﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993015</id><updated>2024-04-10T13:10:49Z</updated><additionalIndexing>Apartheid;politische Gewalt;Geschichtswissenschaft;Südafrika;Auslandsinvestition;Finanzplatz Schweiz;Kapitalausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040215</key><name>Südafrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0502040102</key><name>Apartheid</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11090102</key><name>Auslandsinvestition</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020105</key><name>Kapitalausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040301</key><name>politische Gewalt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K16030106</key><name>Geschichtswissenschaft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-18T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-06-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-05-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-06-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2282</code><gender>m</gender><id>56</id><name>de Dardel Jean-Nils</name><officialDenomination>de Dardel Jean-Nils</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3015</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Gelegenheit, seine Politik gegenüber Südafrika und die schweizerischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen darzulegen. Letztmals geschah dies auf sehr umfassende Weise in Beantwortung der Einfachen Anfrage Hollenstein vom 20. März 1997 (97.1031). Darin hat der Bundesrat auf folgende wesentlichen Elemente der Politik gegenüber Südafrika hingewiesen: ein autonomes Waffenexportverbot zu einem frühen Zeitpunkt (1963); eine klare Verurteilung der Apartheidpolitik; eine Nicht-Beteiligung an Wirtschaftssanktionen, welche die Uno 1985 empfohlen, nicht jedoch verbindlich erklärt hatte; die Einführung von Massnahmen zur Verhinderung, dass Sanktionen anderer Staaten via die Schweiz umgangen wurden (Kapitalexportplafond, Überwachung der Importe); die Förderung von Demokratie und Entwicklung in Südafrika durch positive Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich dieser zentralen Elemente haben sich keine wesentlich neuen Erkenntnisse ergeben, auch nicht durch die Studie "Apartheidschulden. Der Anteil Deutschlands und der Schweiz" von Mascha Madörin, Gottfried Wellmer und Martina Egli. Andererseits ist die Vertiefung unseres Wissens über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika durchaus von Interesse. Der Bundesrat hat daher das Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (99.3002) betreffend die Initiierung eines entsprechenden Nationalfondsprojektes entgegengenommen. Er hat zudem eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Koordinierung und Klärung der Fragen zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika eingesetzt. Ferner hat der Vorsteher des VBS am 12. Januar 1999 unter anderem angeordnet, dass die Gesamtbeziehungen der Nachrichtendienste zu Südafrika zu erforschen und im Überblick darzustellen sind. Wie bereits heute wird die GPDel - die sich ebenfalls mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika befasst - über die Resultate umfassend informiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat das Dispositiv zur Überwachung der 1974 erlassenen Vorgaben im Kapitalverkehr mit Südafrika bereits verschiedentlich dargestellt (u. a. 83.319 Interpellation Schmid, AB 1983 N 1533; 85.515 Motion Leuenberger-Solothurn, AB 1985 N 1819). Im Kapitalverkehr hatten die wichtigsten Industrieländer zu keinem Zeitpunkt deckungsgleiche (konvergente) Sanktionen erlassen. Aufgrund der Bedeutung des Finanzplatzes wurden in der Schweiz die Kapitalexporte trotzdem einer systematischen Kontrolle durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe von EDA, EVD und EFD unterstellt, die sich bei ihrer Tätigkeit auf die Zahlen der SNB abstützte. Wie in der Antwort auf die Einfache Anfrage Hollenstein 97.1031 erwähnt, bildete Artikel 8 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 8. November 1934 über Banken und Sparkassen, in der Version vom 11. März 1971, wonach gewisse von den Privatbanken mit andern Ländern getätigte Anlagen und Kredite der Meldepflicht an die SNB unterlagen, die rechtliche Grundlage für den Deckungsbereich der Plafonierung. Diese Bestimmung betraf Anlagen und Kredite mit allen ausländischen Ländern, sah aber eine Meldepflicht an die SNB nur für gewisse Geschäfte vor. Nicht unter die Meldepflicht an die SNB fielen Konversionen, Export- und Exportfinanzkredite, Beteiligungen an international syndizierten Fremdwährungskrediten, Notes unter 3 Millionen Franken sowie Geschäfte, die betrags- oder laufzeitmässig 10 Millionen Franken bzw. zwölf Monate nicht erreichten. In bezug auf Südafrika beschloss der Bundesrat 1974, diejenigen Geschäfte an den Plafond anzurechnen, für die gemäss dieser Bestimmung eine Meldepflicht an die SNB bestand.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die von den Interpellanten aufgeworfene Frage nach der Grösse der Kapitalexporte nach Südafrika in den Jahren 1982 bis 1984 verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Einfache Anfrage Braunschweig vom 20. Dezember 1985 (85.741; AB 1986 N 503), in welcher er die ihm zur Verfügung stehenden Statistiken für die Jahre 1980 bis 1984 veröffentlicht hat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1982: plafonierte Kapitalexporte 215 000 000 Franken, nichtplafonierte Kapitalexporte (Exportkredite/Konversionen) 180 000 000 Franken, Bankguthaben gemäss SNB (Jahresendstatistik) 2 976 000 000 Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1983: plafonierte Kapitalexporte 300 000 000 Franken, nichtplafonierte Kapitalexporte (Exportkredite/Konversionen) 292 000 000 Franken, Bankguthaben gemäss SNB (Jahresendstatistik) 3 936 000 000 Franken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1984: plafonierte Kapitalexporte 276 000 000 Franken, nichtplafonierte Kapitalexporte (Exportkredite/Konversionen) 460 000 000 Franken, Bankguthaben gemäss SNB (Jahresendstatistik) 4 554 000 000 Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gemäss diesen Zahlen betrug der bewilligungspflichtige Kapitalexport aus der Schweiz in Richtung Südafrika zwischen 1982 und 1984 rund 1,7 Milliarden Franken (plafonierte Kapitalexporte 791 Millionen Franken, nichtplafonierte Kapitalexporte 932 Millionen Franken). Dazu kamen die betragsmässig (unter 10 Millionen Franken) oder laufzeitmässig (weniger als 12 Monate) nicht der Genehmigungspflicht unterstellten Geschäfte, über deren Höhe keine genauen Angaben gemacht werden können. Als Vergleichsgrösse wurde auch die Entwicklung der Bankguthaben gegenüber Südafrika, die sich teilweise mit den vorangehenden Zahlen überschneiden und zusätzlich die nicht bewilligungspflichtigen kurzfristigen Kredite enthalten, herangezogen. Sie stiegen in der angesprochenen Zeitperiode um rund 1,6 Milliarden Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die nun neu präsentierten Zahlen, welche die Interpellanten aus der erwähnten Studie zitieren und mit den offiziellen Statistiken der SNB vergleichen, kann der Bundesrat nicht kommentieren, da ihm weder deren Definition, deren Erhebungsweise noch deren sachliche und zeitliche Abgrenzung bekannt sind. Im übrigen weist die zitierte Studie für den Zeitraum zwischen 1982 und 1984 nicht eine Erhöhung von 3,5 Milliarden Franken, sondern eine solche von 2,7 Milliarden Franken aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz hat seit 1986 die politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Südafrika mit insgesamt gegen 140 Millionen Franken unterstützt. 50 Millionen Franken wurden zwischen 1986 und 1994 für ein Programm der positiven Massnahmen eingesetzt, mit dem die Schweiz den Durchbruch zur Demokratie förderte. Nach den ersten demokratischen Wahlen 1994 wurde beschlossen, den Übergangsprozess in Südafrika und den Aufbau einer demokratischen Gesellschaft mit einem Sonderprogramm während fünf Jahren (1995-1999) zu unterstützen. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit 60 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, weitere 20 Millionen Franken wurden für friedens- und demokratiefördernde Massnahmen durch die Politische Abteilung III des EDA eingesetzt. Anlässlich des Besuchs von Bundespräsident Cotti in Südafrika im Sommer 1998 wurde beschlossen, dieses Programm um weitere fünf Jahre zu verlängern. Zusätzlich unterstützt das Bundesamt für Aussenwirtschaft seit 1995 mit 12 Millionen Franken die Entwicklung des privaten Wirtschaftssektors, namentlich die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen der benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Im Rahmen der erwähnten friedens- und demokratiefördernden Massnahmen hat die Schweiz auch spezifisch die südafrikanische Kommission für Wahrheitsfindung und Versöhnung (Wahrheitskommission) durch verschiedene Beiträge unterstützt. So wurden während rund eines Jahres zwei Experten als internationale Untersuchungsrichter zur Verfügung gestellt. Im Februar 1997 hat die Schweiz einen Vertrag mit der Wahrheitskommission unterzeichnet und als erstes Land einen Beitrag von 500 000 Franken für die Unterstützung der Opfer der Apartheidzeit zur Verfügung gestellt. Die Hälfte davon wurde im März 1997 einbezahlt. Die Bezahlung der zweiten Hälfte ist vertragsgemäss für April 1999 vorgesehen, nachdem kürzlich von südafrikanischer Seite der verlangte Verwendungsnachweis der ersten Tranche erbracht worden ist. Ob der private Sektor einen Beitrag an die Wahrheitskommission oder an die Unterstützung der Opfer der Apartheidzeit leisten will, muss ihm überlassen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Interpellanten sprechen von einer eingeschränkten Investitionstätigkeit der Schweizer Wirtschaft in Südafrika seit 1994. Die Statistiken der SNB (Quartalsheft 4/98) belegen jedoch zwischen 1994 und 1997 eine Zunahme des Bestandes der schweizerischen Direktinvestitionen in Südafrika um über 30 Prozent.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die südafrikanische Regierung hat bisher weder für die (anteilmässig hohen) internen Schulden noch für die (anteilmässig geringen) externen Schulden aus der Zeit der Apartheid einen Erlass gefordert. In diesem Zusammenhang hat sich Finanzminister Manuel kürzlich gegenüber einem Parlamentsausschuss explizit gegen einen Schuldenerlass ausgesprochen. Überdies sind die wirtschaftlichen Kennzahlen betreffend die Schuldenlast Südafrikas weit besser als die von Internationalem Währungsfonds und Weltbank festgelegten Kriterien für eine Teilnahme an der Initiative zugunsten hochverschuldeter und armer Länder (HIPC-Initiative). Die gesamten Auslandsschulden der südafrikanischen Regierung werden auf lediglich 5 Prozent der gesamten Regierungsschulden geschätzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Sachlage sieht der Bundesrat zurzeit keine Notwendigkeit, mit andern Regierungen Gespräche über einen Schuldenerlass zugunsten Südafrikas aufzunehmen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Schweizer Behörden (Schweizerische Nationalbank, SNB, und EVD) plafonierten 1974 die Kapitalexporte nach Südafrika auf 250 Millionen Franken pro Jahr (bzw. auf 300 Millionen ab 1980). Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Hollenstein 97.1031 erklärte, wurde dieser Plafond in den Jahren 1983 und 1984 erneut voll ausgenützt. Aus dem kürzlich erschienenen Buch von Mascha Madörin, Gottfried Wellmer und Martina Egli "Apartheidschulden. Der Anteil Deutschlands und der Schweiz" (Stuttgart, Februar 1999) geht indessen hervor, dass dieser Plafond unerklärtermassen massiv überschritten wurde. Gemäss dieser Untersuchung, die sich auf Angaben der südafrikanischen Zentralbank stützt, sollen sich zwischen 1982 und 1984 allein die Investitionen auf 3,5 Milliarden Franken und somit auf das Vierfache des festgelegten Plafonds belaufen haben. Wie beurteilt der Bundesrat diese Angaben? Diente der offizielle Plafond lediglich dazu, die Realität zu vertuschen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Apartheid-Südafrika war bis 1993 ein bedeutender Partner für den Finanzplatz Schweiz. Laut Mascha Madörin, Gottfried Wellmer und Martina Egli brachten die indirekten Investitionen in Südafrika der Schweiz zwischen 1985 und 1993 jährlich rund 300 Millionen US-Dollars an Zinsen und Dividenden ein. Mit Hilfe der wirtschaftlichen Unterstützung durch den Finanzplatz Schweiz konnte ein konkursgefährdetes rassistisches Regime aufrechterhalten werden, und die Investitionen zugunsten des staatlichen und halbstaatlichen Sektors trugen offensichtlich zur Unterdrückungspolitik gegenüber der schwarzen Mehrheit und zur Destabilisierungs- und Kriegspolitik in den Nachbarländern bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es unter diesen Bedingungen angebracht wäre, wenn die Schweizer Regierung als erste Geste die Wahrheits- und Aussöhnungskommission mit einem Betrag von 500 000 Franken unterstützen würde? Ist die Schweizer Regierung bereit, um die wirtschaftliche Unterstützung durch den Finanzplatz Schweiz zu ersuchen, um sich an der Entschädigung der Apartheid-Opfer zu beteiligen, wie dies die Wahrheitskommission empfiehlt? Die Schweizer Unternehmen und Banken, welche mit dem rassistischen Regime Südafrikas florierende Beziehungen pflegten, haben ihre Investitionstätigkeit seit der "demokratischen Revolution" von 1994 stark eingeschränkt. Wäre es nicht angebracht, dieses schockierende Verhalten zu korrigieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Apartheid-Regime setzte seine Anleihen zum grossen Teil für die Finanzierung ihrer repressiven Innenpolitik und der Kriege in den Nachbarländern ein, d. h. für Gewalt, Verbrechen gegen die Menschheit, Zerstörungen und Massaker, deren einziges Ziel darin bestand, das totalitäre rassistische Regime aufrechtzuerhalten. Die westlichen Länder verlangen nun heute vom demokratischen Südafrika, dass es die Zinsen dieser schmutzigen Anleihen zurückzahlt und diese Schulden tilgt. Natürlich erklärt die Regierung Südafrikas, dass sie ihren Rückzahlungspflichten nachkommen will. Aber sind Länder wie die Vereinigten Staaten, Grossbritannien, Deutschland und die Schweiz nicht politisch und moralisch dafür verantwortlich, dass sie Südafrika jenen Teil der Auslandsschulden erlassen, der als unmoralisch und deshalb als nicht rückzahlpflichtig gelten muss? Ist die Schweizer Regierung bereit, mit den anderen betroffenen Ländern zu diesem Thema das Gespräch aufzunehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweiz/Südafrika</value></text></texts><title>Schweiz/Südafrika</title></affair>