﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991173</id><updated>2025-06-24T21:30:32Z</updated><additionalIndexing>Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;Fahrende;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.EA</abbreviation><id>13</id><name>Dringliche Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K030102040101</key><name>Kosovo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0109020101</key><name>Fahrende</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-01-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-08T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-01-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2383</code><gender>m</gender><id>319</id><name>Fehr Hans</name><officialDenomination>Fehr Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1173</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Nach der Beendigung des Krieges in Kosovo plante der Bundesrat die rasche Rückkehr der Kriegsvertriebenen in Sicherheit und Würde. Der Grossteil der Kriegsvertriebenen soll innerhalb eines Jahres nach Kosovo zurückkehren. Zur Erreichung dieses Zieles fördert der Bundesrat in erster Priorität die freiwillige Rückkehr. Das Rückkehrhilfeprogramm Kosovo ist bis jetzt ein grosser Erfolg. Es hat sich gezeigt, dass die materielle Hilfe einen echten Anreiz für die freiwillige Rückkehr darstellt. Für den Wiederaufbau sowie für die wirtschaftliche Wiedereingliederung der Rückkehrer in Kosovo gewährt das BFF gemeinsam mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit bedarfsgerechte individuelle Materialhilfe und realisiert gleichzeitig diverse Strukturhilfeprojekte für den Wiederaufbau insbesondere in den Bereichen Unterkünfte, Schulen und Trinkwasserversorgung. Für die zweite Phase, welche am 1. Dezember 1999 begonnen hat, hat das BFF die individuelle Hilfe halbiert. Gleichzeitig wird die Hilfe vor Ort weitergeführt. Der Bundesrat hat jedoch von Anfang an damit gerechnet, dass es Personen geben wird, welche nicht freiwillig nach Kosovo zurückkehren wollen. Darunter dürften vor allem Personen fallen, die schon jahrelang in der Schweiz sind, d. h. sich schon vor Ausbruch der Feindseligkeiten hier befanden. Der Bund und die Kantone sind gewillt, in gemeinsamer Zusammenarbeit den Vollzug der Wegweisungen nach abgeschlossenem Asylverfahren sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf internationaler Ebene werden zurzeit die für den Vollzug der Wegweisungen notwendigen bi- und multilateralen Vereinbarungen vorbereitet. Im heutigen Zeitpunkt bestehen bereits ein Rückübernahmeabkommen mit Mazedonien sowie der Entwurf über ein multilaterales Transitabkommen. Zudem hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) am 16. und 17. Dezember 1999 den deutschen Innenminister Schily besucht und mit ihm insbesondere auch die Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Rückkehr der Kosovo-Albaner nach Kosovo besprochen. Ausserdem hat am 8. Dezember 1999 ein Treffen der Humanitarian Issues Working Group in Genf stattgefunden, an welchem die internationale Gemeinschaft die Problematik der Rückkehr und der Reintegration im Balkan und insbesondere in Kosovo besprochen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Rückkehrhilfeprogramm und die Ausreisefrist 31. Mai 2000 gelten für Asylsuchende, die ihren letzten Wohnsitz in Kosovo hatten und vor dem 1. Juli 1999 in die Schweiz eingereist sind. Für Asylsuchende, die nach dem 1. Juli 1999 eingereist sind, sowie für Straffällige gilt die vom Bundesrat mit der Aufhebung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme angeordnete Ausreisefrist per 31. Mai 2000 nicht. Diese Personen haben innert der ihnen individuell angesetzten Ausreisefrist in ihre Heimat zurückzukehren und sind am Rückkehrhilfeprogramm nicht teilnahmeberechtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das für die Ausarbeitung eines Konzeptes zuständige BFF arbeitet zurzeit daran, wie die nicht mehr freiwillige Rückkehr abgewickelt werden soll. Es wird per Ende Januar 2000 einen Konzeptentwurf für diese dritte Rückkehrphase der Vorsteherin des EJPD vorlegen. Ab dem 1. Juni 2000 müssen ausreisepflichtige Personen, welche sich nicht für das freiwillige Rückkehrhilfeprogramm angemeldet haben, mit der zwangsweisen Rückführung rechnen. Der Bundesrat hat die Ausreisefrist auf den 31. Mai 2000 festgelegt, aber nie bereits den Vollzug aller rechtsgültigen Wegweisungen auf diesen Zeitpunkt hin in Aussicht gestellt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Aufhebung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme bestimmter Personengruppen jugoslawischer Staatsangehöriger mit letztem Wohnsitz in der Provinz Kosovo vom 11. August 1999 durch den Bundesrat erfolgte in der Überzeugung, dass die Rückkehr in den Heimatstaat für die genannte Personengruppe generell wieder zumutbar ist. Die zugrundeliegenden Asylverfahren sind jedoch Einzelverfahren. Dies gehört zur Grundkonzeption sowohl des alten wie auch des neuen Asylrechtes. Deshalb muss den Betroffenen im Einzelfall eine Ausreisefrist angesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bevor eine Einzelperson vorläufig aufgenommen wurde, musste das BFF einen Asyl- und Wegweisungsentscheid fällen. Bei einer gewissen Anzahl Asylsuchender war dieser Entscheid bei der Aufhebung der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme noch nicht rechtskräftig. Das ordentliche Beschwerdeverfahren stand diesen noch offen. Da sich das Recht auf ein ordentliches Beschwerdeverfahren aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableitet, können diese Beschwerdeverfahren nicht mit einem dringlichen Bundesbeschluss für nichtig erklärt werden. Dies wäre völkerrechtswidrig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein dringlicher Bundesbeschluss, in welchem alle Beschwerdeverfahren von Kosovo-Albanern, welche vom Bundesratsentscheid vom 11. August 1999 betroffen sind, für nichtig erklärt würden, würde ausserdem den verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzen. Denn allen anderen Asylsuchenden würde die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen, weiterhin offen stehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da mit dem vorgeschlagenen dringlichen Bundesbeschluss alle hängigen Beschwerdeverfahren für nichtig erklärt werden sollen, würde der Gesetzgeber mit einem solchen Beschluss in die Kompetenz der Schweizerischen Asylrekurskommission, eines unabhängigen Gerichtes, eingreifen. Damit würde das verfassungsmässige Prinzip der Gewaltentrennung verletzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass das Parlament das Instrument der gruppenweisen vorläufigen Aufnahme durch jenes des vorübergehenden Schutzes ersetzt hat. Auch die neue Konzeption sieht ein ordentliches Beschwerdeverfahren vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. In Kosovo sind seit einiger Zeit Übergriffe auf Roma zu verzeichnen. Deshalb beschloss das BFF am 23. November 1999, bis zu einer neuen Lagebeurteilung im Februar 2000, die Behandlung der Gesuche von asylsuchenden Roma aus Kosovo weiterhin zurückzustellen. Dies war keine Änderung sondern eine Weiterführung der Praxis. Bei bereits ergangenen Asyl- und Wegweisungsentscheiden für Angehörige dieser Personengruppe wird auf Gesuch hin die Ausreisefrist auf Ende Mai 2000 festgesetzt. Ausgenommen von diesen Massnahmen sind Personen, die in der Schweiz straffällig geworden sind. Von einer verfahrensmässigen Privilegierung der Roma kann vor dem Hintergrund der Situation in Kosovo und des gesetzlichen Auftrages, bedrohte Personen zu schützen, keine Rede sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Das BFF verfolgt die Lage der Minderheiten in Kosovo mittels verschiedener sowie breit gefächerter Informationsquellen aufmerksam und ständig. Das BFF stützt sich dabei sowohl auf amtliche als auch auf öffentlich zugängliche Quellen. Berücksichtigt werden u. a. die Empfehlungen der internationalen Organisationen sowie Berichte von regierungsunabhängigen Organisationen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Von den rund 65 000 von der Schweiz aufgenommenen Kriegsflüchtlingen aus Kosovo sind erst etwa 12 000 wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Dies ist so, obwohl in Kosovo seit etlichen Monaten kein Krieg mehr herrscht, obwohl aus anderen Ländern Hunderttausende kosovo-albanischer Kriegsflüchtlinge längst wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind und obwohl die Schweiz eine weit überdurchschnittliche Rückkehrhilfe bezahlt (bis Ende November 1999 Gesamtleistungen von rund 5000 Franken pro erwachsene Person, während Deutschland und Österreich etwa 350 Franken bezahlen). Zudem hat der Bundesrat den Entscheid, dass die Kosovo-Kriegsflüchtlinge die Schweiz bis zum 31. Mai 2000 zu verlassen haben, sogleich wieder verwässert und festgestellt, dass viele Verfahren noch etliche Jahre in Anspruch nehmen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) bekannt gegeben ("NZZ" vom 1. Dezember 1999), dass Roma und Angehörige verwandter Minderheiten aus Kosovo vorläufig in der Schweiz bleiben können; es werden keine Wegweisungen vollzogen, und die Behandlung solcher Gesuche wird zurückgestellt. Dies ist aufgrund eines Rechtsgutachtens geschehen, welches das Forum gegen Rassismus, an dem auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe beteiligt ist, bei Professor Walter Kälin in Auftrag gab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat daher dringend um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wann wird er ein verbindliches Konzept vorlegen, das sicherstellt, dass die Wegweisung nicht ausreisewilliger Kosovo-Kriegsflüchtlinge bis spätestens am 31. Mai 2000 tatsächlich vollzogen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bundesrat Arnold Koller hat im Zusammenhang mit der Revision des Asylgesetzes mehrfach erklärt, eine kollektive Aufnahme von vorübergehend Schutzbedürftigen werde auch kollektiv wieder beendet, sobald dies die Situation im Herkunftsland erlaube. Ist er bereit, diese Zusicherung auch im Fall der Kosovo-Albaner konsequent wahr zu machen? Ist er bereit, allfällige Rekurse, nötigenfalls mit dringlichem Bundesbeschluss, für nichtig zu erklären?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er auch der Meinung, dass mit der fragwürdigen Privilegierung von Roma aus Kosovo ein gefährliches Signal gesetzt wird, das zu missbräuchlichem Asylsuchen in der Schweiz geradezu einlädt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Aufgrund welcher Kriterien ist er von der bisherigen Praxis gegenüber den Roma abgewichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist er bereit, diese Privilegierung rasch rückgängig zu machen, oder wird seine Politik (wie schon bei den dringlichen Massnahmen im Asylbereich) durch den Druck von Hilfswerken und Rechtsprofessoren bestimmt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbindliches Rückführungskonzept für Kosovo-Albaner statt Privilegierung von Roma</value></text></texts><title>Verbindliches Rückführungskonzept für Kosovo-Albaner statt Privilegierung von Roma</title></affair>