{"id":19993061,"updated":"2024-04-10T08:06:22Z","additionalIndexing":"arztähnlicher Beruf;Beziehung Bund-Kanton;berufliche Bildung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L03K130202","name":"berufliche Bildung","type":1},{"key":"L04K01050401","name":"arztähnlicher Beruf","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-06-18T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-06-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-05-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921020400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(960156000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2019,"gender":"m","id":24,"name":"Bonny Jean-Pierre","officialDenomination":"Bonny"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2332,"gender":"f","id":235,"name":"Wittenwiler Milli","officialDenomination":"Wittenwiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2469,"gender":"f","id":432,"name":"Kuhn Katrin","officialDenomination":"Kuhn Katrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2295,"gender":"f","id":95,"name":"Gonseth Ruth","officialDenomination":"Gonseth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2098,"gender":"m","id":127,"name":"Kühne Josef","officialDenomination":"Kühne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2290,"gender":"f","id":78,"name":"von Felten Margrith","officialDenomination":"von Felten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2300,"gender":"f","id":113,"name":"Hollenstein Pia","officialDenomination":"Hollenstein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3061","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Volk stimmte am 18. April 1999 der neuen Bundesverfassung zu. Über den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung die Bundesversammlung entscheiden. Aller Voraussicht nach dürfte dies auf den 1. Januar 2000 geschehen. Dies bedeutet, dass von diesem Datum an der Bund die Berufsbildung in sämtlichen Bereichen regeln kann.<\/p><p>Zusammen mit einer Expertenkommission hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) den Entwurf für ein total revidiertes Berufsbildungsgesetz erarbeitet. Dieser Entwurf ist Anfang Mai 1999 in die Vernehmlassung gegangen, und die Interessierten haben bis zum 15. Oktober 1999 Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach Überarbeitung des Entwurfes wird der Bundesrat die Botschaft zum revidierten Berufsbildungsgesetz dem Parlament unterbreiten. Unmittelbar nach dem Ablauf der Referendumsfrist wird er das Gesetz in Kraft setzen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfes trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bund in Zukunft für die gesamte Berufsbildung zuständig sein wird.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Vorschriften über den gesamten Berufsbildungsbereich - also auch über die Berufe im Gesundheitswesen, im speziellen über die Pflegeberufe - kann der Bund erlassen, wenn die neue Bundesverfassung und das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft sind.<\/p><p>Schliesst sich der Ständerat in bezug auf den Erlass des Lehrstellenbeschlusses II dem Nationalrat an, können aufgrund dieses Erlasses bereits ab dem 1. Januar 2000 Projekte unterstützt werden, die bisher nicht in den Aufgabenbereich des BBT gehörten. Dies erlaubt es, in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst innovative Vorhaben zu initiieren und auf diesem Wege Erfahrungen zu sammeln, welche für die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes von grosser Bedeutung sein werden.<\/p><p>2. Das neue Berufsbildungsgesetz geht von einem Kooperationsmodell aus und wird die Aufgaben von Bund, Kantonen, Verbänden und anderen beteiligten Partnern in der Berufsbildung definieren. Bei der Umsetzung wird der Bund mit den Institutionen, die sich bisher um die nicht bundesrechtlich geregelte Berufsbildung gekümmert haben (z. B. mit dem Schweizerischen Roten Kreuz), eng zusammenarbeiten. Ob die Kantone ihre Koordinationsaufgaben der Erziehungsdirektorenkonferenz oder der SDK anvertrauen wollen, liegt in deren Ermessen.<\/p><p>3. Über Einzelheiten wie Grundausbildung und Weiterbildung, Anerkennung von Schulen, Ausbildung der Lehrkräfte usw. kann der Bundesrat heute noch keine verbindlichen Aussagen machen. Er wird Lösungen treffen, die zu einem kohärenten Berufsbildungssystem führen und die von den beteiligten Partnern mitgetragen werden.<\/p><p>4. Der Bund wird sich bei der Entrichtung von Kostenbeiträgen an die Kantone an die Subventionsbestimmungen des neuen Berufsbildungsgesetzes halten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die am 18. April zur Abstimmung kommende Bundesverfassung schafft für die Berufsbildung mit Artikel 63 neu eine umfassende Bundeskompetenz. Es wird keine Einschränkung mehr auf sogenannte Biga-Berufe mehr geben. Besonders betroffen davon sind vor allem Berufe im Gesundheitswesen, vor allem die Pflegeberufe.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Umsetzung dieser materiellen Neuerung aus?<\/p><p>2. Werden durch die Inkraftsetzung von Artikel 63 der neuen Bundesverfassung diejenigen Berufe, die zurzeit von der Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) geregelt werden, in Zukunft gleich geregelt werden wie bisherige Biga-Berufe? Werden z. B. die Berufe im Gesundheitswesen mit der Neuerung der Erziehungsdirektorenkonferenz unterstellt werden statt wie bisher der SDK?<\/p><p>3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus (Grundausbildung, Anerkennung, Berufsschullehrerausbildung, Fortbildung usw.)?<\/p><p>4. Bedeutet die neue Regelung auch eine finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an Umstrukturierungskosten, die den Kantonen erwachsen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umsetzung des Berufsbildungsartikel"}],"title":"Umsetzung des Berufsbildungsartikel"}