{"id":19993046,"updated":"2024-04-10T12:16:02Z","additionalIndexing":"Gemeinschaftsdienst;Zivildienst;Gleichbehandlung;Militärdienst;Friedenspolitik","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-04T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L04K01010306","name":"Gemeinschaftsdienst","type":1},{"key":"L04K04020310","name":"Militärdienst","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L03K040103","name":"Friedenspolitik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"1999-09-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(920502000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2094,"gender":"f","id":120,"name":"Jeanprêtre Francine","officialDenomination":"Jeanprêtre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2429,"gender":"f","id":365,"name":"Weber Agnes","officialDenomination":"Weber Agnes"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2465,"gender":"f","id":423,"name":"Geiser Barbara","officialDenomination":"Geiser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2469,"gender":"f","id":432,"name":"Kuhn Katrin","officialDenomination":"Kuhn Katrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2428,"gender":"m","id":308,"name":"von Allmen Hansueli","officialDenomination":"von Allmen Hansueli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2012,"gender":"m","id":246,"name":"Béguelin Michel","officialDenomination":"Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3046","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stimmt mit dem Motionär darin überein, dass sich die Sicherheitslage in Europa in den letzten Jahren nachhaltig verändert hat und eine sicherheitspolitische Standortbestimmung erforderlich ist. Der neue sicherheitspolitische Bericht, der am 7. Juni 1999 vorgelegt wurde, steht deshalb unter dem Motto \"Sicherheit durch Kooperation\". Das Schwergewicht der Sicherheitspolitik der Schweiz am Anfang des neuen Jahrtausends soll einerseits bei einer optimierten Zusammenarbeit aller sicherheitspolitisch relevanten Instrumente im Inland liegen, anderseits bei einer Verstärkung der Zusammenarbeit mit andern Staaten und mit internationalen Organisationen betreffend Konfliktverhütung und Risikominderung in sicherheitspolitischen Belangen. Der sicherheitspolitische Bericht enthält Leitlinien für das Zusammenwirken der einzelnen sicherheitspolitischen Instrumente und benennt strategische Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung derselben.<\/p><p>Zu den einzelnen Begehren des Motionärs nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Jeder stellungspflichtige Schweizer erhält vor seiner Aushebung eine umfangreiche Broschüre, die über die verschiedenen Arten der Erfüllung der Militärdienstpflicht und auch über den Zivildienst informiert. Die Aushebungsoffiziere verfügen über weitere Informationsmaterialien. Weiter unterhält die Zivildienststelle des Bundes eine umfangreiche Internet-Homepage. Die Information der in den Gemeinden zuständigen Sektionschefs über den Zivildienst kann hingegen noch verbessert werden, ohne dass hierzu eine Gesetzesrevision nötig wäre. Da zwischen Militär- und Zivildienst keine Wahlfreiheit besteht, dürfen allerdings von Bundesinstanzen keine eigentlichen Werbemassnahmen zugunsten des Zivildienstes erwartet werden.<\/p><p>2. Was die Frage der Personenkreise betrifft, die zum Zivildienst zugelassen werden können, so kann wie folgt differenziert werden:<\/p><p>a. Der Zivildienst hat (dies bringt der deutschsprachige Verfassungstext klar zum Ausdruck) gegenüber dem Militärdienst Ersatzcharakter. Er steht somit nur Personen offen, welche Militärdienst leisten müssen. Ohne Verfassungsrevision können deswegen weitere Personenkreise, beispielsweise Frauen, Ausländer\/innen und Freiwillige, nicht zum Zivildienst zugelassen werden.<\/p><p>b. Die Zulassung von militärdienstuntauglichen Personen zum Zivildienst ist nicht von vorneherein ausgeschlossen. Ob sie künftig ermöglicht werden soll, hängt jedoch davon ab, wie auf dem Boden der geltenden Verfassung das künftige Dienstpflichtsystem geregelt werden soll. Dessen Ausgestaltung muss bedarfsorientiert erfolgen und in erster Linie die Personalbedürfnisse der Armee, des Zivilschutzes bzw. des Bevölkerungsschutzes und der andern Instrumente der Sicherheitspolitik decken. Diese Personalbedürfnisse ergeben sich aus den Aufträgen sowie der Einsatzdoktrin der einzelnen Instrumente, die ihrerseits auf der Basis des sicherheitspolitischen Berichts 2000 zu definieren sein werden. Erst wenn diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, kann festgestellt werden, ob Raum dafür besteht, zusätzlich zu Personen mit Gewissensgründen weitere Kategorien von grundsätzlich militärdienstpflichtigen Personen dem Zivildienst zuzuweisen. Für das künftige Dienstpflichtsystem gilt allerdings, dass es so schlank wie möglich konzipiert sein muss: Es darf den Staat, seine Bürger und die Wirtschaft nicht mehr belasten als unbedingt erforderlich. Soll es neue Bedürfnisse abdecken und zusätzlichen Zielen dienen, so nur, wenn für diese ein entsprechender Bedarfsnachweis und eine hohe Priorität bestehen.<\/p><p>3. Der Zivildienst dauert heute 1,5 mal so lange wie die Gesamtdauer der noch nicht geleisteten Militärdienstleistungen. Die längere Dauer des Zivildienstes ist in erster Linie eine Folge der im Zivildienst geltenden zivilen Arbeitszeiten. Sie soll sicherstellen, dass Militär- und Zivildienstleistende insgesamt etwa gleich belastet werden. Ob der Faktor 1,5 längerfristig gerechtfertigt ist oder ein tieferer Faktor angebracht wäre, kann heute nicht entschieden werden. Diese Frage hängt massgeblich von der Ausgestaltung des künftigen Dienstpflichtmodells ab. Dabei werden unter anderem auch die Länge der ordentlichen Dienstleistungen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes und die künftige Rolle des Wehrpflichtersatzes zu beachten sein.<\/p><p>4. Die Bestimmung der finanziellen Mittel, die dem Zivildienst zur Verfügung stehen, ist Sache der ordentlichen Budgetierung. Mit einer Revision des Zivildienstgesetzes kann darauf nicht Einfluss genommen werden. Auch die Verwendung von Mitteln des Solidaritätsfonds ist nicht im Rahmen des Zivildienstgesetzes zu regeln.<\/p><p>5. Die Eidg. Räte haben 1994\/1995 Anträge klar abgelehnt, die Friedensförderung zum Tätigkeitsbereich des Zivildienstes zu erklären. Sie wollten damit dem Eindruck entgegenwirken, Zivildienst diene dem Frieden, Militärdienst dagegen dem Krieg. Auch der Antrag, zivildienstleistende Personen sollten in staatsbürgerlichen Belangen und insbesondere in der Technik der gewaltlosen Konfliktlösung geschult werden, wurde mit dem Hinweis auf drohende politische Indoktrination abgelehnt.<\/p><p>Entsprechende Bedenken haben heute nur noch teilweise ihre Berechtigung: Einerseits gilt die Friedensförderung heute und in Zukunft als eine der anerkannten Hauptaufgaben der Armee. Anderseits wird ein Grossteil des Zivildienstes heute im Sozialbereich geleistet und dient im weiteren Sinn der Unterstützung bedürftiger Bevölkerungskreise. Solche Einsätze können durchaus als praktische Friedensarbeit im Inland verstanden werden, fördern sie doch das Verständnis zwischen einzelnen Teilen der Bevölkerung und zwischen den Generationen. Ob längerfristig zivildienstleistende Personen nicht nur in ihre Aufgaben eingeführt, sondern auch in weiteren Belangen geschult werden sollen, hängt davon ab, welche Aufgaben dem Zivildienst künftig zukommen werden und inwiefern Friedensförderung künftig zu einem Bestandteil auch der militärischen Ausbildung werden wird. Die neuen Leitbilder zur Armee und zum Bevölkerungsschutz sowiedas Konzept für den Zivildienst nach 2000 werden darüber näheren Aufschluss geben. Das letztere wird auch zur Frage Stellung nehmen, ob das friedenspolitische Engagement des Zivildienstes im In- und Ausland künftig ausgeweitet werden soll.<\/p><p>6. Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Katastrophenhilfe gehören bereits heute zu anerkannten Tätigkeitsbereichen des Zivildienstes. Eine entsprechende Revision des Zivildienstgesetzes ist daher nicht erforderlich. Einsätze in den genannten Bereichen müssen allerdings hohen Anforderungen betreffend Professionalität gerecht werden. Sie eignen sich nur beschränkt für Einsätze von Laien und von Hilfskräften. Daher gab es bisher in diesen Bereichen nur relativ wenige Zivildiensteinsätze. Auslandeinsätze sind weiterhin nur nach sorgfältiger Abklärung aller Umstände und mit Zurückhaltung zu bewilligen, weil sie für die zivildienstleistenden Personen höhere Risiken beinhalten. Das Konzept für den Zivildienst nach 2000 wird dazu Stellung nehmen, ob und in welcher Form Einsätze des Zivildienstes im Ausland, in der Entwicklungszusammenarbeit, in der Katastrophenhilfe und speziell in Gruppen künftig in grösserer Zahl stattfinden sollen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 1992 ist in der Verfassung ein ziviler Ersatzdienst (Zivildienst) vorgesehen. Das Gesetz, das den Zivildienst regelt, ist noch stark von der Problematik des kalten Krieges und vor allem von der Angst geprägt, dass die jungen Schweizerinnen und Schweizer eher Zivildienst als Militärdienst leisten wollen.<\/p><p>Eine Änderung des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 1995 ist wegen folgenden vier grundlegenden Punkten notwendig:<\/p><p>Erstens braucht die Armee mit der nächsten Armeereform viel weniger Soldaten.<\/p><p>Zweitens wird laut Angaben des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport die Sicherheit unseres Landes immer mehr durch eine aktive politische Zusammenarbeit mit der internationalen Völkergemeinschaft und ihren verschiedenen Institutionen gewährleistet.<\/p><p>Drittens errichtet die Schweiz eine Solidaritätsstiftung, die grosse finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, damit sich die Schweiz an der internationalen Friedenspolitik beteiligen kann.<\/p><p>Viertens wird die Schweiz nicht mehr an ihren Grenzen bedroht, und in mehreren Ländern Europas wird der obligatorische Militärdienst ganz oder teilweise abgeschafft.<\/p><p>Wir stehen am Anfang einer echten Revolution im Bereich der kollektiven Sicherheit. Durch die Bemühungen, Konflikte allgemein und systematisch ohne Anwendung von Gewalt zu lösen, scheint es nun möglich, dass ein dauerhafter Friede aufgebaut werden kann, der mehr ist als ein Augenblick der \"Entspannung\" zwischen zwei Massakern.<\/p><p>Diese positiven Punkte, die von der Brunner-Kommission festgestellt und analysiert wurden, sollten uns veranlassen, das Zivildienstgesetz zu ändern. Dabei müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:<\/p><p>1. Es muss gewährleistet werden, dass alle Schweizerinnen und Schweizer im Aushebungsalter über die Möglichkeit informiert werden, dass sie Zivil- oder Militärdienst leisten können.<\/p><p>2. Es sollen neu auch Personen Zivildienst leisten können, die bisher davon ausgeschlossen sind, nämlich Frauen, dienstuntaugliche Männer, Ausländer und Freiwillige.<\/p><p>3. Im Militär- und im Zivildienst sollten gleich viele Diensttage zu leisten sein.<\/p><p>4. Dem Zivildienst sollten viel mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies ist um so gerechtfertigter, als sein Einsatz einen positiven Beitrag zur neuen Sicherheitspolitik leistet.<\/p><p>5. Es soll dafür gesorgt werden, dass der Zivildienst ein echtes Instrument im Dienste des Friedens und des Verständnisses zwischen den Völkern wird. Er soll die Fähigkeit fördern, zu vermitteln und auf Gewalt zu verzichten.<\/p><p>6. Der Einsatz im Zivildienst soll für die Zusammenarbeit im Ausland und in der Schweiz, für die humanitäre Hilfe und für Arbeiten zugunsten der nachhaltigen Entwicklung nutzbar gemacht werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesgesetz über den Zivildienst. Änderung"}],"title":"Bundesgesetz über den Zivildienst. Änderung"}