﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19991186</id><updated>2025-06-24T23:22:21Z</updated><additionalIndexing>Euthanasie;Tod;Medizin</additionalIndexing><affairType><abbreviation>EA</abbreviation><id>12</id><name>Einfache Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-12-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>46</legislativePeriod><session>4601</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010502</key><name>Medizin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101030401</key><name>Euthanasie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010304</key><name>Tod</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2000-03-20T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-12-22T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2000-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2274</code><gender>m</gender><id>28</id><name>Bortoluzzi Toni</name><officialDenomination>Bortoluzzi</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>99.1186</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat am 26. Januar 2000 vom Bericht der Arbeitsgruppe "Sterbehilfe" vom März 1999 Kenntnis genommen und eine erste Aussprache über die darin enthaltenen Empfehlungen und die sich daraus ergebenden Optionen für das weitere Vorgehen geführt. Für den Bundesrat standen dabei drei Optionen im Vordergrund: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Beibehalten des rechtlichen Status quo, d. h. Verzicht auf den Erlass neuer Gesetzesbestimmungen; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Regelung der passiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe, d. h. gesetzliche Regelung dessen, was nach der Rechtsprechung heute schon erlaubt ist; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Regelung zusätzlich auch der direkten aktiven Sterbehilfe für die seltenen Fälle, in denen die Leiden eines todkranken Patienten mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr gelindert werden können und der Patient selber zu sterben wünscht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich noch nicht endgültig auf eine bestimmte Option festgelegt. Er hat jedoch das EJPD beauftragt, für die Stellungnahme zum Postulat Ruffy einen Bericht an das Parlament vorzubereiten. Darin soll namentlich eine Gesetzesänderung vorgeschlagen werden, mit welcher eine Rechtsgrundlage für die heutige Praxis bei der Sterbehilfe geschaffen wird. Der Bericht wird voraussichtlich noch in diesem Sommer dem Parlament unterbreitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grundsätzlich fällt die Palliativmedizin nicht in den alleinigen Kompetenzbereich des Bundes, da für wesentliche Teile des Gesundheits- und Spitalwesens in unserem Lande die Kantone zuständig sind. Im Rahmen der Medizinalstudienreform hat der Bund aber Vorschläge unterbreitet, wie die Palliativmedizin im Allgemeinen, besonders aber bei der Pflege und Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden, verbessert werden kann. Der dabei gewählte Ansatzpunkt zur Förderung der Palliativmedizin liegt in der Integration dieser Domäne in der Ausbildung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vorentwurf für das Bundesgesetz über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen (Mai 1999) werden die Grundsätze der allgemeinen Ausbildungsziele in den Artikeln 7 bis 9 festgelegt und den berufsspezifischen Ausbildungszielen (Art. 10ff.) vorangestellt. Zu den Kernaufgaben der Medizinalberufe gehört auch die Linderung von Leiden kranker oder sterbender Menschen. Besonderes Gewicht wird in Artikel 9 auf die soziale Kompetenz der auszubildenden Mediziner und Medizinerinnen gelegt, welche zu einer ethischen Handlungsfähigkeit führen soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im KVG sind keine spezifischen Bestimmungen vorgesehen, welche die Förderung der Palliativmedizin betreffen. Die Aufnahme von Sterbehäusern auf die Spital- bzw. Pflegeheimlisten fällt in den Kompetenzbereich der Kantone. Indessen wird im Rahmen der Krankenversicherung durch die Vergütung von Pflegeleistungen zu Hause ein wesentlicher Beitrag geleistet, um die Pflege von schwerstkranken und sterbenden Patienten zu ermöglichen. Die Stundenansätze für Krankenpflegeleistungen zu Hause betragen hierbei, je nach Situation und Komplexität des Falles, zwischen 30 und 70 Franken.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission hat im Frühjahr 1999 zur aktiven Sterbehilfe Empfehlungen für eine gesetzliche Regelung abgegeben. Die daraus erkennbare Absicht, die Tötung auf Verlangen in gewissen Fällen als straffrei zu erklären, ist beunruhigend. Es ist leider auch Ausdruck, dass vielen Menschen die Fähigkeit, mit Leiden und Tod umzugehen, abhanden gekommen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil diese Entwicklung auch bei vielen Ärzten und beim Fachpersonal auf Unverständnis gestossen ist, hat die palliative Medizin in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt. Für unheilbar kranke und sterbende Menschen ist die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität entscheidend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel der palliativen Medizin ist nicht die Verlängerung des Lebens um jeden Preis, sondern eine ethisch vertretbare Sterbebegleitung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Ergebnisse der Expertenkommission zur straflosen aktiven Sterbehilfe? Ist das weitere Vorgehen bereits festgelegt? Wenn ja, wie ist dieses geplant?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Fördert er in irgendeiner Weise die Palliativmedizin? Wenn ja, wie?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Beabsichtigt er, die Palliativemedizin - angesichts der oben genannten Entwicklungen - der Bedeutung entsprechend zu fördern? Welche Möglichkeiten der Förderung zieht er in Betracht?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Förderung der Palliativmedizin</value></text></texts><title>Förderung der Palliativmedizin</title></affair>