{"id":19993079,"updated":"2025-06-25T02:23:45Z","additionalIndexing":"Asylpolitik;Koordination;Ausländerpolitik","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2451,"gender":"m","id":398,"name":"Merz Hans-Rudolf","officialDenomination":"Merz Hans-Rudolf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L03K010801","name":"Asylpolitik","type":1},{"key":"L03K010802","name":"Ausländerpolitik","type":1},{"key":"L04K08020314","name":"Koordination","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-06-02T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-07T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates beider Räte überwiesen","type":19}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-05-31T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-NR","id":11,"name":"Staatspolitische Kommission NR","abbreviation1":"SPK-N","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":11,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"1999-03-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[],"sessionId":"4602"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921538800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(928274400000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Der Immigrationsdruck hat bei gleichzeitig stagnierendem Arbeitsmarkt sowie wachsenden Anforderungen an die Arbeitswelt zugenommen.<\/p><p>2. Im Zusammenhang vor allem mit dem Asylwesen haben sich Fragen der Sicherheitspolitik herangebildet. Es geht um den Einsatz von Armee, Grenzwachtkorps und eventuell Zivilschutz für Überwachungs- und Betreuungsaufgaben.<\/p><p>3. Im Rahmen friedensfördernder Aktionen der internationalen Staatengemeinschaft ist die Frage nach unserer Sicherheitsaussenpolitik (Doktrin und Bewaffnung von Gelbmützen) gestellt.<\/p><p>4. Mit der Aktivität der kurdischen PKK sind die innere Sicherheit und damit der Staatsschutz aus dem Blickwinkel der Ausländer- und Asylpolitik herausgefordert.<\/p><p>5. Die Gesetzgebung im Bereich des Asylwesens ist in der Endphase der Erneuerung. Ebenso entschied sich der Bundesrat für ein neues Migrationsmodell. Hingegen kommt die Totalrevision des Ausländergesetzes nur zögerlich voran.<\/p><p>6. Gesellschaftliche Themen, wie Ausländerfeindlichkeit und Integrationsproblematik, haben seit dem Anstieg der Zahl der Asylbewerber, ab 1989, an Aktualität gewonnen. Sie gehören in den Bereich unserer Innenpolitik.<\/p><p>7. Im Bereich der Zweitasylgesuche, der Kriminalität, der Schlepperorganisationen und der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge sind Missbräuche in unserem Asylwesen aufgetreten, die auch im Interesse der ausländischen Wohnbevölkerung bekämpft werden müssen.<\/p><p>8. Schliesslich sind für grosse Teile des Vollzugs der Ausländer- und Asylpolitik die Kantone verantwortlich, was vom föderalistischen Prinzip her richtig ist, jedoch zunehmend nach Koordinationsbedarf verlangt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In den mit der vorliegenden Motion angesprochenen Bereichen stellt sich die Situation wie folgt dar:<\/p><p>Ausländer- und Asylgesetzgebung: Mit der Motion Simmen wurde der Bundesrat im März 1993 beauftragt, ein Migrationsgesetz auszuarbeiten. Im Auftrag des Vorstehers des EJPD verfasste in der Folge der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge, Peter Arbenz, einen Bericht über die schweizerische Migrationspolitik. Dieser Bericht wurde im Mai 1995 vorgelegt und im gleichen Jahr in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegeben, das ausgesprochen kontrovers ausfiel.<\/p><p>Im September 1996 wurde die Expertenkommission \"Migration\" vom Bundesrat eingesetzt, um unter Berücksichtigung des Arbenz-Berichtes und der Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens konkrete Vorschläge für eine künftige Migrationspolitik in allen betroffenen Politikbereichen auszuarbeiten. In dieser breit abgestützten Kommission wirkten u. a. Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Behörden sowie des EJPD, EVD, EDA sowie des EDI mit. Ihr Bericht wurde von der Expertenkommission im August 1997 vorgelegt und mit einer Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni 1998 an die eidgenössischen Räte weitergeleitet.<\/p><p>Die Schlussfolgerungen und Vorschläge der Kommission bilden einen wertvollen Beitrag für die Gestaltung der zukünftigen Migrationspolitik. Sie entsprechen weitgehend den Vorstellungen des Bundesrates.<\/p><p>Nachdem die Totalrevision des Asylgesetzes sowie verschiedene Grundlagenpapiere und Berichte zum Migrationsbereich vorlagen, wurde die Totalrevision des Anag eingeleitet, wie sie bereits in den Legislaturzielen des Bundesrates 1991-1995 (Ziel 13) vorgesehen war; sie wurde mit Blick auf die eingangs erwähnte Motion Simmen aber zurückgestellt (vgl. auch Ziele des Bundesrates im Jahre 1999; Ziel 99\/16).<\/p><p>Die die Gesetzgebung begleitende Expertenkommission hat ihre Arbeiten abgeschlossen; gemäss der aktuellen Planung des EJPD soll das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Anag voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 1999 durch den Bundesrat eröffnet werden können. Die Grundlagen für die bisherigen Arbeiten bildeten - soweit die Vorschläge nicht bereits umgesetzt wurden - namentlich der erwähnte Bericht der Expertenkommission \"Migration\" sowie der Schlussbericht der Arbeitsgruppe \"Wegweisungsvollzug\", in dem Vertreter der Kantone und des Bundes gemeinsam Massnahmen zur Verbesserung des Vollzuges im Asyl- und Ausländerbereich empfehlen.<\/p><p>Einer guten Koordination zwischen den Behörden von Bund und Kantonen wird allgemein ein hoher Stellenwert zugemessen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen wurde zudem vom EJPD beauftragt, die Finanzierung des Asylbereiches namentlich unter Berücksichtigung des Asylverfahrens, der Sozialversicherungen, der Sozialhilfe, des Arbeitsmarktes sowie der Lastenverteilung zu analysieren und Vorschläge für Kosteneinsparungen zu unterbreiten.<\/p><p>Anlässlich der Revision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer im Jahre 1998 wurde mit der Abschaffung des Dreikreisemodells die Einführung eines dualen Rekrutierungssystems bereits vorweggenommen und das Saisonnierstatut strikt auf den EU- und den Efta-Raum begrenzt. Rekrutierungen ausserhalb dieses Raumes sind heute grundsätzlich nur noch möglich, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt und besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Vorbehalten bleiben Zulassungen im Rahmen des Familiennachzugs, der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie aus humanitären Gründen.<\/p><p>Von massgeblicher Bedeutung ist das mit der EU ausgehandelte bilaterale Abkommen im Bereich des Personenverkehrs. Ein definitiver Vorschlag für ein neues Ausländergesetz kann nur vorgelegt werden, wenn diese wichtige Rahmenbedingung geklärt ist.<\/p><p>Einsatz von Truppen und Zivilschutz: Die bisherigen Beschlüsse über den Einsatz von Armee und Zivilschutz für Bewachungs- und Betreuungsaufgaben wurden in enger Zusammenarbeit von VBS und EJPD vorbereitet und in den eidgenössischen Räten anlässlich der Beschlussfassung ausführlich diskutiert.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Frage des Einsatzes von Truppen an der Grenze geäussert. Ein solcher Einsatz zur Unterstützung der Grenzpolizeiorgane käme nur nach seriöser Vorbereitung in Frage. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch der übliche Dienstleistungsrhythmus für derartige Einsätze Nachteile mit sich bringt. Das Aufgebot der Armee muss für den Fall vorbehalten bleiben, wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Im übrigen wird sich der neue Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz (\"Sipol B 2000\") generell zu Fragen des Armee-Einsatzes und des Zivilschutzes im Bereich der inneren Sicherheit äussern.<\/p><p>Innere Sicherheit und PKK: In diesem Zusammenhang wird auf die ausführliche Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse im Zusammenhang mit den Aktionen von Kurden in der Schweiz nach der Verhaftung von Abdullah Öcalan, Führer der \"Kurdischen Arbeiterpartei\" (PKK), verwiesen (dringliche Interpellation Büttiker vom 2. März 1999, \"Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz\", 99.3029; dringliche Interpellation der SVP-Fraktion vom 2. März 1999, \"Aktionen von Kurden in der Schweiz\", 99.3025; dringliche Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion vom 2. März 1999, \"Öcalan. PKK und die innere Sicherheit der Schweiz\", 99.3028).<\/p><p>Integration der Ausländerinnen und Ausländer: Mit der Annahme des Integrationsartikels (Art. 25a Anag) durch die Bundesversammlung am 26. Juni 1998 wurde die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von Integrationsmassnahmen bei dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländern durch den Bund geschaffen. Die Inkraftsetzung dieses Artikels ist - zusammen mit der entsprechenden Vollzugsverordnung - auf den 1. Oktober 1999 geplant. Beiträge des Bundes sollen grundsätzlich nur gewährt werden, wenn sich Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen.<\/p><p>Eine gute soziale und berufliche Integration trägt - zusammen mit einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung - massgeblich dazu bei, die bestehende Ausländerfeindlichkeit eines Teils der Bevölkerung abzubauen.<\/p><p>Friedensfördernde Aktionen im Ausland und Bewaffnung von Gelbmützen: Die bisherigen Beschlüsse über den Einsatz der Armee für friedensfördernde Aktionen wurden in enger Zusammenarbeit von VBS und EDA vorbereitet und in den eidgenössischen Räten anlässlich der Beschlussfassung diskutiert.<\/p><p>Im Bereich der Migration erscheint die internationale Zusammenarbeit (z. B. in Form von friedensfördernden Aktionen) bei der Konfliktprävention, der Eindämmung von Konfliktherden und der Suche nach Konfliktlösungen besonders wichtig. Es gilt, die zwischenstaatliche Solidarität zur Erreichung höherer Stabilität und grösserer Sicherheit für alle zu fördern. Auch die Schweiz zieht direkten Nutzen aus diesen Anstrengungen.<\/p><p>Die schweizerische Mitwirkung an friedensfördernden Aktionen bringt unseren wichtigsten Partnern gegenüber zum Ausdruck, dass wir solidarisch handeln wollen. Dies ist namentlich dann wichtig, wenn wir von anderen Staaten ebenfalls die Solidarität bei der Aufnahme von Schutzbedürftigen einfordern. Zudem liegen eine gezielte, wirksame Konfliktbewältigung und die Schaffung von Stabilität auch in unserem allgemeinen staatspolitischen Interesse. In der Zukunft soll die internationale Kooperation der Schweiz u. a. im Bereich der Friedensförderung verstärkt werden, sofern sie mit der Neutralität vereinbar ist (siehe Bericht der Kommission für strategische Fragen, politische Leitlinien für den Sicherheitspolitischen Bericht 2000 \"Sicherheit durch Kooperation\").<\/p><p>Ein Ausbau des friedenspolitischen Engagements der Schweiz im militärischen Bereich - über den Einsatz der Gelbmützen hinaus - ist allerdings nur möglich, wenn die Truppen nötigenfalls bewaffnet werden können. Auch bei lediglich friedensfördernden oder friedenserhaltenden Operationen (d. h. ohne Peace-enforcement) ist die Bewaffnung aus Sicherheitsgründen eine Grundbedingung.<\/p><p>Missbrauchsbekämpfung: Es ist festzuhalten, dass der weitaus überwiegende Teil der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz, einschliesslich der Asylsuchenden, unsere Rechtsordnung respektiert. Der Bundesrat ist aber mit dem Motionär einig, dass Missbräuchen entschieden entgegengetreten werden muss. In diese Richtung zielten u. a. die letzten Revisionen des Asylgesetzes; aber auch die zurzeit laufende Revision des Anag räumt der Missbrauchsbekämpfung einen hohen Stellenwert ein.<\/p><p>Schliesslich beschäftigt sich die Bundesverwaltung mit verschiedenen Projekten, welche die Missbrauchsbekämpfung zum Gegenstand haben. So erarbeitet eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesamtes für Ausländerfragen zurzeit einen detaillierten Konzeptbericht für die Verbesserung von Effektivität und Effizienz bei der Bekämpfung der Schlepperei. Bereits vorhanden ist ein Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Schaffung einer zentralen Prüf-, Dokumentations- und Auskunftsstelle für Identitäts- und Legitimationspapiere.<\/p><p>Schlussfolgerung: Die in der Motion erwähnten Probleme sind erkannt und waren teilweise bereits Gegenstand von umfangreichen Untersuchungen und Berichten. Einige Verbesserungen wurden schon umgesetzt oder sind noch geplant. Die Ausarbeitung eines weiteren migrationspolitischen Gesamtkonzeptes und die Zusammenfassung aller notwendigen Gesetzesänderungen in einer einzigen Vorlage würden zu erheblichen Verzögerungen führen; neue Erkenntnisse wären demgegenüber kaum zu erwarten.<\/p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass die laufenden Projekte zügig weitergeführt werden sollen. Er ist sich auch bewusst, dass eine sorgfältige Koordination notwendig ist. Sie wird durch eine intensive Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen bei Bund und Kantonen sowie durch eine kohärente Regierungspolitik sichergestellt.<\/p><p>Die umfassende Migrationspolitik stellt eine Querschnittaufgabe dar, die es bei allen behördlichen Tätigkeiten zu beachten gilt. In diesem Sinn wurde auch die Interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen konzipiert, an der die betroffenen Bundesstellen beteiligt sind und die dem gegenseitigen Informationsaustausch und der Diskussion von Grundsatzfragen dient.<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament die Ziele, Inhalte und Mittel einer kohärenten, departementsübergreifenden Ausländer- und Asylpolitik zu unterbreiten, welche den jüngsten Entwicklungen im In- und Ausland Rechnung trägt und welche entsprechende Gesetzesänderungen vorsieht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kohärente Ausländer- und Asylpolitik"}],"title":"Kohärente Ausländer- und Asylpolitik"}