{"id":19991179,"updated":"2025-06-24T21:04:08Z","additionalIndexing":"IV-Rente;Ausländer\/in;Versicherungsleistung;Evaluation;Ausland","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":46,"session":"4601"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010303","name":"IV-Rente","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2000-02-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(945126000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(951260400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"author"}],"shortId":"99.1179","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Rentenansprüche von Versicherten im Ausland werden regelmässig in einem Revisionsverfahren durch die IV-Stelle für Versicherte im Ausland überprüft. Aufgrund des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Invalidenversicherung sowie der Verwaltungsweisungen des BSV wird eine Revision von Amtes wegen durchgeführt, wenn sie im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Invaliditätsgrades bei der Festsetzung der Rente auf einen bestimmten Termin in Aussicht genommen worden ist. Eine Überprüfung erfolgt ferner, wenn Tatsachen bekannt oder Massnahmen angeordnet werden, die eine erhebliche Änderung des Grades der Invalidität als möglich erscheinen lassen. Bei ganzen Renten wird spätestens alle fünf Jahre eine Revision vorgenommen. Bei Viertelsrenten und halben Renten wird ein Revisionstermin in der Regel alle zwei Jahre, spätestens aber alle drei Jahre angesetzt.<\/p><p>2. Die jeweils während des Revisionsverfahrens anfallenden Kosten sind von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland verlangt beispielsweise ärztliche Zeugnisse über ausländische Verbindungsstellen ein. Ferner werden Untersuchungen durch einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin der schweizerischen Auslandsvertretungen oder in Zweifelsfällen Begutachtungen in der Schweiz vorgenommen. Die Kosten dieser Abklärungen (z. B. Arzthonorare, Reisekosten) werden zusammen mit den Abklärungskosten der anderen IV-Stellen dem Konto \"Abklärungsmassnahmen\" der IV-Rechnung belastet. Die Verwaltungskosten der IV-Stelle für Versicherte im Ausland betragen rund 9 Millionen Franken.<\/p><p>3. Laut statistischen Erhebungen des BSV wurden im Zeitraum von Januar bis Dezember 1998 von der IV-Stelle für Versicherte im Ausland insgesamt 5509 Rentenrevisionen durchgeführt. In 5064 Fällen, was einem prozentualen Anteil von 91,9 Prozent der überprüften Dossiers entspricht, konnte keine anspruchsbeeinflussende Änderung des Invaliditätsgrades festgestellt werden. Die Aufhebung der Rente erfolgte in 188 Fällen (3,4 Prozent). In 151 Fällen (2,7 Prozent) führte die Prüfung zu einer Erhöhung und in 106 Fällen (1,9 Prozent) zu einer Herabsetzung der Rente. Die Statistiken der vorangehenden Jahre sowie des ersten Halbjahres 1999 zeigen, mit geringen Abweichungen, ein gleichartiges Ergebnis auf. Die Resultate von 1999 liegen noch nicht vor. Die entsprechenden Angaben für die kantonalen IV-Stellen lauten wie folgt: 38 331 Revisonen, davon 33 155 (86,5 Prozent) unverändert, 703 (1,8 Prozent) Aufhebungen der Rente, 3700 (9,7 Prozent) Erhöhungen und 773 Herabsetzungen (2 Prozent).<\/p><p>4. Die geltenden Revisionsbestimmungen sowie deren Vollzug stellen ein geeignetes Instrument für die Anpassung der Rentenansprüche an die veränderten Verhältnisse dar. Der mit dieser Aufgabe verbundene Aufwand kann als verhältnismässig betrachtet werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Jahresbericht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zur AHV\/IV\/EO zeigt, dass 438,7 Millionen Franken IV-Renten 1997 ins Ausland ausbezahlt wurden. Das sind gut 7 Prozent der gesamten Rentenleistungen der IV. Mit dem wachsenden Anteil der ins Ausland transferierten Leistungen kommt der Erfassung der Änderung des Rentenanspruches erhöhte Bedeutung zu.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Werden Rentenleistungen der IV im Ausland auf die Änderung des Anspruches überprüft?<\/p><p>2. Wenn ja, welche Kosten verursachen die Anspruchsüberprüfungen, und wie werden bei den über 60 000 IV-Rentenbezügern, die im Ausland wohnhaft sind, die Abklärungen vorgenommen?<\/p><p>3. Haben die Überprüfungen zu Korrekturen bei den ausbezahlten Leistungen geführt?<\/p><p>4. Ist aus Sicht des Bundesrates die in der Anfrage angesprochene Aufgabe befriedigend gelöst? Wenn nein, was könnte zur Verbesserung unternommen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überprüfung von IV-Rentenansprüchen im Ausland"}],"title":"Überprüfung von IV-Rentenansprüchen im Ausland"}