{"id":19991134,"updated":"2025-11-14T07:25:04Z","additionalIndexing":"Kanton;Kunst;Haushaltsausgabe;Kulturförderung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-09-21T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4521"},"descriptors":[{"key":"L04K01060307","name":"Kulturförderung","type":1},{"key":"L03K010604","name":"Kunst","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L03K110203","name":"Haushaltsausgabe","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-11-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(937864800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(941583600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1134","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In Anwendung des Bundesbeschlusses betreffend die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst fordert die Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege, dass die verschiedenen Sprachregionen der Schweiz in der Eidgenössischen Kunstkommission angemessen berücksichtigt sein müssen. Artikel 3 der Verordnung verlangt, dass von den neun Mitgliedern der Kommission \"mindestens drei die französische und mindestens eines die italienische Schweiz vertreten\" sollen. Die Verordnung wünscht zudem eine angemessene Vertretung der wichtigsten Kunstsparten und -richtungen in der Kommission. Gemäss dem im Bereich der Kunstförderung des Bundes herrschenden Prinzip der Subsidiarität will der Bundesrat die Mittel des Kunstkredites nicht einfach gleichmässig unter die Kantone aufteilen. Damit sämtliche Regionen berücksichtigt werden können, beruft der Bundesrat Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Landesteilen in die Eidgenössische Kunstkommission. Die von den Mitgliedern der Kommission getroffenen Empfehlungen bestimmen sich ausschliesslich nach Kriterien der künstlerischen Qualität.<\/p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass Städte in der Schweiz und im Ausland mit einem aktiven Kunstmarkt auf die Künstlerschaft eine grosse Anziehung ausüben. Wenn somit die Mittel des Kunstkredites auch zu einem grossen Teil in diese Zentren fliessen, gelangen sie dennoch zu Künstlerinnen und Künstlern, die aus allen Regionen der Schweiz stammen.<\/p><p>Die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kunstkommission macht diese Situation ebenfalls deutlich. Vertreten sind die Regionen Zürich und Genf mit je zwei Mitgliedern sowie Basel und Lausanne, die Ostschweiz, die Zentralschweiz und die Südschweiz mit je einem Mitglied.<\/p><p>Der Bundesrat bzw. das EDI führt keine Statistik über die Aufteilung des Kunstkredites nach Kantonen. Er ist jedoch besorgt, dass sämtliche Sprachregionen angemessen bedacht werden. Im Rahmen des alljährlich stattfindenden Eidgenössischen Wettbewerbes für freie Kunst wird anlässlich der Zusprache der Preise regelmässig ein Bericht aufgelegt, der Rechenschaft über die Verwendung des Kunstkredites ablegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss dem Bundesbeschluss betreffend die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst und der Verordnung über die eidgenössische Kunstpflege verteilt der Bundesrat alljährlich auf Antrag des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) einen Kunstkredit auf fünf Aufgaben: Veranstaltung von Kunstausstellungen, Ankauf und Bestellung von Werken Schweizerischer Künstler, Erstellung öffentlicher monumentaler Kunstwerke, Gewährleistung von Stipendien an begabte, jüngere Schweizer Künstler, Unterstützung anderer im allgemeinen Interesse des Landes liegender Bestrebungen für Förderung und Hebung der bildenden Künste.<\/p><p>Meiner Meinung nach hat die Kunst eine universelle Bestimmung. Dennoch sollte die Verteilung von öffentlichen Geldern zumindest langfristig gewissen Kriterien der Gerechtigkeit unterliegen. Darum frage ich den Bundesrat, wie der Kunstkredit in den letzten zwanzig Jahren gesamthaft und nach Aufgaben auf die Kantone verteilt wurde.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verteilung von Kunstkrediten"}],"title":"Verteilung von Kunstkrediten"}