{"id":19991189,"updated":"2025-06-24T22:48:10Z","additionalIndexing":"Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat;militärische Zusammenarbeit;internationales Vertragswerk;Friedenspolitik","affairType":{"abbreviation":"EA","id":12,"name":"Einfache Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. Alexander","officialDenomination":"Baumann J. 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Sie reichen von Kursen am Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik und der Expertise des Genfer Zentrums für humanitäre Minenräumung über unsere Beiträge zur Stärkung des Völkerrechtes und der Rüstungskontrolle bis hin zu Ausbildungskursen der Armee in Bereichen wie Kriegsmedizin und alpines Rettungswesen sowie zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC). Unsere Angebote finden international hohe Beachtung.<\/p><p>Colonel McBride wollte mit seiner Bemerkung in Zürich lediglich seine Anerkennung für unser Land und die Expertise ausdrücken, welche die Schweiz in die PfP einbringt. Er hat mit keinem Wort irgendwelche rechtlichen Verpflichtungen erwähnt, welche die Schweiz eingegangen wäre. Der Einfachen Anfrage liegt somit ein Missverständinis zugrunde, das sprachlich bedingt sein dürfte.<\/p><p>1. Im Rahmen der Teilnahme an der PfP wurde von der Schweiz nur ein einziges Dokument unterzeichnet, nämlich das PfP-Rahmendokument, das vom damaligen Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, am 11. Dezember 1996 in Brüssel zusammen mit dem Nato-Generalsekretär unterzeichnet wurde. <\/p><p>2. Das bereits erwähnte PfP-Rahmendokument ist das einzige Dokument, das im Zusammenhang mit der PfP vom Bundesrat unterzeichnet wurde. <\/p><p>3. Das PfP-Rahmendokument wurde vom Bundesrat erst unterzeichnet, nachdem dieses - zusammen mit dem Schweizer Präsentationsdokument - eingehend von den Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte diskutiert worden war und nachdem National- und Ständerat mit überwältigendem Mehr die Kompetenz des Bundesrates bestätigten, das PfP-Rahmendokument zu unterzeichnen. Dieses begründet zudem keinerlei rechtliche Verpflichtungen für die Schweiz. Die Teilnahme der Schweiz an der PfP basiert vollumfänglich auf dem \"à la carte\"-Prinzip, d. h., die Schweiz entscheidet völlig souverän über Inhalt, Umfang und Reichweite der Schweizer Beteiligung. Das Parlament wird vom Bundesrat in Form eines alljährlichen, umfassenden und detaillierten Berichtes über die Schweizer Beteiligung an der PfP informiert. Der nächste (dritte) PfP-Jahresbericht, der die Tätigkeiten des vergangenen Jahres abdeckt, wird dem Parlament in Kürze zugestellt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>An einer Lehrveranstaltung der Universität Zürich vom 7. Dezember 1999 war der amerikanische Verteidigungsattaché McBride als Gastreferent eingeladen.<\/p><p>Mit grosser Begeisterung teilte er den Studenten mit, dass Herr Bundesrat Ogi Verpflichtungen bezüglich die Partnerschaft für den Frieden (PfP) eingegangen sei, die weit über die Beitragspflicht von Nato-Staaten hinausgehe.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat:<\/p><p>1. Um welches Dokument handelt es sich?<\/p><p>2. Welche Dokumente bezüglich PfP wurden wann von Herrn Bundesrat Ogi oder vom Bundesrat bzw. von anderen Vertretern unseres Landes unterzeichnet?<\/p><p>3. Sind diese Dokumente öffentlich bzw. für Parlamentarier zugänglich?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Partnerschaft für den Frieden. Neue Verpflichtungen der Schweiz?"}],"title":"Partnerschaft für den Frieden. Neue Verpflichtungen der Schweiz?"}