{"id":19991111,"updated":"2025-06-24T22:37:06Z","additionalIndexing":"Vereinigung;Sport;Gleichbehandlung;Steuerhinterziehung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-08-30T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L04K01010102","name":"Sport","type":2},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-12-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(935964000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(945644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1111","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die in der Einfachen Anfrage wiedergegebenen Informationen sind nur zum Teil zutreffend. Anlässlich der ersten Diskussionen im Jahre 1997 zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und dem IOK im Hinblick auf die Prüfung seines rechtlichen Statuts in der Schweiz ergab sich aus dem vom IOK präsentierten Dossier, dass die Angestellten dieser Institution im Kanton Waadt bezüglich der direkten Bundessteuer eine Steuerermässigung erhielten. Diese bestand aus einer Reduktion der Bemessungsgrundlage für das Salär um 15 Prozent für das schweizerische und um 30 Prozent für das ausländische Personal. In den vom IOK seinen Angestellten abgegebenen Lohnausweisen wurden als Bruttosaläre die reduzierten Beträge ausgewiesen. Diese Situation wurde in einem internen Zwischenbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung vom September 1997 kritisiert, welcher in unzulässiger Weise an die Presse gelangte. <\/p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung ging davon aus, dass sich sowohl beim IOK als auch beim Kanton Waadt Untersuchungen im Hinblick auf die erwähnten Ermässigungen aufdrängten. Diese wurden im Herbst 1997 durchgeführt. Die Untersuchungen in der Verwaltung des Kantons Waadt ergaben, dass es sich im vorliegenden Fall weder um einen Steuerbetrug noch um eine Verheimlichung handelte, da das IOK in gutem Glauben gestützt auf ein Missverständnis gehandelt hatte, das auf eine Vereinbarung zwischen den Waadtländer Behörden und dem IOK aus dem Jahre 1971 zurückging. Das Komitee war davon ausgegangen, die seinem Personal für die kantonalen Steuern gewährte Ermässigung gelte auch für die direkte Bundessteuer. Nun waren zu dieser Praxis die Bundesbehörden jedoch nicht konsultiert worden, und es lag von dieser Seite somit weder eine mündliche noch eine schriftliche Zustimmung vor. Für die direkte Bundessteuer erfolgte deshalb eine Nacherhebung der betreffenden Steuerbeträge.<\/p><p>2. Gestützt auf die hiervor dargestellten Massnahmen im Bereich der direkten Bundessteuer erübrigen sich weitere Ausführungen zu dieser Frage.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Knapp vor den Sommerferien hat eine Wochenzeitschrift mit Recht einen streng vertraulichen Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe vom September 1997 über gewisse Machenschaften des IOK veröffentlicht. Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben im Übrigen diesen Bericht anonym zugestellt erhalten.<\/p><p>Ich habe diesen Bericht auch erhalten. Er weist nicht nur auf Schwachstellen des IOK im Bereich der Arbeitsbewilligungen hin, sondern hält auch fest, dass Angestellte des IOK 70 bis 80 Prozent ihres Lohnes bei den direkten Bundessteuern nicht angegeben haben, und zwar mittels falscher Steuererklärungen (Urkundenfälschung) ihres Arbeitgebers, der sich so zum Komplizen, wenn nicht gar zum Anstifter dieser Steuerhinterziehung macht.<\/p><p>Laut einer in der Presse erschienenen Erklärung des Vorstehers des Waadtländer Finanzdepartementes, Charles Favre, besteht zwischen dem IOK, dem Kanton Waadt und dem Bund eine mündliche Vereinbarung, wonach die Angestellten des IOK eine Pauschale von 15 oder 30 Prozent von ihrem Lohn abziehen können, je nachdem, ob es sich um Schweizerinnen und Schweizer oder Ausländerinnen und Ausländer handelt. Diese Praxis sei Ende 1997 aufgegeben worden.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Stimmen diese Informationen, und kann uns der Bundesrat seine Version der Sachlage geben?<\/p><p>2. Wenn der beschriebene Sachverhalt zutrifft, wie kann der Bundesrat diese Praxis angesichts des unbestrittenen Grundsatzes der Steuergleichheit rechtfertigen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerhinterziehung durch das IOK"}],"title":"Steuerhinterziehung durch das IOK"}