{"id":19991122,"updated":"2025-06-24T21:26:54Z","additionalIndexing":"Burkina Faso;Flüchtling;Ausschaffung;bilaterales Abkommen;Flüchtlingshilfe im Ausland;Algerien","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-09-02T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4520"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L05K0304050201","name":"Burkina Faso","type":1},{"key":"L06K030401020101","name":"Algerien","type":1},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L04K10010701","name":"Flüchtlingshilfe im Ausland","type":2},{"key":"L05K1002020103","name":"bilaterales Abkommen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-12-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(936223200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(945644400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1122","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Mit den Behörden von Burkina Faso wurde vereinbart, dass die Schweiz die Lebenshaltungskosten für die Familie Zaoui grundsätzlich übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Situation und damit die Voraussetzungen für weitere Zahlungen durch die Schweiz in einem jährlichen Rhythmus überprüft werden.<\/p><p>Bei der mit den Behörden Burkina Fasos getroffenen Abmachung handelte es sich - unter Berücksichtigung der auf dem Spiel stehenden Sicherheitsinteressen - um einen sehr komplexen Einzelfall ohne präjudizielle Wirkung.<\/p><p>Das mit der Schweiz befreundete Burkina Faso, das die Familie Zaoui freiwillig aufgenommen hat, ist eines der strukturärmsten Länder Westafrikas. Für den Bundesrat stand daher ausser Frage, die Kosten des Aufenthaltes der Familie Zaoui entsprechend dem Wunsch des Aufnahmestaates zu vergüten. Nur diese, im Übrigen für die Schweiz auch finanziell günstige Lösung erlaubte es Burkina Faso, Ahmed Zaoui und seine Familie aufzunehmen.<\/p><p>2. Die Kosten für die Überstellung der Familie Zaoui nach Burkina Faso und deren Lebensunterhalt im ersten Jahr belaufen sich im Einzelnen auf:<\/p><p>- Rückvergütung an den Kanton Wallis: 2049.90 Franken;<\/p><p>- Umzug des Mobiliars: 14 227.50 Franken;<\/p><p>- Flugkosten: 82 000 Franken;<\/p><p>- ärztliche Betreuung während dem Flug: 500 Franken;<\/p><p>- einmalige Zahlung für die Einrichtung: 9750 Franken;<\/p><p>- Lebenshaltungskosten im ersten Jahr: 37 000 Franken;<\/p><p>- Total: 145 527.40 Franken.<\/p><p>3. Wie in der Antwort auf die erste Frage ausgeführt, wurde mit den Behörden von Burkina Faso eine einzelfalladäquate Vereinbarung über die Finanzierung der Lebenshaltungskosten der Familie Zaoui getroffen. Diese ist hinsichtlich der von Burkina Faso gewährten Aufnahme grundsätzlich nicht befristet, und die Höhe der Lebenshaltungskosten wird jährlich neu festgelegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Laut einem Bericht von \"Le Monde\" vom 1. September 1999 scheint es so zu sein, dass unser Land die Kosten für die Beherbergung von Ahmed Zaoui, dem algerischen Islamisten, und von seiner Familie, die im Oktober 1998 von der Schweiz nach Burkina Faso ausgeschafft worden sind, trägt.<\/p><p>Laut dem Zeitungsbericht hat die Schweizer Regierung zugesichert, sie werde die Aufenthaltskosten für eine unbeschränkte Zeit übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf jährlich 180 000 französische Francs, umgerechnet etwa 45 000 Schweizerfranken.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wurde anlässlich der Ausschaffung von Ahmed Zaoui zwischen der Schweiz und Burkina Faso ein finanzielles Übereinkommen getroffen?<\/p><p>2. Falls dies der Fall sein sollte: Was hat die Überstellung dieses algerischen Oppositionellen und seiner Familie die Schweiz gekostet, und auf wieviel belaufen sich die jährlichen Beherbergungskosten von Ahmed Zaoui und seiner Familie?<\/p><p>3. Falls ein Übereinkommen getroffen worden ist: Ist dieses befristet oder unbefristet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beherbergungskosten von Ahmed Zaoui in Burkina Faso"}],"title":"Beherbergungskosten von Ahmed Zaoui in Burkina Faso"}