﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991177</id><updated>2025-06-24T22:03:22Z</updated><additionalIndexing>Überweisung;Asylbewerber/in;Konto;Rückzahlung;Ausschaffung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020103</key><name>Konto</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110302010203</key><name>Überweisung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104030103</key><name>Rückzahlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-03-06T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-03-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1177</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Zum Verfahren betreffend die Auszahlungen von Sicherheitsleistungen ins Ausland hat der Bundesrat bereits mehrmals ausführlich Stellung genommen: zur Motion Fankhauser vom 12. März 1997 (AB 1999 NR 671f.); zur Einfachen Anfrage Fankhauser vom 17. Dezember 1998 (Ziff. 4; AB 1999 NR 599); zur dringlichen Einfachen Anfrage Günter vom 30. August 1999 (Ziff. 5; AB 1999 NR 2355) und zur Antwort von Bundesrat Koller auf eine entsprechende Frage Fankhauser vom 8. März 1999 (AB 1999 NR 160f.). Über die Tätigkeiten im Projekt "Task Force SiRück" sowie den Stand des Pendenzenabbaus im Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungsbereich erstattet das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) der Finanzdelegation sowie den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte halbjährlich Bericht, letztmals im Zwischenbericht V "Task Force SiRück" (1. Juni 1999 bis 30. November 1999) vom 23. Dezember 1999.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In dem vom Anfragenden aufgeworfenen Einzelfall wurde das Asylgesuch von Herrn P. nach umfassender Prüfung (sowohl das BFF als auch die Schweizerische Asylrekurskommission beurteilten aufgrund von Beschwerde-, Revisions- und Wiedererwägungsbegehren mehrmals die Situation von Herrn P.) abgelehnt. Die bis zur Beendigung der medizinischen Behandlung verlängerte Ausreisefrist wurde schliesslich auf den 15. Februar 1997 festgesetzt. Herr P. erhielt vor Ablauf der Ausreisefrist eine provisorische Abrechnung über sein Sicherheitskonto und gab dem BFF daraufhin für das Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren eine Korrespondenzadresse in der Türkei bekannt. Danach reiste Herr P. jedoch nicht kontrolliert aus der Schweiz aus, sondern tauchte noch vor Ablauf der Ausreisefrist unter. Nach dem bis zum 30. September 1999 geltenden Recht war jedoch das Verschwinden einer asylsuchenden Person kein Grund für die Erstellung einer Schlussabrechnung über das Sicherheitskonto, da die betroffene Person durch ihr Untertauchen keinen Nachweis der endgültigen Ausreise aus der Schweiz erbringt. Zwar teilte der Schweizer Rechtsvertreter von Herrn P. dem BFF mit, dass sich Herr P. nach einem temporären Aufenthalt in London wieder in der Türkei aufhalte, und verlangte die Abrechnung des Sicherheitskontos, doch war damit die endgültige Ausreise aus der Schweiz, deren Nachweis aufgrund des Verschwindens von Herrn P. erbracht werden musste, noch nicht erwiesen. Im momentan laufenden Pendenzenabbau des Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungsbereiches (Projekt "Task Force SiRück") blieben die Informationen des Rechtsvertreters von Herrn P. leider irrtümlicherweise unberücksichtigt. Aus diesem Grund wurde Herr P. nicht umgehend zur Erbringung des Nachweises der endgültigen Ausreise aus der Schweiz aufgefordert, um in der Folge die Schlussabrechnung über das betroffene Sicherheitskonto erstellen zu können. Der Fall wurde im Projekt "Task Force SiRück" gemäss der normalen Prioritätenordnung behandelt, weshalb das gesamte Abrechnungsverfahren erst im Januar 2000 veranlasst wurde. Die Auszahlung eines allfälligen Positivsaldos des Sicherheitskontos ist demnach noch nicht erfolgt. Die "Task Force SiRück" hat die Schlussabrechnung zwischenzeitlich erstellt und dem Rechtsvertreter von Herrn P. übermittelt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Abrechnung eines Sicherheitskontos erfolgt sechs Monate nach Eintritt des Abrechnungsgrundes, z. B. der definitiven Ausreise (Art. 17 Abs. 3 Asylverordnung 2). Zur Abrechnung kann der Kontoinhaber bzw. die Kontoinhaberin oder die anlässlich der provisorischen Schlussabrechnung bevollmächtigte Person Stellung nehmen. Danach wird der Positivsaldo ausbezahlt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vom 1. Januar 1997 bis zum zum 31. Dezember 1999 haben rund 850 Kontoinhaber und Kontoinhaberinnen die Schweiz kontrolliert verlassen, welche nach Abrechnung des Sicherheitskontos und nach Abzug der dem Bund entstandenen Fürsorge-, Ausreise- und Vollzugskosten einen Positivsaldo auf ihrem Sicherheitskonto aufwiesen bzw. nach erfolgter Abrechnung aufweisen werden. Der gesamte Positivsaldo beträgt rund 4,4 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Seit dem 1. Januar 1997 wurde in 475 abgeschlossenen Abrechnungsfällen den Kontoinhabern bzw. den Kontoinhaberinnen ein Positivsaldo von rund 2,5 Millionen Franken ausbezahlt. Die Auszahlungen erfolgten durchschnittlich acht Monate nach der kontrollierten Ausreise. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wenn die betroffene Person anlässlich der provisorischen Schlussabrechnung ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und dem BFF eine Korrespondenzadresse oder einen Rechtsvertreter bekannt gegeben hat, ist stets eine Auszahlung des Positivsaldos erfolgt. Konnte wegen fehlender Zustelladresse keine Auszahlung erfolgen, so ist es der betroffenen Person innerhalb der Verwirkungsfrist jederzeit möglich, den Auszahlungsanspruch nachträglich geltend zu machen. Konnte der Anspruch aus entschuldbaren Gründen nicht geltend gemacht werden, so zahlt der Bund der berechtigten Person das Guthaben auch nach Ablauf der Verwirkungsfrist aus. Seit dem 1. Januar 1997 konnte in 59 Fällen von kontrollierten Ausreisen wegen fehlender Zustelladresse keine Auszahlung des Positivsaldos erfolgen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach Abschluss des Projektes "Task Force SiRück" sowie mit dem Beginn des auf den 1. Mai 2000 erfolgenden Outsourcings des Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungswesens (der Zuschlag im entsprechenden Submissionsverfahren wurde am 28. Dezember 1999 im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" veröffentlicht) werden in Zukunft die anfallenden Arbeiten im Sicherheitsleistungs- und Rückerstattungsbereich gemäss den gesetzlichen Vorgaben zeitgerecht durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Auszahlung von allfälligen Positivsaldi an ausgereiste Personen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bulletin des Vereins SOS Asile (Nr. 52, vom Oktober 1999) im Kanton Waadt wurde vom Tod eines Asylbewerbers in der Türkei berichtet, der vor nicht allzu langer Zeit aus der Schweiz weggewiesen wurde, obwohl er krebskrank war. Dieser Mann hatte aus finanziellen Gründen grösste Schwierigkeiten, in der Türkei geeignete Medikamente für seine Krankheit zu bekommen. Bei seiner Abreise befand sich auf dem Sicherheitskonto, auf welches die obligatorischen 10 Prozent des Lohnes während seines Aufenthaltes in der Schweiz überwiesen wurden, ein Guthaben in der Höhe von Fr. 16 448.10. Dieser Betrag wurde ihm angeblich nie in die Türkei überwiesen, obschon sein Rechtsvertreter ein entsprechendes Gesuch eingereicht hatte. Der vorliegende Fall ist, falls er bestätigt wird, unbegreiflich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Trifft es zu, dass dem 1997 weggewiesenen Herrn P. (Dossier N 247 773) das Guthaben auf dem Sicherheitskonto nie überwiesen wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele weggewiesene Asylsuchende haben in den letzten drei Jahren die Schweiz verlassen, ohne ihr Guthaben auf dem Sicherheitskonto erhalten zu haben, und wie hoch ist der Gesamtbetrag dieser Konti? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In wie vielen Fällen und innert welcher Frist wurde den ins Ausland gereisten Kontoinhaberinnen und -inhabern das Guthaben überwiesen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Aus welchen Gründen wird das Guthaben nicht in allen Fällen überwiesen, obwohl es für den Aufbau einer neuen Existenz zweifellos sehr hilfreich wäre?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit den rechtmässigen Kontoinhaberinnen und -inhabern das Guthaben bei der Wegweisung künftig in jedem Fall überwiesen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vermögenswerte von Asylbewerbern</value></text></texts><title>Vermögenswerte von Asylbewerbern</title></affair>