﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993065</id><updated>2024-04-10T12:02:51Z</updated><additionalIndexing>Bürgerkrieg;Widerstandsbewegung;Revision eines Urteils;Söldner;Zweiter Weltkrieg;Frankreich;Straferlass;Spanien</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>RK-NR</abbreviation><id>12</id><name>Kommission für Rechtsfragen NR</name><abbreviation1>RK-N</abbreviation1><abbreviation2>RK</abbreviation2><committeeNumber>12</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0401020202</key><name>Bürgerkrieg</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010212</key><name>Widerstandsbewegung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020316</key><name>Söldner</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010111</key><name>Straferlass</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05040204</key><name>Revision eines Urteils</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0201010409</key><name>Zweiter Weltkrieg</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010507</key><name>Spanien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010106</key><name>Frankreich</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2000-03-07T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1999-05-26T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-03T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2000-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>RK-NR</abbreviation><id>12</id><name>Kommission für Rechtsfragen NR</name><abbreviation1>RK-N</abbreviation1><abbreviation2>RK</abbreviation2><committeeNumber>12</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>99.3065</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat wiederholt zur Rehabilitation von Schweizer Bürgern, die im Spanienkrieg gekämpft haben, Stellung genommen. In Beantwortung der Einfachen Anfrage Grobet vom 22. März 1996 hat er in der Tat erklärt, er teile die Auffassung, die Frau Bundesrätin Ruth Dreifuss anlässlich der Zusammenkunft der Vereinigung schweizerischer Spanienkämpfer vom 23. April 1994 in Zürich geäussert hat: Der Einsatz der schweizerischen Spanienkämpfer gegen die faschistische Diktatur sei mutig gewesen und, wie die Geschichte gezeigt habe, notwendig für die Erhaltung der Demokratie in der spanischen Republik; die schweizerischen Teilnehmer an den Kampfhandlungen seien heute aus politischer und moralischer Sicht vollständig rehabilitiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat den Schweizern, die in Spanien gegen die faschistischen Kräfte gekämpft haben, und allen Personen, die sich im Zweiten Weltkrieg dem Nazitum und seinen schrecklichen Auswirkungen entgegenstellten, bereits gedankt und seine Anerkennung bezeugt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Rehabilitation dieser Personen in juristischer Hinsicht nach Artikel 57ff. MStG hat bereits stattgefunden. Angesichts der seither verstrichenen Zeitspanne sind die schweizerischen Spanienkämpfer sowie die schweizerischen Teilnehmer an der Résistance wieder in ihre bürgerlichen Rechte eingesetzt worden. Die Strafen, zu denen sie verurteilt wurden, sind im Strafregister gelöscht worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet ein Begnadigungsverfahren nicht als angebracht. Die Begnadigung bewirkt, dass die durch ein rechtskräftiges Urteil verhängten Strafen ganz oder teilweise aufgehoben oder in mildere Sanktionen umgewandelt werden (Art. 232d MStG). Im vorliegenden Fall wäre eine Begnadigung jedoch ohne juristische oder praktische Wirkung. Hinzu kommt, dass die Begnadigung im Gegensatz zur Amnestie, die eine Kollektivmassnahme ist, eine individuelle Massnahme darstellt, mittels derer der Staat einer oder mehreren bestimmten Personen die Verbüssung einer auferlegten Strafe ganz oder teilweise erlässt. Die Begnadigung wird im Interesse des Verurteilten aus Billigkeitsgründen ausgesprochen, während die Amnestie eher im Interesse des Staates liegt. Also Billigkeitsgründe auf der einen, Politik auf der anderen Seite (vgl. J.-F. Aubert, "Traité de droit constitutionnel suisse", Neuenburg 1967, S. 524, Nr. 1467). Nach der Lehre ist demnach die Begnadigung nicht das geeignete Mittel, wenn es um eine Gruppe von Personen geht. Im weiteren würde die Anwendung des Begnadigungsverfahrens voraussetzen, dass Namen und persönliche Daten sämtlicher verurteilter Personen bekannt wären. Ob eine entsprechende Liste überhaupt existiert, ist zweifelhaft (siehe dazu Ziff. 1 der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation de Dardel 95.3407 vom 4. Oktober 1995; AB 1995 N 2722).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Thema der Amnestie zugunsten der Spanienkämpfer Stellung genommen. In seinen Antworten auf das Postulat Pini (91.3214; AB 1992 N 2718), auf die Motion Günter (89.462; abgeschrieben), auf das Postulat Wyler (78.585; AB 1979 N 531) und auf die Einfache Anfrage Robbiani (82.680; AB 1982 N 1483) hat er die Ansicht geäussert, dass die Voraussetzungen für eine Amnestie nicht erfüllt seien (siehe dazu auch Bericht zur Petition Urweider Niklaus, 93.2011; AB 1993 S 223). Der Bundesrat sieht keinen Grund, seine Ansicht heute zu ändern. Im übrigen obliegt es dem Parlament, sich definitiv zu dieser Frage zu äussern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund dieser Überlegungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass weder die Begnadigung noch die Amnestie für die Rehabilitation der Schweizer Spanienkämpfer und der schweizerischen Teilnehmer an der Résistance in Frage kommen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Lichte der Feststellungen des Bundesrates betreffend die Einfache Anfrage Grobet 96.1030 vom 22. März 1996 - wonach er die Auffassung von Frau Bundesrätin Dreifuss teilt, die in einer öffentlichen Ansprache vom 23. April 1994 den damaligen Einsatz der Spanienkämpfer als mutiges, historisch notwendiges Engagement für die Demokratie in der spanischen Republik und gegen die faschistische Diktatur bezeichnete und im weiteren ausführte, die Geschichte habe den Spanienkämpfern Recht gegeben; sie seien heute politisch und moralisch vollständig rehabilitiert - beauftragen wir den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. der Bundesversammlung den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss vorzulegen, in welchem die Schweizer Spanienkämpfer und die Schweizer Angehörigen der französischen Résistance amnestiert werden;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. eventuell in seiner Eigenschaft als zuständige Begnadigungsbehörde (Art. 232b Bst. a des Militärstrafgesetzes, MStG) von Amtes wegen gestützt auf Artikel 232c Absatz 2 MStG ein Begnadigungsverfahren zu eröffnen, um die Schweizer Spanienkämpfer sowie die Schweizer Angehörigen der französischen Résistance moralisch zu rehabilitieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Strafurteile gegen Schweizer Kämpfer in den internationalen Brigaden und der französischen Résistance</value></text></texts><title>Strafurteile gegen Schweizer Kämpfer in den internationalen Brigaden und der französischen Résistance</title></affair>