﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993204</id><updated>2024-04-10T09:27:02Z</updated><additionalIndexing>Kontrolle;SBB;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Schienenverkehr;New Public Management</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>99.3204</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die bisher grösstenteils von den Bahnen und insbesondere den SBB aufgrund entsprechender Delegationen wahrgenommenen hoheitlichen Funktionen im Bereich der technischen und betrieblichen Reglementierung, Normierung, Typenzulassung, Bau- und Betriebsbewilligungen können von einem Marktteilnehmer nicht mehr wahrgenommen werden. Dies würde einerseits die SBB selbst an einem völlig freien Marktauftritt hindern und böte andererseits Angriffsflächen bezüglich der unparteiischen Wahrnehmung der Aufgaben. Deshalb sind sämtliche hoheitlichen Aufgaben im Bereich Normierung, Zulassung, Bau- und Betriebsbewilligungen vollständig von den Bahnunternehmen abzugrenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die mit der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben beauftragten Stellen sind indessen nicht einfach bei der Verwaltung anzusiedeln, damit diese nicht um ein Mehrfaches aufgebläht wird. Bekanntlich hat sich in anderen Ländern die Ansiedlung bei der Verwaltung nicht bewährt. Das Ziel ist die Sicherstellung einer wahrhaft unabhängigen und kompetenten Bahnaufsichtsbehörde, die kundenorientierte Dienstleistungen effizient und kostengünstig erbringt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Sinne des New Public Management bietet sich ein unabhängiges schweizerisches Institut an, vergleichbar mit bestehenden Institutionen wie dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat, dem Eidgenössischen Gefahrgutinspektorat und dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum. Dieses Institut übernimmt im Mandat definierte hoheitliche Aufgaben. Aufsichtsbehörde bleibt im Grundsatz das Bundesamt für Verkehr (BAV). Eine generell-abstrakte Beaufsichtigung wird nicht delegiert, nur die "operative Ausführung der Bahnaufsichtsfunktion".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die betroffenen Bahnen und die Wirtschaft in die Verantwortung mit einzubeziehen, soll das Institut gemischtwirtschaftlich aufgebaut werden, d. h., das Fachwissen der Bahnen, des Bundes, der Wissenschaft und der Wirtschaft wird darin zusammengefasst.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Bahnreform macht Veränderungen notwendig, die nicht nur die SBB betreffen, sondern auch die Rolle des BAV als Aufsichtsbehörde neu definieren. Zahlreiche hoheitliche Aufgaben, welche die SBB als Staatsbahnen bis heute wahrgenommen haben, müssen neu durch das BAV übernommen oder von diesem an andere Stellen delegiert werden. Ausserdem entstehen aus der Bahnreform neue, bisher auch nicht von den SBB wahrgenommene hoheitliche Aufgaben. So hat das BAV z. B. Netzzugangsbewilligungen und Sicherheitsbescheinigungen zu erteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf die durch die Bahnreform bedingte neue Organisation auf seiten der Aufsichtsbehörden wurden verschiedene Möglichkeiten und Varianten geprüft, um die Ziele der Bahnreform optimal umzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Parlament wird über den Verlauf der Umsetzung der Bahnreform sowie den damit zusammenhängenden Reorganisationsprozess im Rahmen des Geschäftsberichtes des Bundesrates informiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten. Bezüglich neuer Rollenteilung und Zuständigkeiten wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es sind verschiedene Modelle der neuen Organisation auf Behördenseite denkbar, die sich insbesondere durch die Art und das Ausmass der Auslagerung oder Delegation von Aufgaben aus der Bundesverwaltung unterscheiden. Als Träger neuer Aufgaben sind auch gemischtwirtschaftliche Institute durchaus prüfenswert, wobei die Unabhängigkeit zu wahren und die mit der Bahnreform angestrebte Rollenteilung zu beachten ist. Der Bundesrat geht allerdings nicht davon aus, dass Auslagerungen aus der Bundesverwaltung grundsätzlich und in jedem Fall zu einer erhöhten Qualität der Leistungserbringung und zu mehr Kundenfreundlichkeit führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig werden verschiedene Varianten für eine neue Organisation und Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben untersucht (z. B. Projekt des UVEK betreffend eine Nationale Sicherheitsagentur; Nasa). Diese Anpassungen bedürfen allerdings, wie jede Übertragung hoheitlicher Aufgaben, einer ausdrücklichen, heute nicht vorhandenen Gesetzesgrundlage (vgl. Art. 178 Abs. 3 der neuen Bundesverfassung), so dass sie erst mittelfristig umgesetzt werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einer ersten Phase müssen nun aber auf den 1. Januar 2000 die aufgrund der geltenden Gesetze vorgeschriebenen hoheitlichen Aufgaben zwingend von den SBB übernommen werden. Diese Aufgaben wurden in Zusammenarbeit mit den SBB festgelegt. Die entsprechenden Produkte und Prozesse werden analysiert und optimiert. Schliesslich werden die für eine rechtskonforme Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben nötigen personellen und fachlichen Ressourcen definiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Parallel dazu wird eine den neuen Gegebenheiten angepasste Organisationsstruktur für das BAV erarbeitet, die auf den 1. Januar 2000 umgesetzt werden soll. Die von den SBB zu übernehmenden hoheitlichen Aufgaben werden in die neue Struktur eingegliedert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die verschiedenen Rollen, die künftig auf Behördenseite auseinandergehalten und in einer adäquaten Organisation berücksichtigt werden müssen, sind in den heute geltenden Rechtsgrundlagen klar definiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BAV als Aufsichtsbehörde im öffentlichen Verkehr ist z. B. für die technische Aufsicht, die Konzessionierung und die Bestellung von Verkehr und Infrastruktur zuständig. Es ist ferner für die Durchführung der Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligungen) verantwortlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Liberalisierung eines Teils des Bahnverkehrs hat der Staat die Aufgabe des Marktregulators zu übernehmen, was eine typische behördliche Aufgabe darstellt (z. B. die Festlegung der Spielregeln für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Netzzuganges, Festlegen der Sicherheitsstandards). Streitigkeiten zwischen den Bahnunternehmungen im Rahmen der Gewährung des Netzzuganges können bei der neu zu bildenden unabhängigen Schiedskommission ausgetragen werden, was der Regelung in der EU entspricht und einer allfälligen Interessenkollision zwischen Regulator und Bestellerfunktion zuvorkommt. Im liberalisierten Schienenverkehr bleiben im übrigen die Kompetenzen der Wettbewerbskommission nach dem Kartellgesetz vorbehalten. Schliesslich wurde innerhalb des UVEK die Rollenteilung Eigner/Aufsicht für die vollständig in Bundesbesitz stehenden SBB organisatorisch klar geregelt, indem die Rolle des Eigners vom Generalsekretariat UVEK und diejenige der Aufsicht vom BAV wahrgenommen wird. Bei den übrigen Transportunternehmen, an denen der Bund neben anderen beteiligt ist, wird die Rollenteilung noch zu überprüfen sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Zuständigkeitsregelung entspricht der vom Parlament im März 1998 verabschiedeten Bahnreform.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Hinblick auf die neue Organisation der Eisenbahnaufsichtsbehörden stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er grundsätzlich bereit, aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen zur Bahnreform alle Möglichkeiten und Varianten der neuen Organisation der Eisenbahnaufsichtsbehörden zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er auch der Meinung, dass die neue Organisation der Eisenbahnaufsichtsbehörden die Ziele der Bahnreform zu fördern hat (Wettbewerb, unternehmerische Freiheit der Bahnen, maximale Verkehrsverlagerung auf die Schiene) und zugleich die effiziente Wahrnehmung der hoheitlichen Funktionen zu garantieren hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sieht er unter den möglichen Varianten einer neuen Organisation auch die Möglichkeit, die hoheitliche Funktion zur Beaufsichtigung der Eisenbahnen in der Schweiz im Rahmen der Bahnreform grundsätzlich ausserhalb der Bundesverwaltung anzusiedeln? Wenn ja, ist er bereit, diese Form zu unterstützen und zu fördern und:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- zu diesem Zweck ein gemischtwirtschaftliches Institut von Bund, Eisenbahnen und Wirtschaft zu gründen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dieses Institut mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufsichtsfunktionen über die Eisenbahnen, der Normierung und der Vertretung in internationalen Gremien der Eisenbahnaufsicht zu beauftragen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- das Institut im Sinne einer möglichst schlanken Organisation bei der Arbeitsbewältigung zum Beizug bestehender in- und ausländischer Unternehmungen und Organisationen in den verschiedenen Fachbereichen zu verpflichten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- die Bundesverwaltung damit zu betrauen, das Pflichtenheft des Institutes mit den übrigen Teilen der Verwaltung abzustimmen und über dessen Einhaltung zu wachen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er schliesslich bereit, bei dieser Gelegenheit die verschiedenen Rollen der Eisenbahnaufsichtsbehörden (wie Besteller, Rechnungsaufsicht, Eigner, Subventionsgeber, Regulator, Schiedsstellen) zu strukturieren und auch in diesem Bereich für Gewaltentrennung und Transparenz zu sorgen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Neue Organisation der Eisenbahnaufsichtsbehörde</value></text></texts><title>Neue Organisation der Eisenbahnaufsichtsbehörde</title></affair>