{"id":19991160,"updated":"2025-06-24T21:16:02Z","additionalIndexing":"elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsrisiko;Informationsverbreitung;medizinische Forschung","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4521"},"descriptors":[{"key":"L04K06020103","name":"elektromagnetische schädliche Auswirkung","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L04K01050512","name":"medizinische Forschung","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-12-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(939247200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(945903600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.1160","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beteiligt sich aktiv am International electromagnetic fields project der WHO und ist ständiges Mitglied des International Advisory Committee und des Research Coordination Committee. Durch diese Mitgliedschaft ist der Bund laufend über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Wellen informiert. Das BAG nimmt auch an den WHO EMF Standards Harmonisation Meetings teil. Obwohl das Projekt zu einer besseren internationalen Koordination und Kommunikation in den Bereichen Forschung, Risikobeurteilung, aber auch Risikowahrnehmung und Risikomanagement beigetragen hat, werden die bestehenden Wissenslücken bis zum Ende der ersten Projektperiode (bis 2001) nicht geschlossen sein. So ist z. B. geplant, die Beurteilung des Krebsrisikos aufgrund der Forschung der International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO erst im Jahr 2002 für niederfrequente EMF und im Jahr 2004 für hochfrequente EMF (Bereich Telekommunikation) durchzuführen. Die Schweiz ist auch Mitglied des IARC und damit über deren Berichte und Beurteilungen aus erster Hand informiert.<\/p><p>2. Über den Stand der Arbeit im Rahmen des EMF-Projektes wird durch die Fact Sheets auf der Website der WHO http:\/\/www.who.int\/emf laufend informiert. Einige der Fact Sheets sind auch in Deutsch, Französisch und Italienisch vorhanden. Das BAG benutzt diese Informationen und leitet sie bei Anfragen an die Bevölkerung weiter. Ausserdem hat das BAG in Zusammenarbeit mit dem Buwal eine Publikationsreihe \"Strahlung und Gesundheit\" zur Information der Bevölkerung vorgesehen. Die erste Broschüre über mobile Telekommunikation soll noch dieses Jahr erscheinen.<\/p><p>3. Die Verordnung über nichtionisierende Strahlung wurde im Februar 1999 in die Vernehmlassung geschickt. Die ICNIRP-Grenzwerte sind darin als verbindliche Grenzwerte festgehalten. Dies entspricht auch der europäischen Empfehlung, die allerdings erst Ende Juli 1999 veröffentlicht wurde. Die ICNIRP-Grenzwerte basieren auf den wissenschaftlich gesicherten, schädlichen Akutwirkungen der elektromagnetischen Felder auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden. Die ICNIRP will keine Empfehlung für die Vorsorge abgeben, da sie der Ansicht ist, dass die Berücksichtigung von politischen, sozialen und ökonomischen Betrachtungen, die für die Bestimmung eines tieferen oder höheren Sicherheitsfaktors in der Expositionsgrenzwert-Festlegung eine Rolle spielen können, in die Kompetenz der nationalen Behörden gehört. Auch die EU-Empfehlung sagt unter Ziffer 15 aus, dass die Mitgliedstaaten ein über die EU-Empfehlung hinausgehendes Schutzniveau vorsehen können. In der Schweiz enthält das Umweltschutzgesetz (USG) die Verpflichtung, Umwelteinwirkungen im Sinne der Vorsorge und unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Tragbarkeit zu minimieren; dies gerade dann, wenn gesundheitliche Auswirkungen noch nicht bewiesen sind. Biologische Wirkungen schwacher elektromagnetischer Felder unterhalb der Grenzwerte sind bekannt. Ob diese auch zu gesundheitlicher Beeinträchtigung führen, ist zurzeit noch unklar. Aus diesem Grund und weil die Langzeitauswirkungen der elektromagnetischen Strahlung noch nicht genügend bekannt sind, muss die Strahlenbelastung nach dem Vorsorgeprinzip des USG (Art. 1 und 11) minimiert werden. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass bei der überwiegenden Anzahl von Anlagen durch geeignete Standortwahl und technische Massnahmen an der Quelle die Langzeitbelastung der Bevölkerung mit vertretbarem Aufwand weit unter das Niveau der ICNIRP-Grenzwerte gesenkt werden kann.<\/p><p>4. Der Bundesrat teilt die Meinung des Fragestellers, dass die Bevölkerung objektiv und wissenschaftlich fundiert über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Strahlung informiert werden soll. Dazu gehört, dass alle Befunde, auch solche, die auf Gesundheitsrisiken bei niedriger Belastung hinweisen, kommuniziert werden müssen. Nur in Kenntnis aller Fakten kann sich die Bevölkerung eine eigene Meinung bilden. Der Bundesrat wird deshalb im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und auch danach offen und umfassend informieren.<\/p><p>5. Es ist richtig, dass ein Nullrisiko grundsätzlich nicht beweisbar ist. Diese Feststellung gilt in besonderem Masse für neue Technologien, für welche zwangsläufig die Langzeiterfahrung fehlt. Der Bundesrat orientiert sich bei der Ausarbeitung der NISV und der Festlegung von Grenzwerten einerseits an der wissenschaftlich erwiesenen Schädlichkeit, andererseits an Kriterien der Vorsorge gemäss dem USG (Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten). Er ist der Überzeugung, dass Vorsorgeaspekte gerade bei neuen Technologien stark zu gewichten sind, weil allfällige Langzeitwirkungen nicht zum Voraus erkannt und mit Sicherheit verhindert werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unkenntnis verursacht unnötige Ängste: Als Reaktion auf die wachsende Besorgnis der Öffentlichkeit über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Belastung durch elektromagnetische Felder (EMF) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mai 1996 ein internationales Projekt zur Beurteilung der Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder auf die Gesundheit und die Umwelt, das als Internationales EMF-Projekt bekannt ist, ins Leben gerufen. Dieses Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren, und es nehmen über vierzig nationale Regierungen sowie sechs internationale Organisationen daran teil. Zu den wissenschaftlichen Aktivitäten des Internationalen EMF-Projektes zählen mehrmals jährlich durchgeführte Revisionstreffen zur Beurteilung der gesundheitlichen Gefahren, die von verschiedenen Arten elektromagnetischer Felder ausgehen. Unabhängige Expertengruppen überprüfen die Literatur über die biologischen Auswirkungen elektromagnetischer Felder unter Anwendung anerkannter Beurteilungskriterien. Diese Überprüfungen sind zeitlich so gestaltet, dass die notwendigen Forschungsarbeiten abgeschlossen werden können und somit die Ergebnisse in die Publikationen über die Beurteilung der gesundheitlichen Gefahren einfliessen können. Um den Informationsaustausch zwischen den Betroffenen, darunter auch einer zunehmend skeptischen Öffentlichkeit, über mögliche gesundheitliche Gefahren durch elektromagnetische Felder zu verbessern, wird im Rahmen des Internationalen EMF-Projektes laufend Material zu den Themen Risikoerkennung, Risikokommunikation und Risikomanagement veröffentlicht.<\/p><p>Wenn zwischen Wissenschaftern, Regierungen, Industrie und Öffentlichkeit kein wirksames Informations- und Kommunikationssystem eingerichtet wird, werden neue EMF-Technologien auf Misstrauen und Furcht stossen. Die Schweiz darf sich aber als Telekommunikationsland in Europa nicht durch Angstmacher ins Abseits manövrieren lassen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. In welcher Form beteiligt sich die Schweiz an diesem WHO-EMF-Projekt, dessen Ziel es ist, innerhalb von fünf Jahren (d. h. bis 2001) die bestehende Wissenslücke in Bezug auf die nichtthermischen Effekte der nichtionisierenden Strahlung zu schliessen?<\/p><p>2. Wie gedenkt er, dieses Material oder die Zusammenstellung der Ergebnisse solcher Revisionstreffen der Bevölkerung weiterzuleiten, um damit seiner Informationspflicht nachzukommen?<\/p><p>3. Warum soll in der Schweiz entgegen den Empfehlungen des EMF-Projektes eine wesentlich restriktivere, telekommunikations- und wirtschaftsfeindliche Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung erlassen werden, die zudem die Bevölkerung in den Irrglauben versetzt, die wissenschaftlich fundierten Grenzwerte der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) seien viel zu hoch angesetzt?<\/p><p>4. Sollte die Bevölkerung nicht möglichst objektiv und wissenschaftlich fundiert über die heutigen Erkenntnisse im Bereich der elektromagnetischen Strahlungen informiert, statt mit einer über das Ziel hinausschiessenden Verordnung verunsichert werden? Ist er bereit, diese sachliche Information aktiv zu fördern?<\/p><p>5. Von gewissen Kreisen wird immer öfters gefordert, dass neue Technologien erst dann allgemein eingeführt werden sollen, wenn ihre Unbedenklichkeit bewiesen ist. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Wissenschaft aber nur den Beweis einer Schädlichkeit, nicht aber der Unbedenklichkeit liefern kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Internationales EMF-Projekt. Informationspflicht des Bundesrates"}],"title":"Internationales EMF-Projekt. Informationspflicht des Bundesrates"}