﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991135</id><updated>2025-06-24T21:16:03Z</updated><additionalIndexing>Einbürgerung;Ruanda;Verbrechen gegen die Menschlichkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-09-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4521</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040406</key><name>Ruanda</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502020302</key><name>Verbrechen gegen die Menschlichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506010603</key><name>Einbürgerung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-12-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-09-21T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>1999-12-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2195</code><gender>m</gender><id>238</id><name>Ziegler Jean</name><officialDenomination>Ziegler Jean</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1135</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem geltenden Recht wird die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt, wenn der Bewerber zwölf Jahre in der Schweiz gewohnt hat, zur Einbürgerung geeignet ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn er in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist, mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet (Art. 14 des Bürgerrechtsgesetzes, BüG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung kann vor der Einbürgerung widerrufen werden, wenn der Behörde Tatsachen bekannt werden, bei deren Bekanntsein sie nicht erteilt worden wäre (Art. 13 Abs. 5 BüG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Herrn Semuhire wurde die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung im November 1996 erteilt. Im Jahre 1998 haben die Bundesbehörden im Detail geprüft, ob die Voraussetzungen für einen allfälligen Widerruf der Bewilligung erfüllt waren. Aus dem Dossier ging eine unversöhnliche Polarisierung der Meinungen hervor; die einen sprachen sich für, die anderen gegen den Bewerber aus. In diesem Zusammenhang wurde die Notiz verfasst, auf welche sich die Einfache Anfrage bezieht. Sie enthält persönliche Überlegungen des Verfassers auf der Basis der sich im Dossier befindlichen Dokumente und des Prinzips der Unschuldsvermutung, welches auch für die Verwaltungsbehörden Gültigkeit hat. Es muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass weder in der Schweiz noch im Ausland eine Strafuntersuchung gegen den Bewerber eröffnet wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Notiz mit der persönlichen Meinungsäusserung eines Mitarbeiters stellt keine formelle Verfügung der entscheidenden Behörde dar. Die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung kann nur erteilt oder widerrufen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Herr Semuhire, der seit mehr als 15 Jahren mit seiner Familie in der Schweiz lebt, erfüllt die Voraussetzungen der Eingliederung und des Vertrautseins mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen (Art. 14 Abs. 1 und 2 BüG). Es besteht kein Eintrag im Strafregister, und es ist gegen ihn kein Strafverfahren wegen seines Verhaltens und seiner Meinungsäusserungen hängig. Er bekennt sich zur schweizerischen Rechtsordnung (Art. 14 Abs. 3 BüG). Aus dem Dossier, das der Bundespolizei und dem Oberauditor der Armee unterbreitet wurde, geht ebenfalls hervor, dass er die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet (Art. 14 Abs. 4 BüG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vergleich zur Situation, wie sie sich im November 1996 präsentierte, als Herrn Semuhire die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilt wurde, hat sich keine neue oder vorher bekannte Tatsache ergeben, welche den Widerruf der Bewilligung gerechtfertigt hätte. Die Bedingungen für den Widerruf der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sind daher nicht erfüllt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im November 1998 hat das Bundesamt für Ausländerfragen, Sektion Bürgerrecht, es abgelehnt, die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung für Innocent Semuhire aufzuheben. Die Erläuterungen von Roland Schärer sind ein Meisterwerk der Ignoranz und der Vorurteile gegenüber der Situation in Rwanda. Während der Völkermord an mindestens 800 000 Tutsis und gemässigten Hutus voll im Gang war, unterstützte Innocent Semuhire im Mai 1994 ein öffentliches Memorandum zugunsten der "Interimsregierung", welche die Massaker organisierte und ausführte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Roland Schärer hängt, wie er ausführt, Innocent Semuhires Haltung mit dem Bürgerkrieg zwischen Hutus und Tutsis, der historische Wurzeln hat, und mit dem traditionellen Stammeskonflikt in Rwanda zusammen, und nicht etwa mit dem Völkermord.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für  seriöse Kenner der Situation in Afrika besteht in Rwanda jedoch kein traditioneller Stammeskonflikt und kein Bürgerkrieg mit historischen Wurzeln, da es sich um ein Volk mit unterschiedlichen Ursprüngen handelt, das bis wenige Jahre vor der Unabhängigkeit friedlich zusammenlebte. Nur diejenigen, die den Völkermord in Rwanda leugnen, sprechen von einem sogenannten Stammeskonflikt. Herrn Schärers Argumentation ist sehr bedauerlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während des Völkermordes hat sich Innocent Semuhire mit den am rwandischen Völkermord Beteiligten vollständig solidarisch gezeigt. Wenn man bedenkt, dass die Sektion Bürgerrecht gegenüber Personen muslimischen Glaubens, die sich einbürgern lassen wollen, sehr restriktiv ist, so ist doch erstaunlich, dass sie sich gegenüber einem Befürworter einer völkermordenden "Regierung" genau umgekehrt verhält.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche dringlichen Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, um die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung von Innocent Semuhire rückgängig zu machen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einbürgerung von rwandischen Völkermordbeteiligten</value></text></texts><title>Einbürgerung von rwandischen Völkermordbeteiligten</title></affair>