﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991180</id><updated>2025-06-24T23:06:44Z</updated><additionalIndexing>Vorauszahlung;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402031401</key><name>Nachrichtendienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080403020101</key><name>Untergruppe Nachrichtendienst</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020901</key><name>Vorauszahlung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-05-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-05-24T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.1180</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vorschussmandate:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein minimaler Bargeldverkehr ist in vielen Bereichen der Bundesverwaltung praktisch unverzichtbar. Die Dienststellen sind indessen gehalten, den Barverkehr auf das Unerlässliche zu beschränken. Etwa die Hälfte der Bundesämter verfügt heute über ein Post- oder Bankakkreditiv, über welches in einem begrenzten Umfang Barmittel abgehoben werden können. Die Bezugslimiten bewegen sich in der Regel zwischen einigen Tausend und einigen Zehntausend Franken pro Monat. Die Höchstgrenzen werden nur gelegentlich ausgeschöpft. Die monatlichen Limiten sind sowohl für den Akkreditivinhaber als auch für die Zahlstelle verbindlich. Für Barabhebungen ist, wie im übrigen Zahlungsverkehr, eine Kollektivunterschrift erforderlich. Der gesamte Barverkehr muss laufend im Kassenbuch der Rechnungsführer eingetragen werden. Die Dienststellen haben zudem Ihr Akkreditivkonto mindestens einmal monatlich auf dem Anweisungswege zulasten der entsprechenden Ausgabenrubriken bzw. Bestandesrechnungskonten auszugleichen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im VBS, in der Armee und im Zivilschutz wurde der Gebrauch von Vorschussmandaten bereits eingeschränkt. Im militärischen Bereich herrscht überall dort bargeldloser Zahlungsverkehr, wo laufende Buchhaltungen geführt werden: in den Bundesämtern und Untergruppen, in den Armeestabsteilen und in den Stäben der Grossen Verbände. In den Truppenkörpern und Einheiten sowie in den Schulen kann dagegen auf Bargeldverkehr nicht völlig verzichtet werden (u. a. für die Bezahlung des Soldes). Die Rechnungsführerausweise, die zum Einlösen von Vorschussmandaten berechtigen, werden jedoch neuerdings befristet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Zivilschutz wird in allen Kursen des Bundesamtes für Zivilschutz der Zahlungsverkehr bargeldlos abgewickelt. In den Zivilschutzkursen der Kantone und Gemeinden ist Bargeldverkehr dagegen nach wie vor verbreitet und aus Gründen der administrativen Einfachheit auch sinnvoll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich des Flüchtlingswesens beläuft sich der Bargeldbezug auf einige zehntausend Franken pro Jahr. Der Verwendungszweck dieser Mittel ist weitgehend auf Vorschüsse für Auslandreisen und auf Zehrgelder bei Rückführungen beschränkt. Die Empfangsstellen des Bundes haben keine Berechtigung zum Bargeldbezug.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Umsetzung der Massnahmen gemäss Schlussbericht der Administrativuntersuchung des VBS:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Administrativuntersuchung wurde vom Chef des VBS in Auftrag gegeben. Es ist deshalb nicht Sache des Bundesrates, sondern des Departementsvorstehers, über die Umsetzung der Empfehlungen zu befinden. Das VBS strebt an, das Gros der Empfehlungen aus dem Schlussbericht vom 29. November 1999 noch im Laufe des Jahres 2000 umzusetzen. Es wird zu gegebener Zeit darüber informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Empfehlungen aus der Administrativuntersuchung von Dr. Max Widmer stehen inhaltlich zum Teil in engem Zusammenhang mit den Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation (Berichte vom 12. November 1999 "Beziehungen zu Südafrika: Rolle des Schweizer Nachrichtendienstes" und vom 24. November 1999 "Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs; Bellasi-Affäre"), der Eidgenössischen Finanzkontrolle (Bericht vom 6. Dezember 1999 über die Prozess- und Risikoanalyse im Zahlungsverkehr des VBS) und der Studienkommission Untergruppe Nachrichtendienst (SUN; Bericht vom 15. Februar 2000). Über die Umsetzung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation wird der Bundesrat auf Ende des laufenden Jahres Bericht erstatten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 2. Dezember 1999 wurde der Schlussbericht der Administrativuntersuchung im VBS zum Fall Bellasi präsentiert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorschussmandate: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bericht erwähnt, dass insbesondere auch im Asyl- und Zivilschutzwesen mit Vorschussmandaten gearbeitet werde. In welchen Bereichen wird sonst noch mit Vorschussmandaten gearbeitet? Ist der Bundesrat bereit, grundsätzlich den Zahlungsverkehr mittels Vorschussmandaten in der gesamten Bundesverwaltung auf ein absolutes Minimum zu beschränken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Übrige Bereiche:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche der im Bericht vorgeschlagenen übrigen Massnahmen will der Bundesrat in welchem Zeitraum umsetzen? Welche nicht? Mit welcher Begründung? Welche weiteren Massnahmen hat er eingeleitet oder geplant?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konsequenzen aus dem Fall Bellasi</value></text></texts><title>Konsequenzen aus dem Fall Bellasi</title></affair>