﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993025</id><updated>2024-04-10T07:43:42Z</updated><additionalIndexing>öffentliche Ordnung;Kurdistan-Frage;Gute Dienste</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0401020102</key><name>Kurdistan-Frage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040303</key><name>öffentliche Ordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K100108</key><name>Gute Dienste</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-11-09T00:00:00Z</date><text>NR AB 1999 I, 387</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-03-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2348</code><gender>m</gender><id>267</id><name>Schmid Samuel</name><officialDenomination>Schmid Samuel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3025</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ab dem 16. Februar 1999 erfolgten im Nachgang zur Verhaftung und Verbringung des Führers der "Kurdischen Arbeiterpartei" PKK, Abdullah Öcalan, in die Türkei in vielen europäischen Staaten Dutzende von Besetzungen von Botschaften, Gebäuden internationaler Organisationen und Parteilokalen - teils verbunden mit Geiselnahmen - sowie zahlreiche Brandanschläge durch Angehörige kurdischer gewaltextremistischer Gruppen. In der Schweiz waren namentlich Genf, Bern, Zürich und Basel betroffen. Der Bundesrat stuft diese Ereignisse unter dem Blickwinkel der inneren Sicherheit als gravierend ein. Er kam aufgrund seiner Beurteilung der Lage zum Schluss, dass Gewaltakte durch Angehörige und Sympathisanten der PKK und namentlich Angriffe auf diplomatische Vertretungen ausländischer Staaten und Einrichtungen internationaler Organisationen auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden können. Er hat deshalb, in Anbetracht dieser kritischen Situation und der Begehren des Regierungsrates des Kantons Genf sowie der Städte Bern und Zürich, am 1. März 1999 - unter Vorbehalt von Hilfegesuchen der Kantone Bern und Zürich - die Verstärkung und Entlastung der Polizei durch Angehörige der Armee zwecks Bewachung in Bundesverantwortung stehender Einrichtungen beschlossen. Inzwischen ist das Gesuch des Kantons Bern beim Bundesrat eingetroffen. Mit Schreiben vom 3. März 1999 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich vorläufig darauf verzichtet, das Angebot des Bundesrates anzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die in diesem Zusammenhang gestellten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die PKK ist aufgrund ihres Organisationsgrades, ihrer Führungs- und Mobilisierungsstärke und ihres personellen Potentials in vielen Staaten jederzeit in der Lage, Besetzungsaktionen oder andere Straftaten wie Brandanschläge gegen ungeschützte Objekte durchzuführen. Ungewissheiten über den Öcalan-Prozess in der Türkei und Nachfolgeprobleme innerhalb der PKK beherrschen nach wie vor die Lage bezüglich dieser Organisation und der von ihren Aktionen betroffenen europäischen Staaten, inklusive der Schweiz. Die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Bewilligung eines Truppeneinsatzes zur Entlastung der Polizeikräfte für Bewachungsaufgaben von Objekten in Bundeszuständigkeit;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Weiterführung der 1993 gegen die PKK beschlossenen Massnahmen im Bereiche des Staatsschutzes (namentlich intensivierte Informationsbeschaffung, vermehrte Einreisesperren gegen PKK-Kaderleute, konsequente Durchsetzung des Waffentragverbotes);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;verfolgen das Ziel, den Handlungsspielraum der PKK soweit als möglich einzuschränken und jenen der Polizeikräfte durch Entlastung von Schutzaufgaben zu erhöhen, damit sie im Falle weiterer Gewaltaktionen rasch mit den nötigen Mitteln intervenieren können. Der Bundesrat ist klar der Ansicht, dass Gewalt in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden darf, es auch keine politische Rechtfertigung für die Anwendung von Gewalt gibt und Gewalt mit vereinten Kräften zu verhindern und zu ahnden ist. Er sieht seine Haltung auch von den EU-Innenministern bestätigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gleichzeitige Aktionen gewalttätiger Extremisten in verschiedenen Kantonen können nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat zur Unterstützung der Polizei für Bewachungsaufgaben keinen interkantonalen Polizeieinsatz vorgesehen, sondern einen Truppeneinsatz bewilligt. Denn es konnte nicht angehen, durch die Entsendung von Polizeibeamten anderer Kantone nach Genf, Bern und Zürich die Sicherheitsdispositive in den übrigen Kantonen zu schwächen. Damit bleibt gesamtschweizerisch eine polizeiliche Einsatzreserve zur Verfügung, die nötigenfalls für Interventionen eingesetzt werden kann. Im Falle neuer Besetzungen mit Geiselnahmen zum Zwecke der Nötigung von Behörden des Bundes oder des Auslandes würde wiederum der unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes stehende "Sonderstab Geiselnahme und Erpressung" (Soge) in Aktion treten und bundesseitig das Vorgehen gegen die Gewalttäter bestimmen bzw. gesamtschweizerisch koordinieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat hat - wie bereits erwähnt - Massnahmen zum verbesserten Schutz bedrohter Objekte in Bundeszuständigkeit sowie solche für einen verstärkten Staatsschutz beschlossen. Es gilt, auf die Geschehnisse in angemessener und auf eine eines Rechtsstaates würdige Weise zu reagieren. Es geht nicht an, sich gegenüber Rechtsbrechern auf falsches Entgegenkommen einzulassen. Namentlich sind schnell, entschlossen, aber auch mit Augenmass die erforderlichen Strafuntersuchungen an die Hand zu nehmen und ausgesprochene Strafurteile zu vollziehen. Der Bundesrat ist überdies der Ansicht, dass die folgenden Massnahmen, gestützt auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, durch die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen konsequent anzuwenden sind:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Gegen mutmassliche Angehörige gewaltextremistischer Organisationen, die sich im Ausland befinden, werden von den zuständigen Stellen des EJPD vermehrt Einreisesperren verhängt. Damit besteht bei einer allfälligen Missachtung der Einreisesperre gleichzeitig ein Ausschaffungshaftgrund.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Angehörige gewaltextremistischer Organisationen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bzw. mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausserhalb des Asylbereiches, die an gewalttätigen Aktionen beteiligt waren, sind weg- bzw. auszuweisen. Für den Fall, dass sich der Vollzug der Wegweisung als unzulässig erweist, hat der Vorsteher des EJPD den Kantonen empfohlen, diese Personen einzugrenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Personen, die die Flüchtlingseigenschaft erfüllen, die sich aber gewaltextremistisch betätigt haben oder einer gewaltextremistischen Organisation angehören, sind als asylunwürdig zu betrachten, und das Asyl ist ihnen zu verweigern. Liegen erhebliche Gründe dafür vor, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährden, können sie weggewiesen werden. Erweist sich der Vollzug infolge der völkerrechtlichen Schranke von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als unzulässig, sollen sie eingegrenzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Flüchtlinge, denen die Schweiz Asyl gewährt hat und die sich gewaltextremistisch betätigt haben, können unter gewissen Bedingungen ausgewiesen werden, allerdings ist auch hier die völkerrechtliche Schranke von Artikel 3 EMRK zu beachten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Verbot der PKK, welches schweizerischer Tradition widerspricht, sich aus polizeilicher Sicht kaum durchsetzen lässt und Angehörige der PKK noch vermehrt in den Untergrund drängen würde, betrachtet der Bundesrat zurzeit als nicht sinnvoll. Sollten die getroffenen Massnahmen nicht zum Ziele führen, müsste es unter Umständen dennoch in Erwägung gezogen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die PKK dürfte jetzt primär das Ziel verfolgen, eine maximale Unterstützung für Öcalan in der Türkei zu suchen und zu diesem Zwecke - durch entsprechende politische oder gewaltsame Aktionen - Druck auf die europäischen Regierungen und auf internationale Organisationen auszuüben, damit diese ihrerseits Druck auf die Türkei ausüben. Sie verfügt über ein beträchtliches, jederzeit mobilisierbares Potential, um nötigenfalls weitere Gewalttaten zu verüben. Ob und in welchem Umfange sie wieder in Aktion tritt, hängt von der Entwicklung der Lage und namentlich vom Schicksal ihres Führers Öcalan ab. Die schweizerischen Behörden haben Massnahmen getroffen, um einer allfälligen Wiederaufnahme der Gewalttätigkeiten wirksam zu begegnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Aufgrund seiner heutigen Lagebeurteilung hält es der Bundesrat für unwahrscheinlich, dass die internationale Staatenwelt in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, die Kurdenproblematik in ihrer ganzen, auch regionalen Dimension einer politischen Lösung zuzuführen. Demgegenüber sind Verbesserungen der Lage der kurdischen Bevölkerung in der Türkei vordringlich, und sie sind, nach Auffassung des Bundesrates, für einen Mitgliedstaat des Europarates und der OSZE auch eine Pflicht. Wie schon in den letzten Jahren wird die Schweiz deshalb in diesen Organisationen, wo sie ja über volle Mitgliedschaft verfügt, jeden Ansatz, welcher zur Lösung der Kurdenfrage führen kann, unterstützen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie der vergangene Samstag zeigte, hat sich die Situation bezüglich der demonstrierenden Kurden in der Schweiz immer noch nicht beruhigt. Die grundsätzliche Toleranz der Bevölkerung, die auf einem gewissen Verständnis dem Anliegen gegenüber basiert, ist nach den gewalttätigen Übergriffen strapaziert. Andererseits ist das Risiko einer internationalen Eskalation aufgrund der jetzigen Lage (Anklage von Öcalan in der Türkei) schwierig einzuschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die Lage und die getroffenen Vorkehrungen in bezug auf die Aktionen von Kurden in der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat er in dieser Angelegenheit Vorstellungen über eine koordinierte Politik bei gleichzeitigen Aktionen in verschiedenen Kantonen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Mit welchen Massnahmen können aus seiner Sicht die Rechtsstaatlichkeit und die Funktion der Institutionen gesichert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie beurteilt er das Risiko einer Eskalation?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wo sieht er Möglichkeiten für die Schweiz, als neutraler Vermittler international zu einer Lösung beizutragen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aktionen von Kurden in der Schweiz</value></text></texts><title>Aktionen von Kurden in der Schweiz</title></affair>