{"id":19993089,"updated":"2024-04-10T10:41:06Z","additionalIndexing":"internationale Politik (allgemein);politische Planung;Nord-Süd-Beziehungen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2193,"gender":"m","id":255,"name":"Zbinden Hans","officialDenomination":"Zbinden Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L01K10","name":"internationale Politik (allgemein)","type":1},{"key":"L05K0807010501","name":"politische Planung","type":1},{"key":"L04K10020110","name":"Nord-Süd-Beziehungen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2000-12-14T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt bezüglich Ziffer 1 seiner Antwort Umwandlung in ein Postula und bezüglich Ziffer 2 seiner Antwort Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921625200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(976748400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat beantragt bezüglich Ziffer 1 seiner Antwort Umwandlung in ein Postula und bezüglich Ziffer 2 seiner Antwort Ablehnung der Motion."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2251,"gender":"m","id":229,"name":"Vollmer Peter","officialDenomination":"Vollmer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2076,"gender":"m","id":326,"name":"Günter Paul","officialDenomination":"Günter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2365,"gender":"f","id":298,"name":"Aeppli Regine","officialDenomination":"Aeppli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2450,"gender":"m","id":397,"name":"Burgener Thomas","officialDenomination":"Burgener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2326,"gender":"m","id":219,"name":"Strahm Rudolf","officialDenomination":"Strahm Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2453,"gender":"f","id":402,"name":"Keller Christine","officialDenomination":"Keller Christine"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2193,"gender":"m","id":255,"name":"Zbinden Hans","officialDenomination":"Zbinden Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3089","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Seit den fünfziger Jahren (Aussenpolitische Aera Max Petitpierre) basiert die schweizerische Aussenpolitik mit dem zentralen Ziel der Unabhängigkeit auf den vier Mittelmaximen der Neutralität, Solidarität, Disponibilität und Universalität. Dieser zweckrationale Ansatz kann wohl zu Bewertungskonflikten auf der Ebene der Mittel führen. Die Unabhängigkeit als Zweck hingegen ist als oberster und damit eindimensionaler Wert gesetzt. Das Aufkommen von internationalen Organisationen (Europarat, EWG, Efta) führte deshalb dazu, dass die Schweiz diese in den Nachkriegsjahren konzipierte, eindimensionale Aussenpolitik nurmehr mit Beitritten zu internationalen Organisationen vereinbaren konnte, die \"technisch-ökonomischer\" und nicht etwa \"politisch-institutioneller\" Art waren. In diesem Zusammenhang blieb die schweizerische Aussenpolitik wie vordem vor allem auf die Aussenwirtschaftspolitik beschränkt.<\/p><p>In den letzten beiden Jahrzehnten wurde die schweizerische Aussenpolitik aufgrund der verstärkten internationalen Vernetzung schrittweise mehrdimensional. Das zeigte sich schon im Rahmen der Revisionsdiskussionen um die Bundesverfassung Ende der siebziger Jahre mit dem \"Magischen Vieleck der schweizerischen aussenpolitischen Ziele\". In der ersten ausformulierten bundesrätlichen Konzeption einer schweizerischen Aussenpolitik (Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren von 1993) wurden deshalb auch die zentralen Ziele - 1. Sicherheit\/Frieden, 2. Menschenrechte\/Demokratie\/Rechtsstaat, 3. Förderung der Wohlfahrt, 4. Abbau sozialer Gegensätze und 5. Schutz natürlicher Grundlagen - im Sinne eins Wertefünfecks aufgeführt.<\/p><p>Im vergangenen Jahrzehnt nach dem Ende der bipolaren ideologisch-politisch-militärischen Welt haben sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der schweizerischen Aussenpolitik stark verändert:<\/p><p>- Internationalisierung: Zunehmende Bedeutung der Aussenpolitik in Relation zur Innenpolitik durch die verstärkte internationale Kooperation;<\/p><p>- Globalisierung: Dichtere Verflechtung der wirtschaftlichen, technologischen, sozialen, kulturellen, politischen und ökologischen Art;<\/p><p>- Multilateralisierung: Abkehr von der traditionellen bilateralen Zusammenarbeit und Hinwendung zu multilateralen Kooperationsformen mit zahlreichen Akteuren (internationale Organisationen wie OECD, OSZE, WTO, IMF, Weltbank, ILO, usw.).<\/p><p>Zudem haben jüngere Entwicklungen und Ereignisse folgendes gezeigt:<\/p><p>- Die Schweiz muss bei internationalen Konflikten zunehmend Positionsbezüge von internationalen Organisationen (EU, Uno, Nato) nachvollziehen, obschon oder gerade weil sie nicht deren Mitglied ist.<\/p><p>- Ihre langjährige internationale Zurückhaltung bescherte ihr in Krisensituationen (z. B. Holocaust- und Raubgoldfragen, Krise mit den USA) ein Manko an aussenpolitischen Früherkennungsmitteln, Strategieschöpfung, Konzeptionsfähigkeit, Entscheidungsfreude und Führungsbereitschaft.<\/p><p>- Durch die wenigen aussenpolitischen Volksabstimmungen hat sich die Öffentlichkeit im Gegensatz zu andern Politikbereichen ein Defizit im aussenpolitischen Erfahrungs- und Kenntnisstand eingehandelt.<\/p><p>- Die nach wie vor praktizierte Reserviertheit der Schweiz gegenüber politisch-institutionellen internationalen Organisationen hat das Land merklich isoliert. Es kann deshalb bei internationalen Konflikten kaum auf aktive Verbündete zählen.<\/p><p>- Die Bedeutungszunahme der transnationalen Organisationen zwingt die Nationalstaaten dazu, die noch wenig demokratischen Entscheidungs- und Rechtfertigungsmechanismen dieser Gremien zu verbessern (Beispiel: Multilaterales Investitionsabkommen in der OECD).<\/p><p>- Die wachsenden Turbulenzen von Finanzmärkten schlagen sich heute viel schneller und destabilisierender weltweit auf die Realwirtschaften, die sozialen Strukturen und politischen Systeme nieder.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion verfolgt zwei Ziele: ein inhaltliches und ein formelles. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, diese beiden Aspekte voneinander zu unterscheiden und sie nacheinander zu behandeln.<\/p><p>1. Inhaltlich fordert der Motionär die Erarbeitung eines umfassenden und kohärenten Konzeptes der schweizerischen Aussenpolitik mit einem entsprechenden Massnahmenkatalog durch den Bundesrat im ersten Jahr der kommenden Legislaturperiode. Dessen zeitliche Perspektive soll das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts abdecken.<\/p><p>Bereits das Postulat Zbinden vom 9. Juni 1997 \"Schweizerische Aussenpolitik: Überprüfung und Umformulierung\" (97.3275) forderte eine Überprüfung und Neudefinierung der im Bericht von November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren formulierten aussenpolitischen Konzeption und die Unterbreitung eines aktualisierten und revidierten Berichts mit entsprechenden aussenpolitischen Massnahmen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kernaussagen seiner Antwort auf das damalige Postulat ihre volle Gültigkeit behalten haben, auch wenn dem Aspekt der Vergangenheitsdiskussion heute nicht mehr derselbe Stellenwert zukommt: \"Die wichtigsten Feststellungen, mit denen der Postulant eine Neudefinition der Aussenpolitik begründet, bildeten bereits die Ausgangslage des Berichtes vom 29. November 1993. Unter diesen Umständen teilt der Bundesrat die Meinung des Postulates nicht, wonach die Aufarbeitung der Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar danach eine Überprüfung oder eine Umformulierung des 1993 verabschiedeten aussenpolitischen Konzepts erfordert. Vielmehr verlangt die .... Diskussion über die schweizerische Vergangenheit eine entschlossene Weiterverfolgung der vorgegebenen Ziele. Der aussenpolitische Bericht zielt auf eine namhafte Neuausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik, die es dem Land ermöglichen soll, seinen infolge des Endes des kalten Krieges erweiterten aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum zu nutzen .... Der Bundesrat sieht .... keinen Anlass, den konzeptionellen Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik neu festzulegen. Die im gegenwärtigen Bericht enthaltenen Kernziele haben ihre volle Bedeutung behalten und vieles spricht dafür, dass dies auch zu Beginn des nächsten Jahrhunderts der Fall sein wird. Deren Umsetzung wird noch viele Anstrengungen, Zeit und Dialog erfordern. Die tatsächliche Verwirklichung der einzelnen Ziele hängt - wie uns aussenpolitisch relevante Abstimmungen der letzten Jahre in Erinnerung rufen - in hohem Masse von der innenpolitischen Lage ab. Zentral bleibt deshalb die Schaffung des innenpolitischen Verständnisses für die angestrebte Aussenpolitik.\"<\/p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren dem Parlament mehrere Berichte über die Umsetzung einzelner Ziele des aussenpolitischen Berichtes zugestellt. Erwähnt seien hier:<\/p><p>- das Leitbild Nord-Süd 1994;<\/p><p>- der Abrüstungsbericht 1996;<\/p><p>- der Bericht über das Verhältnis Schweiz-Uno (1998) im Sinne eines Vorbereitungsschrittes Richtung Uno-Beitritt;<\/p><p>- der Integrationsbericht 1999;<\/p><p>- der Bericht über die humanitären Dimensionen der schweizerischen Aussenpolitik 1999;<\/p><p>In Beantwortung des Postulates Bäumlin (97.3621) beabsichtigt der Bundesrat überdies, dieses Jahr das Konzept seiner Menschenrechtspolitik darzulegen.<\/p><p>Die im Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren dargestellte aussenpolitische Konzeption wurde folglich in den genannten Berichten für einzelne Teilbereiche präzisiert. Die Aussenpolitik als Ganzes bildet einen integrierenden Bestandteil der bundesrätlichen Gesamtpolitik, welche ihrerseits vierjährlich im Bericht über die Legislaturplanung dargestellt wird. Die beiden genannten Berichte ergänzen sich sowohl in materieller als auch in zeitlicher Hinsicht: Zusammen mit dem Bericht über die Legislaturplanung ermöglicht der Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren eine periodisch aktualisierte Gesamtschau über die Ziele und Konzepte der bundesrätlichen Aussenpolitik. Der Bundesrat wird über seine diesbezüglichen Absichten im Rahmen des Berichts über die Legislaturplanung 1999-2003, den er dem Parlament im März 2000 überreichen wird, Auskunft geben.<\/p><p>Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keinen Anlass, ein von Grund auf neugestaltetes Konzept für die Führung der schweizerischen Aussenpolitik auszuarbeiten. Hingegen ist er bereit, den eidgenössischen Räten im Jahr 2000 einen aussenpolitischen Bericht vorzulegen, welcher die Strategien und Mittel zur Erreichung der aussenpolitischen Ziele unter den veränderten aussenpolitischen Rahmenbedingungen prüft. Konkret soll der Bericht:<\/p><p>- Rechenschaft geben über die Erfahrungen bei der Umsetzung jener aussenpolitischen Ziele, an welchen sich der Bundesrat während der neunziger Jahre orientierte;<\/p><p>- die Schwerpunkte in den weltweiten internationalen Entwicklungen der letzten Jahre analysieren und den künftigen Handlungsbedarf für die schweizerische Aussenpolitik aufzeigen;<\/p><p>- die einzelnen aussenpolitischen Tätigkeitsbereiche bezüglich Zielsetzung und Mitteleinsatz konzeptionell vertiefen.<\/p><p>2. Die Motion fordert weiter, dass ein neues Konzept der schweizerischen Aussenpolitik dem Parlament in der Form des einfachen Bundesbeschlusses zu unterbreiten ist. Damit soll bezweckt werden, dass das Parlament nicht nur zu einzelnen inhaltlichen Fragen seinen Standpunkt einbringen kann, sondern die Form des einfachen Bundesbeschlusses bewirkt auch, dass der Bundesrat bei der Umsetzung der aussenpolitischen Ziele klar an die inhaltlichen Vorgaben der Bundesversammlung gebunden ist.<\/p><p>Im Rahmen der Verfassungsreform hat der Bundesrat wiederholt seine Vorbehalte gegen ein solches Vorgehen zum Ausdruck gebracht. In ihrem Zusatzbericht vom 6. März 1997 hatten die Staatspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte vorgeschlagen, der Bundesversammlung ausdrücklich die Festlegung der grundlegenden Ziele der Aussenpolitik zu übertragen (BBl 1997 III 280ff.). In seiner Stellungnahme vom 9. Juni 1997 zum Zusatzbericht lehnte der Bundesrat dieses Ansinnen ab, weil er dafürhielt, dass der Vorschlag auf die Einführung des Gesetzesvorbehaltes in der Aussenpolitik hinauslaufe, womit seine Zuständigkeiten in der Aussenpolitik auf reine Vollzugsaufgaben reduziert würden (BBl 1997 III 1495ff.). Die gemeinsame Verantwortung von Bundesrat und Bundesversammlung im Bereich der Aussenpolitik ist nicht durch die Vermischung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten umzusetzen, sondern durch die stetige Fortentwicklung und Verfeinerung der gegenseitigen Informations- und Konsultationsmechanismen. Der schwierige Ausgleich zwischen einer möglichst breiten innenpolitischen Abstützung aussenpolitischer Entscheide und der Bewahrung der aussenpolitischen Handlungsfähigkeit darf nicht einseitig auf Kosten letzterer verschoben werden. Gerade die Krise um die nachrichtenlosen Vermögen hat kürzlich wieder vor Augen geführt, dass die Führung einer interessen- und zielorientierten Aussenpolitik der Fähigkeit einer raschen und flexiblen Anpassung an ständig sich verändernde Rahmenbedingungen bedarf.<\/p><p>Die Bundesversammlung hat sich dieser Auffassung angeschlossen und auf die Einführung einer ausdrücklichen Kompetenz der Bundesversammlung zur Festlegung der grundlegenden aussenpolitischen Ziele verzichtet. Artikel 166 der neuen Bundesverfassung gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung legt denn auch fest, dass sich die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik beteiligt.<\/p><p>Mit diesem Wortlaut wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Aussenpolitik nicht einem Organ alleine obliegt, sondern dass sie in der gemeinsamen Zuständigkeit beider Gewalten liegt. Daraus ergibt sich, dass nicht das eine Organ dem anderen in rechtsverbindlicher Form Vorgaben auferlegen kann. Nach Ansicht des Bundesrates wäre es deshalb auch nicht statthaft, die von den Staatspolitischen Kommissionen vorgeschlagene Kompetenz jetzt quasi auf \"kaltem\" Weg und entgegen der verfassungsmässigen Regelung einzuführen.<\/p><p>Seit seiner Stellungnahme zum Zusatzbericht der Staatspolitischen Kommissionen hat der Bundesrat mehrfach bewiesen, dass ihm die Fortentwicklung und Verfeinerung des bestehenden, vor allem auf Artikel 47bisa GVG aufbauenden Instrumentariums im Bereich der Aussenpolitik ein wichtiges Anliegen ist. So schlägt der Bundesrat in der am vergangenen 11. November in die Vernehmlassung gegebenen Staatsleitungsreform mit der \"Resolution\" ein neues Instrument vor, welches der Bundesversammlung die punktuelle Einflussnahme in aussenpolitischen Fragen erlauben soll. Am 27. Januar 1999 hat der Bundesrat beschlossen, der Bundesversammlung als Gegenvorschlag zur Initiative \"Ja zu Europa\" von sich aus einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten. Damit hat er seinen klaren Willen bekundet, das Parlament bei der Umsetzung der Politik in einem klar begrenzten Sachbereich in die Willensbildung einzubeziehen.<\/p><p>Eine solche gemeinsame Festlegung des Vorgehens in spezifischen Sachfragen von grosser politischer Bedeutung unterscheidet sich von dem in der Motion vorgeschlagenen Vorgehen dadurch, dass sich die Eckwerte in einem klar definierten Teilbereich der Aussenpolitik genauer bestimmen lassen, ohne dass die allgemeinen Parameter der schweizerischen Aussenpolitik auf Jahre hinaus festgefroren werden.<\/p><p>Der Bundesrat wird diesen vom ihm eingeschlagenen Weg weiterhin verfolgen und den neuen Verfassungsartikel 166 auf diese Weise in die Praxis umsetzen.<\/p> Der Bundesrat beantragt bezüglich Ziffer 1 seiner Antwort Umwandlung in ein Postula und bezüglich Ziffer 2 seiner Antwort Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im ersten Jahr der kommenden Legislaturperiode in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses ein umfassendes und kohärentes Konzept der schweizerischen Aussenpolitik mit einem entsprechenden Massnahmenplan zu unterbreiten. Dessen zeitliche Perspektive soll das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts abdecken.<\/p><p>Diese aussenpolitische Gesamtkonzeption soll sich an den am 29. November 1993 vom Bundesrat verabschiedeten und anschliessend durch die eidgenössischen Räte zur Kenntnis genommenen Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren anschliessen.<\/p><p>Im weiteren hat das zukünftige Konzept den Nachfolgeteil des Berichtes des Bundesrates vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den neunziger Jahren (Leitbild Nord-Süd) als integralen Bestandteil zu enthalten.<\/p><p>Im Unterschied zu diesen beiden Berichten, die vom Bundesrat den eidgenössischen Räten nur zur Kenntnisnahme unterbreitet worden sind, wäre bei der Neukonzeption in der Erlassform eines einfachen Bundesbeschlusses das Parlament in die Ausgestaltung miteinzubeziehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aussenpolitische Konzeption der Schweiz"}],"title":"Aussenpolitische Konzeption der Schweiz"}