{"id":19993181,"updated":"2025-06-25T02:22:26Z","additionalIndexing":"Rechtsschutz;Krankenkasse;Spitex;Spital","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K0105051105","name":"Spitex","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen","type":18}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-06-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(924732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1054764000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2171,"gender":"m","id":210,"name":"Spielmann Jean","officialDenomination":"Spielmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2282,"gender":"m","id":56,"name":"de Dardel Jean-Nils","officialDenomination":"de Dardel Jean-Nils"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3181","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Behörden rufen dazu auf, dass Kranke und Betagte die Krankenpflege zu Hause in Anspruch nehmen sollen, weil durch die Verkürzung der Hospitalisierungszeit deren Lebensqualität, besonders bei Betagten, verbessert werden kann. Gleichzeitig werden dadurch vor dem Hintergrund der beträchtlichen Kosten, welche eine Hospitalisierung verursacht, auch die Pflegekosten reduziert, die ja hauptsächlich von den Kantonen übernommen werden. Demgegenüber beabsichtigen gewisse Krankenkassen in Genf - und wahrscheinlich auch anderswo -, ihre Leistungen für die Krankenpflege zu Hause auf einen Maximalbetrag zu beschränken, welcher der Höhe der Kostenbeteiligung entspricht, die sie für die Unterbringung des Patienten in einem Pflegeheim bezahlen müssen. Der Pauschalbetrag, den die Krankenkassen für eine solche Unterbringung erstatten müssen, ist für Genf gemäss dem Tarif, der vom Bundesrat nach einer von den Krankenkassen eingereichten Beschwerde genehmigt worden ist, auf 69 Franken pro Tag festgelegt.<\/p><p>Nach einem Bericht von \"Le Courrier\" teilte so die Krankenkasse Konkordia einem ihrer Versicherten in Genf, der wegen eines Herzleidens Hauspflege erhielt, schriftlich mit, dass ihm die Pflegekosten in Zukunft nur noch in der gleichen Höhe erstattet würden wie den Personen, die in einem Pflegeheim gepflegt werden, nämlich mit einem Betrag von 69 Franken pro Tag. Andere schockierende Fälle wurden in der \"Tribune de Genève\" erwähnt.<\/p><p>Diese Praxis, die um sich zu greifen scheint, zielt effektiv darauf hinaus, dass Personen, die durchaus noch daheim wohnen könnten, sich in Spitalpflege begeben. Eine solche Praxis ist - erst recht im diesjährigen Internationalen Jahr der älteren Menschen - zutiefst schockierend für jene - wenn auch wenig zahlreichen - Kranken, welche die Pflege zu Hause dringender nötig haben als der Durchschnitt, aber dafür mehr aufwenden müssen als den Betrag von 69 Franken, der von den Kassen festgelegt worden ist. Die Krankenpflege zu Hause hat zum Ziel, dass jede Person wenn immer möglich in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden kann.<\/p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in dieser Angelegenheit einen Entscheid zu fällen, der dieser unsozialen Praxis ein Ende bereitet, eine Praxis, die auch zum Ziel hat, Kosten, welche die Kassen nicht übernehmen wollen, auf den Staat zu überwälzen, damit die Versicherten sich nicht veranlasst sehen, rechtliche Schritte zu unternehmen.<\/p><p>In dieser Hinsicht ist es auch unhaltbar, dass die Versicherten sich jedes Mal, da die Krankenkassen Massnahmen ergreifen, welche alle treffen, ihre Rechte individuell in oft langwierigen und kostspieligen Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht verteidigen müssen. Angesichts der wiederholten Missbräuche gewisser Krankenkassen rechtfertigt sich die Schaffung einer Beschwerdebehörde auf Bundesebene, die ohne Formalitäten angerufen werden kann, in Fragen wie der oben beschriebenen rasch entscheiden und der Aufsichtsbehörde den Erlass allgemeinverbindliche Weisungen, die auf alle anwendbar sind, beantragen kann. Die Krankenversicherung ist obligatorisch. Sie ist eine öffentlichrechtliche und keine privatrechtliche Institution, für die der Privatversicherungsvertrag anwendbar wäre. Es ist wichtig, dass die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde, wie sie vom KVG festgelegt wurden, angepasst werden, damit diese wirksam eingreifen können, so dass die Krankenkassen entsprechend ihrem Auftrag das öffentliche Recht korrekt und in Übereinstimmung mit dem Solidaritätsprinzip anwenden, welches im Übrigen die Grundlage jeder Tätigkeit sein sollte, die auf Gegenseitigkeit beruht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass die Versicherer der Aufsicht des Bundesrates unterstehen. Dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) wurden spezifische Aufsichtsaufgaben zugeteilt (Art. 21 KVG).<\/p><p>Zu den BSV-Kontrollen im Bereich Buchführung und Finanzen der Versicherer hat sich der Bundesrat bereits geäussert, insbesondere im Zusammenhang mit dem kürzlichen Teilrückzug der Visana (Interpellationen 98.3375 und 98.3376).<\/p><p>Generell kann das BSV auch Weisungen an die Versicherer ergehen lassen, indem es Kreisschreiben an alle Versicherer erlässt oder, im Falle einer Verfehlung, direkt bei einem Versicherer interveniert. Beanstandungen von Versicherten, die sich an das BSV wenden, führen oft zu Interventionen beim betroffenen Versicherer.<\/p><p>Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (98.058) beantragt, das BSV mit zusätzlichen Mitteln auszustatten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass diese zum Teil unzulänglich waren. Künftig wird das BSV rascher handeln und nicht angekündigte Kontrollen bei den Versicherern durchführen können. <\/p><p>Zum Beispiel des Motionärs ist Folgendes nachzutragen: Das BSV hat bei der Fédération genevoise des assureurs-maladie interveniert und ihr insbesondere mitgeteilt, dass das EVG-Urteil betreffend die Leistungen für Krankenpflege zu Hause keine generelle und systematische Beschränkung der Vergütung von Leistungen für Krankenpflege zu Hause nach sich ziehe. Die Fédération wurde ausserdem aufgefordert, alle zur Klärung der Sachlage notwendigen Informationen beizubringen. <\/p><p>Mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln und jenen, die ab dem 1. Januar 2000 wirksam werden, ist das Bundesamt in der Lage, die im Gesetz verankerten Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen. Der Bundesrat ist auch weiterhin der Überzeugung, dass neue oder komplexe Situationen, insbesondere im Leistungsbereich, die weder im Gesetz geregelt, noch von der Rechtsprechung entschieden sind, im Interesse der Versicherten einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Streitigkeiten zwischen den Tarifpartnern (Versicherern und Leistungserbringern) entscheidet auch künftig ein Schiedsgericht (Art. 89 KVG). In diesem Zusammenhang sei auch auf die bedeutsame Rolle hingewiesen, welche dem Ombudsmann der Krankenversicherung zukommt.<\/p><p>Einzelne Vorkommnisse der jüngsten Zeit mögen gegenüber den Versicherern ein gewisses Misstrauen erweckt haben. Nach Ansicht des Bundesrates ist indes die mit dem KVG eingeführte Aufsicht ausreichend. Der Bundesrat erklärt sich aber bereit, zu prüfen, ob die der Aufsichtsbehörde des Bundes zur Verfügung stehenden Instrumente gegebenenfalls anzupassen sind. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung der Liste mit \"Straftaten\", die von Versicherern begangen werden und die das BSV mit Ordnungsbussen sanktionieren kann (Art. 93a KVG Teilrevision).<\/p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen gegen die Praktiken gewisser Krankenkassen zu ergreifen, die ihre Leistungen für die Krankenpflege zu Hause auf den Tagessatz beschränken, den sie bei der Unterbringung des Patienten in einem Pflegeheim bezahlen müssen, und gleichzeitig ihre Versicherten auffordern, sich in derartigen Heimen in Pflege zu begeben.<\/p><p>Angesichts der zahlreichen Missbräuche gewisser Krankenkassen wird der Bundesrat eingeladen, eine Beschwerdebehörde auf Bundesebene zu schaffen, an welche sich die Versicherten direkt wenden können, unabhängig davon, ob auf kantonaler Ebene rechtliche Schritte unternommen werden oder nicht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Krankenkassen"}],"title":"Schaffung einer Beschwerdemöglichkeit gegen Krankenkassen"}