistiken des BFF auf Einzelpersonen beruhen, ist zudem stets klar kommuniziert worden und beruht auch auf den Daten der IGC (vgl. Antwort zu Frage 1).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesamt für Flüchtlinge hat während des Abstimmungskampfes zur Revision des Asylgesetzes vom 13. Juni, aber auch schon vorher verschiedentlich statistische Vergleiche über die Asylsituation in den europäischen Ländern verbreitet (eine Argumentationshilfe für die Befürworterinnen und Befürworter des neuen Gesetzes, die Broschüre \"Asyl Schweiz\", Pressedossiers). Aus diesen Zahlen geht hervor, dass in der Schweiz, mit 583 Asylgesuchen pro 100'000 Einwohner im Jahr 1998, dreimal mehr Asylgesuche eingereicht werden als in Österreich, fünfmal mehr als in Deutschland, fünfzehnmal mehr als in Frankreich und fünfzigmal mehr als in Italien.<\/p><p>Kann der Bundesrat mir auf folgende Fragen Antwort geben:<\/p><p>1. Trifft es zu, dass viele europäische Länder, vor allem Deutschland und Frankreich, Asylgesuche von Familien nur als ein Gesuch zählen, während die Schweiz ein Gesuch, das ein Vater für sich, seine Frau und seine vier Kinder einreicht, sechs Mal zählt?<\/p><p>2. Trifft es zu, dass Flüchtlinge, die Opfer von Gewalttaten sind und nicht den Status von anerkannten Flüchtlingen, sondern von vorläufig Aufgenommenen haben, in vielen europäischen Ländern, im Gegensatz zur Schweiz, nicht in die Asylstatistik aufgenommen werden (das gilt zum Beispiel für die 80'000 Bosnierinnen und Bosnier in Italien, wo die offizielle Statistik in den 90er-Jahren lediglich 2'000 Asylgesuche ausweist; das gilt für Frankreich, wo Algerierinnen und Algeriern so genanntes \"territoriales\" Asyl gewährt wird, ohne dass sie in den Asylstatistiken erscheinen; das gilt schliesslich für Deutschland, wo viele Leute aus formellen Gründen kein Asylgesuch mehr einreichen können, aber offiziell \"geduldet\" werden und in keiner Statistik erscheinen).<\/p><p>3. Trifft es zu, dass die Schweiz, im Unterschied zu vielen anderen Ländern, für jedes Neugeborene einer Familie, die bereits in der Schweiz lebt, ein weiteres Asylgesuch in die Statistik aufnimmt?<\/p><p>4. Trifft es zu, dass die Schweiz, im Unterschied zu anderen Ländern, Gesuche um Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen statistisch als normale Asylgesuche behandelt, obwohl diese Gesuche keine Prüfung der Asylgründe mehr erfordern?<\/p><p>5. Falls diese Aussagen oder einzelne von ihnen bestätigt werden, kann der Bundesrat mir sagen, warum das Bundesamt für Flüchtlinge es für nötig hält, die Zahlen derart zu verfälschen und den Abstand zwischen der Schweiz und anderen Ländern zu vergrössern, wo doch unser Land in jedem Fall eines der Länder ist, das am meisten Asylsuchende aufnimmt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Asylstatistik"}],"title":"Asylstatistik"}