﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993095</id><updated>2025-11-14T07:55:09Z</updated><additionalIndexing>freie Schlagwörter: Luchs;Jagd;Tierbestand;Jagdvorschrift</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2408</code><gender>m</gender><id>344</id><name>Oehrli Fritz Abraham</name><officialDenomination>Oehrli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4517</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601040801</key><name>Jagdvorschrift</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01010107</key><name>Jagd</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06030408</key><name>Tierbestand</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2001-03-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>1999-05-31T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2001-03-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2168</code><gender>m</gender><id>205</id><name>Seiler Hanspeter</name><officialDenomination>Seiler Hanspeter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2408</code><gender>m</gender><id>344</id><name>Oehrli Fritz Abraham</name><officialDenomination>Oehrli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3095</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Luchsdichte im westlichen Alpenbogen ist zurzeit unverhältnismässig hoch. Es muss deshalb nach Möglichkeiten gesucht werden, um diese prekäre Situation zu entschärfen. Aus der Optik des Tierschutzes ist es nicht vertretbar, dass Jungluchse, die auf der Suche nach eigenen Revieren sind, "Strassenopfer" auf unseren hochfrequentierten Verkehrsachsen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einem Forschungsbericht zufolge sollen beispielsweise im Berner Oberland zurzeit rund 40 Luchse in freier Wildbahn leben - davon 13 Jungluchse, die sich auf der Suche nach einem eigenen Revier befinden. Dabei ist die Dunkelziffer ungewiss. Diese Suche nach einem eigenen Revier stellt bei den existierenden hohen Luchsbeständen im nordwestlichen Alpenraum ein beinahe unmögliches Unterfangen dar. Nicht zuletzt deshalb, weil die Ausbreitungsmöglichkeiten durch hohe Alpenkämme im Süden, breite Flusstäler und unüberwindbare Verkehrsachsen sowie Ballungszentren im Osten und Westen massiv eingeschränkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere auch im Interesse der Artenvielfalt kann es nicht angehen, dass in Regionen mit zu hoher Luchsdichte die Schalenwildbestände so stark dezimiert werden, dass der Naturfreund kaum noch ein Reh zu Gesicht bekommt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Luchs ist eine durch das Jagdgesetz geschützte Art (Art. 7 JSG). Seit der Wiederansiedlung des Luchses kam es regional immer wieder zu natürlichen Schwankungen der Luchsdichte. Die Bestände haben in den letzten Jahren aber gesamtschweizerisch nicht zugenommen, und das Verbreitungsgebiet des Luchses hat sich nicht vergrössert. Insgesamt sind der Bestand des Luchses und sein Verbreitungsgebiet in den Alpen und im Jura zu klein, um das langfristige Überleben dieser Art in der Schweiz zu gewährleisten. Eine Reduktion dieser Bestände kommt deshalb nicht in Frage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bestände der wichtigsten Beutetiere Reh und Gemse sind trotz der Anwesenheit des Luchses in den letzten zwanzig Jahren weiter angestiegen, und diese Arten sind weder regional noch gesamtschweizerisch gefährdet. Vielerorts ist heute sogar eine stärkere Reduktion der Huftierbestände erwünscht, da die Pflanzenfresser in Schutzwäldern erhebliche Schäden anrichten können. Dank des Einsatzes des Bundes und der Kantone für die Erhaltung und Förderung einer artenreichen Fauna in der Schweiz mangelt es dem Naturfreund nicht an Möglichkeiten, Wildtiere zu beobachten, ebensowenig dem Jäger, die Jagd auszuüben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat in Artikel 10 der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) die Grundsätze für den Umgang mit geschützten Grossraubtieren festgelegt. Danach beteiligen sich Bund und Kantone an der Entschädigung von Schäden, die durch Grossraubtiere verursacht werden. Zudem kann der Bund den Abschuss oder Einfang von einzelnen Wölfen oder Luchsen bewilligen, die besonders grosse Schäden verursachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1996 hat der Bundesrat mit der Revision von Artikel 10 JSV weitere rechtliche Grundlagen zur Lösung von Problemen durch Grossraubtiere geschaffen. Darin wird das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ermächtigt, Konzepte für diese Tierarten zu erstellen, in denen namentlich "Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von Verhütungsmassnahmen" festgelegt werden sollen. Eine vom Buwal 1996 eingesetzte Arbeitsgruppe für Grossraubtiere, in der neben Kreisen der Landwirtschaft und des Naturschutzes auch die Kantone vertreten sind, hat inzwischen ein solches Konzept für den Luchs erarbeitet. Das Buwal wird noch in diesem Jahr eine Vernehmlassung dazu bei den Kantonen und Verbänden durchführen und dieses Konzept anschliessend gemeinsam mit den Kantonen umsetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Parallel dazu sollen auch für das Problem der geographischen Isolation der Luchsbestände Lösungen gesucht werden. Die natürliche Abwanderung wird durch Siedlungen und Verkehrswege stark behindert. Um regional unterschiedliche Dichten auszugleichen, ist es deshalb notwendig, die natürliche Abwanderung bzw. gleichmässige Verbreitung mit geeigneten Massnahmen zu fördern und zu ermöglichen. So ist zurzeit eine Richtlinie des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Notwendigkeit und Ausgestaltung von Wildtierbrücken in Ausarbeitung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat will die Probleme im Zusammenhang mit Raubtieren mit diesem Komplex von Massnahmen dauerhaft lösen. Massnahmen zur Regulierung der Luchsbestände wären deshalb aus den obenerwähnten Gründen nicht sinnvoll.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird dringend aufgefordert, so rasch als möglich die zuständigen Stellen dazu zu veranlassen, in Regionen mit zu grosser Luchsdichte die Luchsbestände auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Reduktion der Luchsbestände</value></text></texts><title>Reduktion der Luchsbestände</title></affair>