{"id":19993183,"updated":"2024-04-10T11:58:57Z","additionalIndexing":"Südosteuropa;Flüchtlingsbetreuung;unerlaubtes Entfernen von der Truppe;Flüchtling;Kosovo;Flüchtlingshilfe im Ausland;Krieg","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-04-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K10010701","name":"Flüchtlingshilfe im Ausland","type":1},{"key":"L04K01080103","name":"Flüchtlingsbetreuung","type":1},{"key":"L03K030102","name":"Südosteuropa","type":1},{"key":"L06K030102040101","name":"Kosovo","type":1},{"key":"L05K0402031007","name":"unerlaubtes Entfernen von der Truppe","type":2},{"key":"L04K04010202","name":"Krieg","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"1999-10-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-10-04T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(924732000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(939333600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[{"type":null,"value":"Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."}]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2021,"gender":"m","id":25,"name":"Borel François","officialDenomination":"Borel François"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2171,"gender":"m","id":210,"name":"Spielmann Jean","officialDenomination":"Spielmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2032,"gender":"m","id":39,"name":"Carobbio Werner","officialDenomination":"Carobbio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2094,"gender":"f","id":120,"name":"Jeanprêtre Francine","officialDenomination":"Jeanprêtre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2200,"gender":"m","id":1,"name":"Aguet Pierre","officialDenomination":"Aguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2387,"gender":"m","id":323,"name":"Grobet Christian","officialDenomination":"Grobet Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2012,"gender":"m","id":246,"name":"Béguelin Michel","officialDenomination":"Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2151,"gender":"m","id":183,"name":"Ruffy Victor","officialDenomination":"Ruffy Victor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2058,"gender":"f","id":75,"name":"Fankhauser Angeline","officialDenomination":"Fankhauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2447,"gender":"f","id":394,"name":"Jaquet-Berger Christiane","officialDenomination":"Jaquet-Berger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3183","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In seinem Beschluss vom 7. April 1999 hat der Bundesrat die Kriterien festgehalten, aufgrund derer bestimmte Personengruppen kollektiv vorläufig aufgenommen werden sollen. Mit Beschluss vom 28. April 1999 hat der Bundesrat den Vorschlag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes bestätigt, ein Kontingent von 2'500 aus dem Kosovo stammenden Personen, die sich vorübergehend in den Lagern von Stankovac in Mazedonien aufhielten, aufzunehmen. In der Folge hat er auch der Entsendung einer schweizerischen Delegation des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) vor Ort zugestimmt, die beauftragt war, eine Auswahl der in Frage kommenden Personen unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Kriterien vorzunehmen. Unter diese Kriterien fielen Personen, die über enge familiäre Beziehungen zur Schweiz verfügten. Mit engen Beziehungen waren ausdrücklich Personen aus der eigentlichen Kernfamilie gemeint, die sich mit einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhielten. Ebenso sollten Kranke oder Behinderte, die nach erfolgter Einreise in die Schweiz eine umfassende medizinische Betreuung benötigten, im Rahmen des erwähnten Kontingentes aufgenommen werden. Die Abgabe von aussagekräftigen Identitätspapieren stellte keine conditio sine qua non dar, um in das Anhörungsverfahren aufgenommen zu werden. Tatsächlich befanden sich unter den Schutzbedürftigen später zahlreiche Personen ohne jedes offizielle Ausweispapier. Mit Entscheid vom 23. Juni 1999 beschloss der Bundesrat, die wöchentlichen Hilfsflüge in die Schweiz abzuschliessen, da sich die politische und militärische Lage im Kosovo mit dem Ende der Kämpfe und dem Abzug der Serben massgeblich verbessert hatte. Bis zum 30. Juni 1999 waren es 1'489 Personen, die unter den geschilderten Bedingungen in die Schweiz einreisen konnten.<\/p><p>Bei ihrer Einreise in die Schweiz wurden die im Rahmen dieses Spezialkontingents von 2'500 Personen aufgenommenen Schutzbedürftigen systematisch auf die verschiedenen Empfangsstellen des BFF verteilt. Das BFF hat sich zudem so weit wie möglich bemüht, die albanisch- und serbisch-stämmigen Flüchtlinge in den Empfangsstellen getrennt unterzubringen. Nach einer vorgängigen Befragung wurden die Personen aus diesem Kontingent gemäss dem üblichen Verteilschlüssel des BFF gestützt auf Art. 9 der Asylverordnung (SR 142.311) auf die Kantone verteilt. Die starke Konzentration schutzbedürftiger Personen kosovarischer Abstammung hat keine besondere Schwierigkeiten in den Kantonen verursacht. Die Aufnahmebereitschaft der schweizerischen Bevölkerung ist sehr herzlich gewesen. Folglich haben sich zahlreiche schweizerische Bürgerinnen und Bürger dafür eingesetzt, sofort Hilfe zu leisten und den durch den Krieg schwer leidgeprüften Kosovaren Trost zu spenden.<\/p><p>Sie haben sich sogar bereit erklärt, Unterkunftplätze bei ihnen anzubieten, ohne jegliche Rückerstattungsbegehren einzuleiten.<\/p><p>Die Schutzbedürftigen, die in das erwähnte Kontingent fallen, werden rechtlich als Asylsuchende behandelt. Bis zum 15. September 1999 haben 27'173 Schutzbedürftige jugoslawischer Abstammung ein Asylgesuch eingereicht. Die Finanzierung ihrer ersten Unterstützungskosten wird ausschliesslich durch den Bund übernommen. Um die durch den massiven Zustrom der aus Kosovo stammenden Asylsuchenden voraussichtlich anfallenden Ausgaben decken zu können, wurde ein Budget von etwa 600 Millionen Franken vorgesehen. Die kantonalen Behörden, die für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden zuständig sind, verfügen mit den ihnen zugesprochenen Pauschalentschädigungen dann auch über die nötigen Mittel, um erste Integrationsmassnahmen zu Gunsten der vorübergehend Aufgenommenen zu fördern. Gemäss Artikel 27 der Schweizerischen Bundesverfassung obliegen den Kantonen sämtliche Massnahmen im Erziehungsbereich. Der Bund hat demzufolge keine rechtlichen Kompetenzen bezüglich der obligatorischen Einschulung von jugendlichen Flüchtlingen. <\/p><p>Der Bundesrat hat sich den Forderungen einer Familienzusammenführung im Rahmen der ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht verschlossen. So sind die Schweizer Botschaften vom Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) eingeladen worden, die Visumsbestimmungen für die betroffene Personengruppe zu erleichtern, und bis zum 2. Juli 1999 sind 5'357 Visa ausgestellt worden. Darüber hinaus konnten die Schutzbedürftigen aus dem Kosovo auch ein individuelles Asylgesuch bei den schweizerischen Vertretungen einreichen. <\/p><p>Am 1. Juli 1999 hat in Bern eine Nationale Asylkonferenz stattgefunden. An dieser Konferenz beteiligten sich Vertreter des Bundes und der Kantone. Schwerpunkt der dort geführten Gespräche waren die künftig zu ergreifenden Massnahmen bei einem Grossandrang von Asylsuchenden.<\/p><p>Die Pläne des Bundesrates zur Rückführung der Schutzbedürftigen sind von den kantonalen Vertretern positiv aufgenommen worden. Was die individuelle Rückkehrhilfe anbelangt, werden pro erwachsene Person Fr. 2'000 zur Deckung der Grundbedürfnisse ausbezahlt. Gleichzeitig erhält jede Familie einen Betrag für den Wiederaufbau. Diese finanziellen Rückkehrhilfen werden in erster Linie an Personen ausgerichtet, die freiwillig in ihren Heimatstaat zurückkehren wollen und die vor dem 1. Juli 1999 in die Schweiz eingereist sind. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass mit der Einführung solcher Massnahmen ein grosser Beitrag zur Erleichterung der Rückkehr in den Kosovo unter optimalen Bedingungen erbracht werden kann.<\/p><p>Bis zum 28. September 1999 sind 7'250 Personen kosovarischer Abstammung freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt. Weitere 1'367 Personen haben sich angemeldet, um auch am Rückkehrprogramm teilzunehmen und werden die Schweiz per Ende September verlassen. Alleine für Oktober stehen noch 3'772 Plätze zu Verfügung. Das Kosovoprogramm der Schweiz wird vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge als effizientes Programm beurteilt. Im Gegensatz zu den anderen Staaten organisiert die Schweiz nicht nur für jene Personen die freiwillige Rückkehr, welche während des Krieges evakuiert worden sind, sondern für Personen aller Aufenthaltskategorien. Am 28. September 1999 lag die Schweiz in der offiziellen europäischen Rückkehrstatistik hinsichtlich jener Personen, welche über Rückkehrprogramme in den Kosovo zurückkehrten, hinter Deutschland auf dem zweiten Rang.<\/p><p>Was die Unterbringung der Asylbewerber in der Schweiz betrifft, so hat der Bundesrat beschlossen, den Kantonen zusätzliche Mittel zur Erhöhung des Personalbestandes um 450 Stellen für die zweite Hälfte des Jahres 1999 zu gewähren, um der stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden in der Schweiz Rechnung zu tragen.<\/p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzuschreiben."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nachdem der Bundesrat erklärt hat, er sei bereit, viele Flüchtlinge aus dem Balkan in der Schweiz aufzunehmen, scheint er nun die Hilfe vor Ort zu bevorzugen. Aus meiner Sicht ist klar, dass beide Massnahmen realisiert werden müssen, denn die Flüchtlingsströme im Balkan bergen grosse Gefahren.<\/p><p>Ich fordere daher den Bundesrat auf:<\/p><p>1. für die Aufnahme der Flüchtlinge in der Schweiz gute Bedingungen sicherzustellen, z. B. durch Bereitstellung finanzieller Mittel für die Kantone und ihre Fürsorge- und Schulbehörden, die im Moment häufig überlastet sind;<\/p><p>2. die Harmonie zwischen den Flüchtlingen aus verschiedenen Gebieten, die häufig schwer beeinträchtigt ist, sowie zwischen den Flüchtlingen und der Schweizer Bevölkerung zu fördern;<\/p><p>3. den Flüchtlingen die Einreise in die Schweiz auch dann zu bewilligen, wenn sie keine Papiere haben, denn diese werden ihnen, wie man weiss, beim Verlassen ihres Landes abgenommen;<\/p><p>4. dafür zu sorgen, dass unsere Botschaften vor Ort alles unternehmen, um die Aufnahme bedrohter Deserteure und Verteidiger der Menschenrechte zu erleichtern.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Balkan"}],"title":"Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Balkan"}