{"id":19993066,"updated":"2024-04-10T09:31:48Z","additionalIndexing":"Steuerabzug;Eigenmietwertbesteuerung;Wohneigentum;Hypothek","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L04K11070401","name":"Eigenmietwertbesteuerung","type":1},{"key":"L05K0507020103","name":"Hypothek","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K01020110","name":"Wohneigentum","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-20T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-06-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-06-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"1999-03-15T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921452400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945644400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. Rat"},{"date":"\/Date(1150754400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"type":"speaker"}],"shortId":"99.3066","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","isMotionInSecondCouncil":true,"newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Förderung des Wohneigentums ist seit 1972 eine verfassungsmässig verankerte Aufgabe des Bundes (Art. 34sexies). Trotz dieser politischen Willenskundgebung ist die Eigentümerquote in unserem Land mit einem Drittel vergleichsweise niedrig geblieben. Die Gründe für diese tiefe Eigentümerquote sind vielfältig. Die auch im internationalen Vergleich schlechte steuerliche Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum spielt dabei sicher eine Rolle.<\/p><p>Die geltende Steuerordnung ist in verschiedener Hinsicht unbefriedigend. Die Verhältnismässigkeit zwischen Erhebungsaufwand und Steuereinnahme ist problematisch. Die zulässige Praxis der Abzüge begünstigt entsprechende steuertechnisch orientierte Vermögensdispositionen und hemmt die Amortisation der Hypotheken. Im Weiteren führt die geltende Ordnung insbesondere bei jenen Steuerpflichtigen, die keinen Zinsaufwand mehr geltend machen können und nicht über Erwerbseinkommen verfügen, zu einer gemessen an der effektiven Leistungsfähigkeit überhöhten Steuerlast. Im Gegensatz zu zahlreichen Ländern, welche mit dem begünstigten Bausparen die Neuerwerberquote erhöhen konnten, fehlen derartige gezielte steuerliche Anreize.<\/p><p>Mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel würde insbesondere eine erhebungswirtschaftliche Entlastung eintreten und gleichzeitig die Anreizstruktur für Ersterwerber verbessert. Berücksichtigt man die mittel- bis längerfristig auftretenden Multiplikatoreffekte sowie die gestärkte Eigenvorsorge, so ist der Systemwechsel unter finanz-, sozial- und wirtschaftspolitischen Aspekten gerechtfertigt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bei der Diskussion der von Volk und Ständen am 7. Februar 1999 abgelehnten Volksinitiative \"Wohneigentum für alle\" war von verschiedenen Seiten die Idee eines Systemwechsels in den Vordergrund gestellt worden. Dies vor allem im Zusammenhang mit Anreizen zur Amortisation der Hypothekarschulden und einem oft geäusserten Unbehagen gegenüber dem Eigenmietwert.<\/p><p>Im Wissen darum, dass beide Systeme Vor- und Nachteile aufweisen, hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) noch im Februar 1999 beschlossen, eine Expertenkommission zur Überprüfung des Eigenmietwertes und eines allfälligen Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung einzusetzen.<\/p><p>Die Expertenkommission Eigenmietwert-Systemwechsel (KES) besteht aus acht Mitgliedern, nämlich aus je vier Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Kantone. Der Auftrag der Kommission ist klar umrissen. So:<\/p><p>- überprüft die KES das bestehende System der Eigenmietwertbesteuerung gemäss Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und listet allfällige Mängel auf;<\/p><p>- unterbreitet sie Varianten verfassungskonformer Vorschläge für einen ertragsneutralen Systemwechsel (Abschaffung des Eigenmietwertes, Streichung der Abzüge für Hypothekarzinsen und allenfalls der Unterhaltskosten);<\/p><p>- formuliert sie zuhanden des Chefs des EFD Aufträge an Experten betreffend die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der unterbreiteten Vorschläge für einen Systemwechsel; den Expertenvorschlägen ist im Bericht Rechnung zu tragen;<\/p><p>- würdigt sie die überwiesenen parlamentarischen Vorstösse sowie weitere Begehren im Lichte ihrer Vorschläge.<\/p><p>Die Kommission hat ihren Bericht dem EFD bis Ende März 2000 vorzulegen.<\/p><p>2. Es erscheint nicht sinnvoll, sich nun kurz nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative \"Wohneigentum für alle\" und ohne nähere Prüfung für eine bestimmte vorgezeichnete Variante eines Systemwechsels zu entscheiden. Dies um so weniger, als heute verschiedene Vorstellungen zu einem Systemwechsel bestehen. So wurde im Nationalrat (98.457) und im Ständerat (98.458) auch je eine gleichlautende Parlamentarische Initiative zu diesem Thema eingereicht. Im Vergleich zu dieser Motion sehen die beiden Initiativen in verschiedenen Punkten unterschiedliche Lösungen für den Systemwechsel vor.<\/p><p>Es ist daher zu empfehlen, den Bericht der Expertenkommission abzuwarten, um so die mit der vorliegenden Motion unterbreitete Variante an anderen möglichen Varianten zu messen. Namentlich gilt es auch abzuwarten, welche ertragsneutralen Varianten die Expertenkommission vorschlagen wird. Im Interesse einer optimalen Lösung ist es daher angezeigt, im gegenwärtigen Zeitpunkt alle möglichen Optionen offenzuhalten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im Zusammenhang mit einem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung in folgendem Sinne zu ändern:<\/p><p>1. Die Eigenmietwertbesteuerung ist abzuschaffen.<\/p><p>2. Der Abzug der Hypothekarzinsen auf selbstgenutztem Wohneigentum wird aufgehoben.<\/p><p>3. Um den Ersterwerb von Wohneigentum zu fördern, wird wahlweise das Bausparen steuerlich begünstigt oder der Abzug der Hypothekarzinsen bis zu zwölf Jahren degressiv zugelassen.<\/p><p>4. Der Abzug der Unterhaltskosten wird gewährleistet.<\/p><p>5. In Phasen ausserordentlich hoher Zinsen können Erleichterungen vorgesehen werden. Während einer längeren Übergangszeit ist sicherzustellen, dass sich die Steuerpflichtigen auf den Systemwechsel umstellen können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Besteuerung von Wohneigentum. Systemwechsel"}],"title":"Besteuerung von Wohneigentum. Systemwechsel"}