{"id":19993205,"updated":"2024-04-10T10:43:54Z","additionalIndexing":"Leistungsauftrag;Stellenabbau;Dezentralisierung;Swisscom;SBB;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;service public","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2208,"gender":"m","id":59,"name":"Delalay Edouard","officialDenomination":"Delalay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-04-22T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4518"},"descriptors":[{"key":"L04K08060111","name":"service 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Gleichzeitig wurde die Swisscom in eine selbständige Aktiengesellschaft umgewandelt und teilprivatisiert. Seit dem Herbst 1998 ist die Swisscom an den Börsen von Zürich und New York kotiert. Für die unternehmerischen Entscheide sind gemäss dem Telekommunikations-Unternehmensgesetz (TUG) ausschliesslich der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom verantwortlich. Der Bundesrat gibt der Unternehmung für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Mehrheitsaktionärs vor. Darüber hinaus nimmt der Bund mit einem Staatsvertreter im Verwaltungsrat Einsitz. <\/p><p>Die breite Marktöffnung erzeugte, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, einen hohen Wettbewerbsdruck. Die neuen Konkurrenten zwingen die Swisscom, wenn sie sich auf dem Markt längerfristig behaupten will, ihre Preise zu senken, ihre Arbeitsabläufe tiefgreifend zu restrukturieren und eine beträchtliche Anzahl von Arbeitsplätzen abzubauen. Konkret plant die Unternehmensleitung bis Ende 2000 einen Netto-Abbau von 4000 Stellen. Durch die Marktöffnung wurden aber auch eine Reihe von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Gemäss ersten groben Schätzungen entstanden im Gefolge der Liberalisierung bei den Konkurrenten der Swisscom bis Ende 1998 bereits über 2000 neue Stellen, und in den kommenden Jahren dürften noch zahlreiche weitere neue Arbeitsplätze hinzukommen. Die Marktöffnung führt überdies auch zu einer beträchtlichen Zahl von neuen Stellen ausserhalb des eigentlichen Telekom-Sektors (Lieferanten, Distribution, Internet-Dienste usw.).<\/p><p>Der Bundesrat setzte der Swisscom bezüglich der Umsetzung des geplanten Stellenabbaus enge Grenzen:<\/p><p>* Der Stellenabbau der Swisscom muss gemäss den strategischen Vorgaben des Bundesrates für die Jahre 1998 - 2001 sozialverträglich erfolgen. Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen sind bis Ende 2000 ausgeschlossen. Die Unternehmensleitung und die Personalverbände haben sich vor kurzem auf ein umfangreiches Massnahmenpaket geeinigt, welches den vom Bundesrat geforderten sozialverträglichen Stellenabbau weitgehend garantiert.<\/p><p>* Von Seiten des Bundes wurde gegenüber der Swisscom die Erwartung unterstrichen, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend berücksichtigt. Der Verwaltungsrat und das Management der Swisscom sind sich bewusst, dass sie eine grosse volkswirtschaftliche und regionalwirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben. <\/p><p><\/p><p>Gewisse Zielkonflikte zwischen den betriebswirtschaftlichen und den volkswirtschaftlichen Vorgaben des Bundesrates an die Swisscom sind unvermeidbar. Hinsichtlich der Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Randregionen erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmung im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten dem volkswirtschaftlichen Anspruch nach einer regional angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze gebührend Rechnung trägt. Er unterstützt auch die Bemühungen der Unternehmensleitung, die einzelnen Kantone und Regionen frühzeitig in die Suche nach akzeptablen Lösungen miteinzubeziehen. Für weitergehende Interventionen sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keine Veranlassung. Selbstverständlich wird er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.<\/p><p>SBB<\/p><p>Die Verkehrspolitik des Bundes zielt darauf ab, das bestehende hohe Leistungsniveau des Service Public, d.h. die flächendeckende Grundversorgung mit Transportleistungen zu angemessenen Preisen, langfristig zu erhalten. Angesichts des angespannten Finanzhaushaltes des Bundes ist die Erreichung dieses Zieles aber nur möglich, wenn in den kommenden Jahren die Effizienz des Schienenverkehrs gesteigert und damit das mit den Subventionen erzielte Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert werden kann. <\/p><p>Die auf den 1.1.1999 erfolgte teilweise Öffnung des Bahnmarktes setzt die SBB einem merklich erhöhten Wettbewerbsdruck aus. Um sich langfristig gegenüber den neuen Konkurrenten behaupten zu können, sieht sich die Unternehmensleitung gezwungen, die Produktivität über das ganze Unternehmen hinweg massgeblich zu erhöhen. Die angestrebten Effizienzsteigerungen setzen eine tiefgreifende Umgestaltung der Unternehmung voraus. Der Bundesrat und das Parlament haben im Rahmen der ersten Etappe der Bahnreform den dafür notwendigen unternehmerischen Gestaltungsspielraum geschaffen: So wurde die SBB auf den 1.1.1999 in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde die Unternehmung weitgehend entschuldet. Der neue Verwaltungsrat, welcher strikt nach professionellen Kriterien zusammengestellt wurde, ist zusammen mit dem Management für die unternehmerische Ausrichtung der SBB sowie für die Unternehmensführung abschliessend zuständig. Die Einflussnahme des Bundes als Eigentümer der SBB AG erfolgt im Wesentlichen über die Festlegung und das Controlling der \"strategischen Ziele des Bundesrates für die SBB AG\". <\/p><p>Die vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen zielen auf die Angebotsgestaltung der SBB sowie auf die in den Bahnhöfen angebotenen Serviceleistungen ab. Beide Bereiche fallen in den mit der Bahnreform erweiterten unternehmerischen Gestaltungsspielraum der SBB-Unternehmensleitung. Eine Einflussnahme durch den Bund würde der neuen Aufgabenteilung grundsätzlich widersprechen. Der Bundesrat hat deshalb bei der Festlegung der strategischen Ziele der SBB AG für beide fraglichen Bereiche keine konkreten Vorgaben aufgestellt. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass sich durch die Bahnreform 96\/99 die Einflussnahme der öffentlichen Hand auf die Angebotsausgestaltung der SBB grundlegend geändert hat. Zum einen wird der regionale Personenverkehr seit anfangs 1996 durch den Bund und die Kantone gemeinsam bestellt und abgegolten. Die einzelnen Kantone bestimmen dementsprechend bei der konkreten Ausgestaltung des regionalen Personenverkehrs massgeblich mit. Zum anderen benötigt die SBB für den regelmässigen Personenverkehr seit anfangs 1999 eine Konzession, in welcher das im Personenfernverkehr im Minimum bereitzustellende Angebot festgehalten ist. Das Bundesamt für Verkehr ist im Rahmen der Konzessionserteilung bestrebt, sowohl den Ansprüchen der Kantone als auch den unternehmerischen Bemühungen der SBB gebührend Rechnung zu tragen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bund ist im Besitz der Aktienmehrheit oder des Aktiengesamtpaketes der Unternehmen Swisscom und SBB. Er muss deshalb nicht nur für die gute Führung der beiden Gesellschaften sorgen, sondern auch dafür, dass diese ihre Dienste im ganzen Land einheitlich anbieten und eine moderne und soziale Personalpolitik verfolgen.<\/p><p>Ich stelle nun aber fest, dass die Swisscom ihre Produktion und ihre Büros zentralisiert und rationalisiert, obwohl sie als Telekommunikationsunternehmen eigentlich in der Lage sein sollte, die Stellen gerecht zu verteilen. Die SBB bauen die Dienstleistungen in den Bahnhöfen zunehmend ab und heben Zughalte im Regional- und Intercityverkehr auf, so unter anderem am Simplon (Aigle, Saint-Maurice), in der Leventina, an der Jurafusslinie (Delsberg) und im Kanton Uri.<\/p><p>Ich verstehe zwar, dass die Verantwortung im operationellen Bereich den Geschäftsleitungen der beiden Gesellschaften überlassen werden muss; die Zentralisierungs- und Abbaumassnahmen sind aber strategische Entscheide und fallen somit in die Zuständigkeit der Regierung. Ist der Bundesrat bereit, entweder über einen präziseren Leistungsauftrag oder aber über die Ausübung der Rechte als Allein- oder Mehrheitsaktionär in diese Entwicklung einzugreifen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Öffentliche oder halböffentliche Unternehmen"}],"title":"Öffentliche oder halböffentliche Unternehmen"}