{"id":19993177,"updated":"2024-04-10T13:50:26Z","additionalIndexing":"freie Schlagwörter: Papierlose\/r;anerkannter Flüchtling;Ehe- und Familienname;Ausschaffung;Einwanderung;Betrug","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2390,"gender":"m","id":327,"name":"Gusset Wilfried Ernest","officialDenomination":"Gusset"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion F","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L04K01080303","name":"Einwanderung","type":1},{"key":"L05K0108010101","name":"anerkannter Flüchtling","type":1},{"key":"L05K0103010301","name":"Ehe- und Familienname","type":1},{"key":"L06K050102010201","name":"Betrug","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-12-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-09-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(924732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(945817200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2067,"gender":"m","id":84,"name":"Frey Walter","officialDenomination":"Frey Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2313,"gender":"m","id":154,"name":"Moser René","officialDenomination":"Moser René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2268,"gender":"m","id":9,"name":"Baumann Ruedi","officialDenomination":"Baumann Ruedi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2047,"gender":"m","id":64,"name":"Dreher Michael E.","officialDenomination":"Dreher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2399,"gender":"m","id":336,"name":"Kunz Josef","officialDenomination":"Kunz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2330,"gender":"m","id":228,"name":"Vetterli Werner","officialDenomination":"Vetterli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2408,"gender":"m","id":344,"name":"Oehrli Fritz Abraham","officialDenomination":"Oehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2192,"gender":"m","id":237,"name":"Wyss William","officialDenomination":"Wyss William"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2304,"gender":"m","id":124,"name":"Keller Rudolf","officialDenomination":"Keller Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2309,"gender":"m","id":142,"name":"Maspoli Flavio","officialDenomination":"Maspoli Flavio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2386,"gender":"m","id":322,"name":"Freund Jakob","officialDenomination":"Freund"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2325,"gender":"m","id":218,"name":"Steinemann Walter","officialDenomination":"Steinemann Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2383,"gender":"m","id":319,"name":"Fehr Hans","officialDenomination":"Fehr Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2175,"gender":"m","id":215,"name":"Steffen Hans","officialDenomination":"Steffen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2372,"gender":"m","id":307,"name":"Brunner Toni","officialDenomination":"Brunner Toni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2444,"gender":"m","id":380,"name":"Hasler Ernst","officialDenomination":"Hasler Ernst"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2160,"gender":"m","id":191,"name":"Scherrer Jürg","officialDenomination":"Scherrer Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2390,"gender":"m","id":327,"name":"Gusset Wilfried Ernest","officialDenomination":"Gusset"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion F","code":"F","id":8,"name":"Fraktion der Freiheits-Partei der Schweiz"},"type":"author"}],"shortId":"99.3177","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Das BFF ist für die Änderung der im automatisierten Personenregister (Auper) erfassten Daten von Personen aus dem Asylbereich zuständig. Die im Auper registrierte Identität kann von Amtes wegen oder gestützt auf einen Antrag der betroffenen Person berichtigt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass Anträgen auf Berichtigung von Personendaten grundsätzlich nur dann stattgegeben wird, wenn ein mit einer Photographie versehenes amtliches Dokument vorliegt. Erfolgt eine Korrektur der Personalien - sei dies ex officio oder aufgrund eines Gesuches -, so wird im Auper fortan eine Haupt- sowie eine Nebenidentität (sogenanntes Alias) aufgeführt.<\/p><p>Die bisher eingegangenen Gesuche um Berichtigung der Personendaten betreffen überwiegend Personen aus Sri Lanka, die das Asylgesuch vor dem 1. Juli 1990 gestellt haben und die gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 20. April 1994 wegen Unmöglichkeit des Vollzuges der Wegweisung vorläufig aufgenommen worden sind, sowie in geringerem Masse auch solche, die das Asylgesuch zwischen dem 1. Juli 1990 und dem 31. Dezember 1992 gestellt haben und das gestützt auf einen Entscheid des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) sistiert worden ist. Derzeit sind im Auper 470 vorläufig aufgenommene Personen aus Sri Lanka mit einer Haupt- und Nebenidentität aufgrund einer festgestellten Änderung des Personenstandes verbucht. Im System nicht erfasst und somit statistisch nicht verwertbar ist die Zahl der eingereichten bzw. bewilligten Gesuche um Namensänderungen.<\/p><p>3.-5. Vom Geltungsbereich der beiden erwähnten Beschlüsse ausgenommen sind Personen, die sich kriminell, dissozial oder rechtsmissbräuchlich verhalten haben. Gemäss Praxis der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) liegt ein Ausschlussgrund dann vor, wenn die kriminellen, dissozialen oder rechtsmissbräuchlichen Handlungen des Gesuchstellers den Schluss zulassen, dass er nicht gewillt oder nicht fähig ist, sich in der Schweiz an die elementaren gesellschaftlichen Regeln des Zusammenlebens zu halten. Aus kleineren Verfehlungen oder Fehlverhalten bzw. einem einmaligen grösseren Fehlverhalten kann jedoch nicht zwingend auf einen in die Zukunft gerichteten Unwillen oder eine Unfähigkeit zur Einhaltung elementarer gesellschaftlicher Regeln geschlossen werden (EMARK 1995 Nr. 20).<\/p><p>Laut Rechtsprechung der ARK stellt die Falschangabe der Personalien nur nach Abwägung aller betroffenen Rechtsgüter einen Rechtsmissbrauch und somit einen Ausschlussgrund aus dem Geltungsbereich des Bundesratsbeschlusses vom 20. April 1994 dar. Eine Falschangabe zu den Personalien allein bildet folglich in der Regel keinen Grund für die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme, falls erst nach deren Verfügung um Berichtigung der Personalien ersucht wird.<\/p><p>Im übrigen wurde tamilischen Familien bis zum Inkrafttreten der Richtlinien und Weisungen des EJPD über Bestimmung und Schreibweise von Namen ausländischer Staatsangehöriger vom 1. Dezember 1995 oft ein Familienname nach schweizerischem Verständnis zugewiesen, der nicht mit der tamilischen Namensführung übereinstimmt, die auch massgebend für den Passeintrag ist. Diese Namenführung kennt keine Familiennamen. Ein Gesuch um Namensänderung kann deshalb auch auf eine \"falsche\" Namenserfassung zurückzuführen sein, bei der fälschlicherweise ein Name zum Familiennamen für eine ganze Familie bestimmt wurde, den diese nach tamilischer Namensführung nie führen würde und der deshalb auch nicht im Pass erscheinen kann.<\/p><p>Hat eine Korrektur der Auper-Daten aufgrund falscher Angaben zur Person zu erfolgen, so erlässt das BFF eine neue Verfügung, die lediglich die Berichtigung der Personendaten zum Inhalt hat. Wurde die unrichtige Erfassung der Personendaten von der betroffenen Person pflichtwidrig verursacht, so ist die Verfügung gestützt auf die neue Asylverordnung 3 über die Bearbeitung von Personendaten, welche am 1. Oktober 1999 in Kraft treten wird, kostenpflichtig.<\/p><p>6. Asylsuchende ohne amtliche Ausweispapiere werden aufgrund ihrer eigenen Angaben registriert. Eine Schätzung des Anteils derjenigen Asylsuchenden, deren Personalien nicht korrekt erfasst worden sind, ist mangels statistischer Angaben und gesicherter Erfahrungswerte nicht möglich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Asyl- und Flüchtlingsbereich scheinen sich diejenigen Fälle zu häufen, in denen Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre zugewanderte Asylsuchende aus Sri Lanka einen Namenswechsel beantragen. Die einst als papierlos Eingereisten wurden damals mit schweizerischen Papieren nach eigenen Personalangaben ausgestattet. Heute präsentieren diese Asylsuchenden plötzlich ihre Originalpässe, auf denen sie klar identifizierbar sind. Gestützt darauf beantragen sie einen Namenswechsel mit dem Ziel, dass der Originalpass wieder Gültigkeit erlange und die mit diesen echten Papieren wieder in ihr Heimatland einreisen können. In der Regel wird einem solchen Gesuch auf Namensänderung vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) innert zweier Wochen entsprochen.<\/p><p>Offensichtlich handelt es sich hier um eindeutige Fälle der Erschleichung des Asylstatus, um durch falsche Namens- und Geburtsangaben die Nachforschungen im Heimatland betreffend tatsächlicher Verfolgung und der Gefahr für Leib und Leben zu verunmöglichen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie viele Fälle wie eingangs beschrieben sind aktenkundig, in denen vorläufig Aufgenommene nach Jahren ihre Originalpapiere mit anderen Personaldaten präsentieren?<\/p><p>2. Wie vielen Gesuchen und Namensänderungen wurde bisher entsprochen?<\/p><p>3. Welches sind die Sanktionen, die er für derartige Fälle vorsieht und anwendet?<\/p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass diese Personen den Asylstatus vorsätzlich missbraucht und damit unrechtmässig eine Aufenthaltsbewilligung und Fürsorgeleistungen erschlichen haben?<\/p><p>5. Ist er bereit, bei Erkennung dieser Art des Missbrauches die sofortige Rückschaffung der Delinquenten, ohne Rücksicht auf deren persönliche Situation, anzuordnen?<\/p><p>6. Wie hoch schätzt er insgesamt den Anteil derjenigen Asylsuchenden, die aufgrund dieser Art von vorsätzlicher Verschleierung ihrer tatsächlichen Personalien in unserem Land weilen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückschaffung von ehemals Papierlosen"}],"title":"Rückschaffung von ehemals Papierlosen"}