{"id":19991153,"updated":"2025-06-24T22:54:08Z","additionalIndexing":"Verhütung von Gefahren;Katastrophe;Naturgefahren;Seismik","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2337,"gender":"m","id":22,"name":"Bloetzer Peter","officialDenomination":"Bloetzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4521"},"descriptors":[{"key":"L05K0601030202","name":"Naturgefahren","type":1},{"key":"L04K06020206","name":"Katastrophe","type":1},{"key":"L04K06010302","name":"Verhütung von Gefahren","type":1},{"key":"L05K1601040206","name":"Seismik","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-12-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(939160800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(945039600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2337,"gender":"m","id":22,"name":"Bloetzer Peter","officialDenomination":"Bloetzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1153","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit Beschluss vom 1. Mai 1997 hat der Bundesrat die nationale Plattform Naturgefahren (Planat) geschaffen. Die Plattform ist als ausserparlamentarische Kommission organisiert und trägt dazu bei, dass Doppelspurigkeiten bei der Vorbeugung im Bereich Naturgefahren vermieden und Synergien besser genutzt werden. Zu den Aufgaben der Planat als Koordinationsorgan gehören auch die Harmonisierung von Richtlinien und Empfehlungen sowie das Identifizieren von Gesetzeslücken. Dank ihrer Zusammensetzung aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Forschung, der Berufsverbände, der Wirtschaft und der Versicherungen trägt die Planat dazu bei, dass die Interessen der Gesellschaft für die Vorbereitung im Bereich Naturgefahren gesamtheitlich und interdisziplinär wahrgenommen werden. <\/p><p>Die Erkenntnis, dass sich die Planung des Schutzes im Bereich Naturgefahren nicht mehr länger darauf beschränken darf, innerhalb der sektoriellen Zuständigkeitsbereiche einzelne Werte vor bestimmten Gefahrenarten zu schützen, hat Planat veranlasst, einen Paradigmenwechsel von einer reinen Gefahrenabwehr zu einer Risikokultur zu fordern. Diese Initiative hat auf nationaler und internationaler Ebene grosse Beachtung und Nachahmung gefunden. Die Förderung der Risikokultur stellt ein Schwergewicht der Tätigkeiten der Plattform dar. <\/p><p>Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit - insbesondere im Falle von ausserordentlichen Naturereignissen - setzt die Planat auch das Internet ein (www.planat.ch).<\/p><p>Mit Schreiben vom 14. September 1999 hat die Planat dem Departementsvorsteher des UVEK ein Konzept mit ersten Massnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit vorgelegt. Bedingt durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen umfasst das Konzept in erster Linie Massnahmen im Einflussbereich des Bundes. Es handelt sich dabei um aufeinander abgestimmte Massnahmen aus den Bereichen Gefährdungsanalyse und Grundlagenbeschaffung, Rechtsetzung und Normenwesen, objektspezifische Massnahmen, Ausbildung und Information, Zivilschutz und Einsatzdienste sowie Forschung. Das Konzept muss noch verfeinert, quantifiziert und nach Prioritäten gegliedert werden.<\/p><p>Am 15. September 1999 hat das UVEK das Bundesamt für Wasserwirtschaft beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern das erwähnte Massnahmenkonzept - unter Miteinbezug der Erfahrungen aus den jüngsten Erdbebenkatastrophen - zu prüfen und dem Departement innert Jahresfrist Antrag zu stellen. Darüber hinaus wurde die Planat ersucht, eine Schutzstrategie im Bereich Erdbeben zu erarbeiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 3. Oktober 1995 hat der Ständerat die Motion Bloetzer (95.3127) \"Stärkung der Abwehr von Naturgefahren\" als Postulat überwiesen.<\/p><p>Der Vorstoss bezweckte insbesondere gesamtheitlich geplante und koordiniert durchgeführte Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Verminderung der Schäden.<\/p><p>In der Begründung des Vorstosses wurde dargelegt, dass einerseits die Vorbeugung, Abwehr und Bewältigung der Schäden sektoriell hohe Qualität aufweisen, andererseits aber auch Teilbereiche mit Mängeln festzustellen sind und dass insbesondere in den Bereichen Erdbeben und Koordination gesetzgeberische Massnahmen erforderlich sind. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, im Sinne des mit dem Vorstoss angestrebten Zieles zu handeln.<\/p><p>Er wird ersucht, über die im Sinne des Vorstosses bisher ausgeführten und zusätzlich vorgesehenen Massnahmen Auskunft zu erteilen, dabei ist insbesondere darzulegen, welche gesetzgeberischen und übrigen Massnahmen in den Bereichen Erdbeben und Koordination vorgesehen sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stärkung der Abwehr von Naturgefahren"}],"title":"Stärkung der Abwehr von Naturgefahren"}