{"id":19993113,"updated":"2024-04-10T08:14:18Z","additionalIndexing":"Dezentralisierung;Bundesverwaltung;Genf (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2435,"gender":"f","id":378,"name":"Saudan Françoise","officialDenomination":"Saudan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4517"},"descriptors":[{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":1},{"key":"L04K01020406","name":"Dezentralisierung","type":1},{"key":"L05K0301010106","name":"Genf (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-06-09T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-05-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(921711600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(928879200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2275,"gender":"f","id":30,"name":"Brunner Christiane","officialDenomination":"Brunner Christiane"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2435,"gender":"f","id":378,"name":"Saudan Françoise","officialDenomination":"Saudan"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion R","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3113","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform-Projekte auch im Bereich der Informatik und Telekommunikation am 30. November 1998 grundlegende Veränderungen beschlossen. Mit der Reorganisation der Informatik und Telekommunikation strebt der Bundesrat einen effektiveren Einsatz der Informatik sowie die effizientere Erbringung von Informatikleistungen an. Das vom Bundesrat erklärte Ziel ist es, durch die Reorganisation der Informatik und Telekommunikation eine Effizienzsteigerung von 20 Prozent zu erreichen, was auch zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes führen soll. Ein wesentliches Element der Effizienzsteigerung ist die Nutzung von Synergien durch eine Konzentration der heute stark heterogenen und dezentralen Informatik. Dank einer klaren Trennung zwischen den Leistungserbringern und Leistungsbezügern soll eine Kunden-Lieferantenbeziehung entstehen, so dass in Zukunft die Informatikleistungen verrechnet und dadurch das Kostenbewusstsein der Leistungsbezüger gesteigert werden können. Zudem sollen später unter den Leistungserbringern ein Wettbewerb und damit Marktkräfte spielen können.<\/p><p><\/p><p>1. Im Rahmen der RVR-NOVE-Projekte wurde das Projekt NOVE-IT mit den Zielen einer bedarfsgerechten, effizienten Informatik mit adäquaten Führungsstrukturen und -instrumenten am 2. September 1997 gestartet. Die Ergebnisse im Projekt NOVE-IT wurden in den letzten eineinhalb Jahren gemeinsam mit Vertretern aus allen Departementen und der Bundeskanzlei erarbeitet. Am 30. November 1998 hat der Bundesrat über die vorgeschlagene Variante mit sieben Informatik-Dienstleistungszentren befunden und der Projektleitung den Umsetzungauftrag erteilt. Zwei wichtige Umsetzungsmassnahmen sind die organisatorische Trennung von Leistungbezügern und Leistungserbringern und die Konzentration der Informatikleistungserbringer und -systeme. Für die ZAS-Informatik bedeutet dies, dass der Teil der Leistungserbringung organisatorisch in die Informatikdienste des EFD integriert wird. <\/p><p><\/p><p>2. Trennung von Leistungsbezügern und Leistungserbringern: <\/p><p><\/p><p>Unter Leistungsbezügern werden primär die Verwaltungseinheiten (VE) aus den Kreisen eins und zwei der Bundesverwaltung (zentrale Bundesverwaltung) verstanden. Die Leistungsbezüger verfügen über die Informatik-Budgetkompetenzen und legen ihren Bedarf fest, priorisieren Projekte, formulieren die Anforderungen an Lösungen, steuern den Einsatz der Informatik und beziehen schliesslich die Informatikleistungen bei einem Leistungserbringer. Unter den Leistungserbringern werden Informatikeinheiten verstanden, die professionelle Lösungen entwickeln, die nötige IT-Infrastruktur bereitstellen und die Lösungen betreiben. Dank dieser klaren Trennung zwischen dem Auftraggeber (Leistungsbezüger) und Informatik-Dienstleistungserbringer werden die effektive Führung der Informatik und der zweckmässige Einsatz von Informatik-Mitteln in die Hände der Leistungsbezüger gegeben, die mittelfristig die Informatik-Leistungen frei bei einem internen oder externen Leistungserbringer beziehen können. Dank diesem Mechanismus kann sich der Leistungsbezüger auf die Anforderungen an die Informatik konzentrieren und wird von der Erbringung von eigenen Informatikleistungen weitgehend entlastet. Zudem werden die Leistungserbringer motiviert, ihre Leistungen effizient und zur Zufriedenheit ihrer Kunden zu erbringen. <\/p><p><\/p><p>Konzentration der Informatikleistungserbringer und -systeme: <\/p><p><\/p><p>Die bestehenden dezentralen Informatikorganisationen in der Bundesverwaltung werden neu bei sieben Leistungserbringern zusammengefasst. Damit können effiziente Entwicklungs- und Betriebsabläufe geschaffen und Skaleneffekte genutzt werden, so dass mit weniger Ressourcen die heutigen Informatik-Leistungen mit mindestens gleicher oder besserer Servicequalität erbracht werden sollten. Im Bereich der Grossrechner wird es in der Bundesverwaltung noch drei Betreiber, d.h. Leistungserbringer geben. Für einen Teil der ZAS-Informatik - die Rechneranlagen - bedeutet dies, dass sie mit den Grossrechnern der EFV, des BFI, der ESTV und der EZV beim neuen Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zusammengeführt und nach Abschluss der Reorganisation zentral betrieben werden. Trotz der departementalen Konzentration wird es weiterhin Personal mit Informatik-Know-How in Genf geben, das z.B. den vor Ort Support sicherstellen oder die Aufgabe des Bindegliedes zwischen dem Leistungserbringer und den Geschäftsprozessen wahrnehmen wird. Im Rahmen obenerwähnter Zentralisierung, die erhebliche Einsparungen bei den Betriebskosten bringen wird, ist nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten mit einem Transfer von 10 - 20 Arbeitsplätzen von Genf nach Bern zu rechnen. <\/p><p><\/p><p>3. Der Vorteil, das Bundesamt für Sozialversicherung an das Departement des Inneren anzubinden, während die ausführenden Organe der AHV\/IV im EFD angesiedelt sind, besteht darin, dass die materielle Aufsichtsfunktion der AHV und der IV und ihre Funktion als ausführende Behörde klar getrennt werden können. Seit Bestehen der AHV, hat der Gesetzgeber mit der Einrichtung von privatrechtlichen und kantonalen Ausgleichskassen sowie der Eidg. Ausgleichskasse eine dezentralisierte Organisation vorgesehen. Das Anbinden der Ausgleichskassen an ein anderes Departement, als die mit der Aufsicht betrauten Organe, entspricht somit der Absicht des Gesetzgebers und ermöglicht eine klare Trennung der Aufgaben. Diese Trennung hat sich bewährt, und der Bundesrat hält es nicht für angebracht, sie aufzuheben. Es wäre ausserdem kaum vorstellbar, dass für einen Teil der Versicherten die Aufsichts- und Ausführungsbehörde in einem Organ vereint wäre - insbesondere Versicherte mit Wohnsitz im Ausland - und andererseits die Trennung für die anderen Versicherten aufrecht erhalten würde.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Genfer Behörden und die Communauté genevoise d'action syndicale sind äusserst besorgt über das Vorhaben, die Abteilung Informatik der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV von Genf nach Bern zu verlegen. Von der Verlegung wären ungefähr 70 Informatiker betroffen, deren Arbeit für das Funktionieren der Ausgleichsstelle von entscheidender Bedeutung ist.<\/p><p>Die AHV untersteht im wesentlichen dem Eidgenössischen Departement des Innern, verschiedene Bereiche sind aber dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet oder werden mit ihm koordiniert.<\/p><p>Ich ersuche den Bundesrat um Auskunft über folgende Fragen:<\/p><p>1. Gibt es ein solches Vorhaben?<\/p><p>2. Welches sind die Gründe für diesen Plan?<\/p><p>3. Aus welchen Gründen sollen einzelne Dienste der AHV weiterhin zwei verschiedenen Departementen unterstellt bleiben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verlegung der Informatikabteilung der AHV-Entschädigungszentrale von Genf nach Bern"}],"title":"Verlegung der Informatikabteilung der AHV-Entschädigungszentrale von Genf nach Bern"}