﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19993211</id><updated>2024-04-10T10:20:22Z</updated><additionalIndexing>Flüchtling;Asylpolitik;Kosovo;Grenzwachtkorps;Informationsverbreitung;Flüchtlingshilfe im Ausland;Dringlichkeitsrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-05-31T00:00:00Z</date><legislativePeriod>45</legislativePeriod><session>4519</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010801</key><name>Asylpolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010701</key><name>Flüchtlingshilfe im Ausland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030202</key><name>Dringlichkeitsrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K030102040101</key><name>Kosovo</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040201</key><name>Grenzwachtkorps</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>1999-06-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>1999-06-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>1999-05-31T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>1999-06-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2310</code><gender>m</gender><id>146</id><name>Maurer Ueli</name><officialDenomination>Maurer Ueli</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>99.3211</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Angesichts der sich bereits Ende letzten Jahres abzeichnenden negativen Entwicklung in Kosovo hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) seit Beginn dieses Jahres das Empfangsstellendispositiv massiv verstärkt. Bei jeder Empfangsstelle sind, in Absprache mit den Standortkantonen und -gemeinden, Zivilschutzunterkünfte für die Notaufnahme von Kriegsvertriebenen vorbereitet worden. Wie in der normalen Lage arbeitet das BFF im Betreuungs- und Sicherheitsbereich mit privaten Firmen zusammen. Durch die vorgängig vereinbarte strategische Leistungsbereitschaft war es möglich, innert Tagen die vorbereiteten Zivilschutzunterkünfte durch erfahrene Betreuer in Betrieb zu nehmen und mit neu rekrutiertem Personal zu ergänzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Teil dieser Anlagen ist seit Mitte Mai 1999 in Betrieb. Der gemeinsame Führungsstab des BFF und des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat zudem am 7. Mai 1999 beschlossen, zusätzliche Notunterkünfte der Armee schrittweise in Betrieb zu nehmen, damit ab Juni 1999 insgesamt 3300 Betten für die Erstaufnahme zur Verfügung stehen. Diese Kapazität reicht aus, um monatlich rund 6000 Personen aufzunehmen, zu registrieren und auf die Kantone zu verteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anfang Juni ist das VBS vom BFF ersucht worden, zusätzlich Sammelunterkünfte mit Armeebetreuung bereitzustellen. Hierdurch kann die monatliche Aufnahmekapazität um weitere 2000 Personen auf 8000 Personen erhöht werden, sofern nicht Teile dieser Truppen für die Bewachung von Botschaften benötigt werden. Sollten selbst diese Kapazitäten infolge anhaltend hoher Zugangszahlen nicht ausreichen, sähe sich der Bund veranlasst, mittels ausserordentlichen Massnahmen nach Artikel 9 des Asylgesetzes alternative Unterbringungsoptionen auszuschöpfen. Hierzu können namentlich Warteräume für Neueinreisende wie auch die Privatunterbringung gehören.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.-7. Der Bundesrat hat am 31. Mai 1999 aufgrund einer umfassenden Erörterung des Kosovo-Konfliktes und seiner Auswirkungen auf die Schweiz folgende Beschlüsse gefasst:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sowohl für die Bewachung der diplomatischen Vertretungen in der Schweiz als auch für die Betreuung von Kriegsvertriebenen soll weiterhin Militär eingesetzt werden. Dafür stellt das VBS dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein Kontingent von maximal achthundert Angehörigen der Armee zur Verfügung, dessen Einsatzprioritäten durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates festgelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Bundesrat behält sich vor, für die Betreuung von Asylsuchenden oder für die Bewältigung anderer subsidiärer Aufgaben zusätzliche Truppen ausserhalb des normalen Dienstleistungsplanes 1999 aufzubieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das EJPD wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen ausserordentliche Massnahmen gemäss Artikel 9 Asylgesetz vorzubereiten. Der Inhalt dieser Massnahmen ist zurzeit Gegenstand intensiver Abklärungen, bundesintern und mit den kantonalen Partnern. Es wird vor allem darum gehen, Bestimmungen zu erlassen, die es ermöglichen, einerseits die Aufnahme der Kriegsvertriebenen aus Kosovo (Registrierung, grenzsanitarische Untersuchung, Verteilung und Unterbringung) und andererseits das Asylverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Bei diesen Überlegungen werden auch Ideen wie die Heranziehung von Arbeitslosen oder Freiwilligen zur Betreuung der Flüchtlinge oder die Unterbringung der Kriegsvertriebenen in Bundescamps geprüft. Zudem sollen die Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie die Leistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich von den zuständigen Departementen geprüft werden. Eine erste Sitzung mit Vertretern der zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen ist bereits anberaumt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten wird beauftragt, die Nothilfeaktionen in der Konfliktregion zu verstärken und Massnahmen besonders zu fördern, die eine Weiterwanderung von Flüchtlingen in die Schweiz eindämmen. Längerfristige Aufbau- und Entwicklungsprogramme sowie Finanzhilfen von Bundesstellen im Balkan sollen auf ihre Synergiewirkung zur Eindämmung von Flüchtlingsströmen hin überprüft bzw. darauf ausgerichtet werden. Das EDA und das EJPD haben bis zu den Sommerferien das bestehende "Rückkehrprogramm Kosovo" zu ergänzen und der neuesten Entwicklung anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das EDA wird beauftragt, die Regierungen der Nachbarländer weiterhin mit Nachdruck auf die migrationspolitische Situation der Schweiz im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt hinzuweisen und auf ein sinnvolles "burden sharing" hinzuwirken sowie auch in seiner Informationspolitik gegenüber dem Ausland die entsprechenden Akzente zu setzen und über die schweizerischen Leistungen zur Bewältigung der Krise zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die punktuelle Verstärkung der Grenzorgane zur besseren Grenzbewachung wird vom Eidgenössischen Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit dem VBS geprüft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Dass die Schweiz eine höhere Zahl von Asylsuchenden aus Kosovo hat, hängt vor allem damit zusammen, dass bereits vor dem Kriegsausbruch eine grosse kosovo-albanische Gemeinschaft in der Schweiz gelebt hat. Viele davon sind als Gastarbeiter in unser Land gekommen. Dies wirkt sich aufgrund des gegenwärtigen Konfliktes in Kosovo migrationsanziehend auf die Schweiz aus. Tatsächlich bewegt sich der hohe Fürsorge- und Betreuungsstandard in der Schweiz auf dem Niveau weniger europäischer Aufnahmestaaten. Die mit der Schweiz vergleichbaren wenigen Staaten beschränken ihre Leistungen, im Unterschied zu den anderen Staaten, weder personell noch zeitlich. Inwieweit die Schweiz aber im allgemeinen den Nachbarländern ermöglicht, eine restriktivere Haltung in der Flüchtlingspolitik einzunehmen, kann der Bundesrat aufgrund der vorliegenden Vergleichsstudien nicht verbindlich beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die selbständige Rückkehr wird vom EJPD seit Jahren gefördert und verbessert. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und der Rückkehr von Kriegsvertriebenen aus Bosnien und Herzegowina kam das Rückkehrkonzept mit grossem Erfolg zur Anwendung. Die Zielgruppe für das Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramm Bosnien-Herzegowina umfasste rund 18 000 Bosnierinnen und Bosnier. Davon haben rund 10 000 oder 55 Prozent am Programm teilgenommen und sind freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Weitere 700 Personen haben die Schweiz selbständig verlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die verschiedenen, aufeinander abgestimmten Massnahmen der Rückkehrhilfe setzten nicht erst im Zeitpunkt der Ausreise an, sondern bereits frühzeitig, nach der Ankunft der Betroffenen in der Schweiz. So tragen vom Bund finanzierte und von kantonalen Behörden, Institutionen und Hilfswerken realisierte, länderspezifisch ausgerichtete Aus- und Weiterbildungsprogramme dazu bei, die Rückkehrfähigkeit der Kriegsvertriebenen zu erhalten und ihnen zu helfen, Perspektiven im Herkunftsstaat zu entwickeln. Die Auseinandersetzung mit der späteren Rückkehr im Rahmen dieser Programme, unterstützt durch die Vermittlung aktueller Informationen via das - ebenfalls vom Bund subventionierte - gesamtschweizerische Rückkehrberatungsnetz bilden ein gezieltes Gegengewicht zu den bei längerandauernden Anwesenheiten zwangsläufig einsetzenden Integrationsprozessen. Auf Integration abzielende Massnahmen für Kriegsvertriebene werden dagegen vom Bund nicht gefördert, sondern bleiben anerkannten Flüchtlingen vorbehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits im vergangenen Jahr hat das BFF zudem in Zusammenarbeit mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) und der Internationalen Organisation für Migration begonnen, ein Konzept für ein Rückkehrhilfeprogramm Kosovo zu entwickeln. Dabei erweisen sich die im Rückkehrhilfeprogramm Bosnien gewonnenen Erfahrungen als äusserst wertvoll, können jedoch aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage nicht ohne Anpassungen übernommen werden. Durch die frühzeitig an die Hand genommene Konzeptarbeit wird indes sichergestellt, dass in dem Zeitpunkt, in welchem eine organisierte Rückkehr der Kriegsvertriebenen zu verantworten ist, ein Programm lanciert werden kann, das den Bedürfnissen der Rückkehrer entspricht und durch angemessene individuelle und kollektive Anreize deren selbständige Ausreise fördert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit September 1997 besteht zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien ein Rückübernahmeabkommen, welches auch die Ausfertigung von Ersatzdokumenten regelt und nach wie vor in Kraft ist. Im Rahmen der Vertreibungsaktion hat nun jedoch die serbische Konfliktpartei bekanntermassen systematisch die Reise- und Identitätsdokumente der Vertriebenen vernichtet, mit dem Ziel, deren Rückkehr zu verunmöglichen. Unter diesen Umständen muss davon ausgegangen werden, dass auf der Basis dieses Abkommens für die grosse Zahl der Vertriebenen die Beschaffung von Ersatzpapieren im Zeitpunkt der Rückkehr nicht sichergestellt ist. Eine Lösung dieses Problems kann aus heutiger Sicht nur durch ein koordiniertes Vorgehen der internationalen Staatengemeinschaft mit Blick auf eine Rückkehr auch ohne Ersatzdokumente gefunden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was dagegen das für die Rückführung auf dem Landweg notwendige Transitabkommen anbelangt, so wurde ein solches multilaterales Abkommen zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich, Ungarn, Slowenien und Kroatien unter der Federführung von Deutschland bereits unterschriftsreif ausgehandelt. Der Bundesrat seinerseits hat dem Abkommen seine Zustimmung erteilt; der Zeitpunkt der Unterzeichnung wird von Deutschland als Depositarstaat bestimmt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Durch den Bau von Flüchtlingslagern wurde eine Bleibe auf Zeit geschaffen. Sobald jedoch eine Rückkehr der Flüchtlinge nach Kosovo möglich wird, sind zusätzliche mittelfristige Rehabilitations- und Wiederaufbaumassnahmen in grösserem Umfange unabdingbar. Die Schweiz hat sich für die erste Unterbringung in Zeltcamps bereits sehr stark engagiert. Zehntausende wurden allein in Albanien in aus der Schweiz gelieferten Zelten untergebracht. Vor allem mit dem Programm "Cash for shelter" soll während des Winters die menschenwürdige Unterbringung von mindestens zehntausend Flüchtlingen bei Gastfamilien, hauptsächlich in Albanien, sichergestellt werden. Das Programm, welches angelaufen ist, könnte erweitert werden. Vorbehalten bleibt die noch nicht gesicherte Finanzierung mit den Mitteln der Deza. Daneben muss auch die Rückkehr nach Kosovo eingeplant werden, was eine Unterbringung weiterer Flüchtlinge in Kosovo selbst notwendig macht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits im Kontext der Rückkehr von Kriegsvertriebenen nach Bosnien und Herzegowina hat der Bundesrat die Überzeugung vertreten, dass eine dauerhafte Rückkehr von Kriegsvertriebenen nur dann sichergestellt werden kann, wenn diese vom Wiederaufbau der für ein soziales Zusammenleben notwendigen zivilen Infrastrukturen begleitet ist. Dementsprechend enthielt das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Bosnien neben individuellen Leistungen für die Rückkehrer auch eine Strukturhilfekomponente in gleicher Höhe, die der während des Krieges im Land verbliebenen Bevölkerung sowie den Aufnahmegebieten der Rückkehrer zugute kam. Mit diesen Mitteln wurden - zusätzlich zu den übrigen Leistungen der Schweiz im Rahmen der internationalen Wiederaufbaubestrebungen - gezielt für die Wiedereingliederung notwendige Infrastrukturprojekte (Schulen, Spitäler, Unterkünfte usw.) gefördert. Um die Aufnahmebereitschaft der bosnischen Gemeinden zu erhöhen, wurde die Strukturhilfe jedoch nur dann zur Auszahlung freigegeben, wenn auch tatsächlich eine entsprechende Anzahl von Rückkehrenden in diese Gemeinden erfolgt war.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts des Erfolges des Bosnien-Programms und in Anbetracht der breiten Unterstützung, die dieses Rückkehrprogramm seinerzeit in der Öffentlichkeit und in allen politischen Kreisen gefunden hat, geht der Bundesrat davon aus, dass das Parlament auch im Falle von Kosovo bereit sein wird, die für die Förderung einer geordneten und speditiven Rückkehr notwendigen finanziellen Mittel zu genehmigen. Dabei wird die Schweiz wiederum soweit als möglich ihre Wiederaufbauleistungen mit denjenigen der internationalen Staatengemeinschaft koordinieren, um eine grösstmögliche Effizienz und Effektivität der eingesetzten Mittel sicherzustellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. 1998 sind, abzüglich der Gesuche aus der Bundesrepublik Jugoslawien, 20 906 Asylgesuche eingereicht und 9350 Wegweisungen vollzogen worden. Bis Ende April 1999 sind, abzüglich der Gesuche aus der Bundesrepublik Jugoslawien, 6264 Asylgesuche eingereicht und 3344 Wegweisungen vollzogen worden. Rechnet man diese Zahlen hoch, ist für Ende 1999 ein ähnliches Ergebnis wie 1998 zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Der Bundesrat erachtet eine umfassende und kontinuierliche Information über den Balkankonflikt und die Auswirkungen auf unser Land als äusserst wichtig. Deshalb haben sowohl der Bundesrat als auch die betroffenen Departemente und Bundesämter bisher laufend aktiv und transparent über die Entwicklungen in der Krisenregion sowie über die getroffenen Massnahmen und Entscheidungen in der Schweiz orientiert. Zudem hat der Bundesrat am 26. Mai 1999 beschlossen, die Öffentlichkeit mit einem wöchentlichen Bulletin über die Situation in Kosovo zu informieren. Dieses "Balkan-Bulletin" wird vom EDA, vom EJPD und vom VBS verfasst und jeweils am Freitag den Medien zur Verfügung gestellt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der grosse Zustrom von Kosovo-Flüchtlingen setzt früher ein als erwartet und sprengt bereits jetzt den Rahmen der Unterbringungsmöglichkeiten. Obwohl bisher erst ein Teil der 2500 Kontingentsflüchtlinge in die Schweiz geflogen werden konnte, ist die Schweiz schon an der Grenze ihrer Kapazitäten angelangt. Dennoch sind an der Grenze täglich neue Flüchtlingsgruppen zu erwarten. Zusätzliche Unterkünfte können im Moment noch erschlossen werden, aber es muss damit gerechnet werden, dass auch diese Reserven in Kürze erschöpft sein werden. Auch die Weiterverteilung an die Kantone wird zunehmend an Grenzen stossen. Dringliche oder notrechtliche Vorkehrungen im Hinblick auf die drohende Zuspitzung drängen sich auf und wurden vom Bundesrat anlässlich seiner Orientierung vom 31. Mai 1999 auch in Aussicht gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die aktuelle Lage in den Aufnahmezentren? Welche Szenarien für die weitere Entwicklung liegen ihm vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen hat er geplant? Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt werden sie realisiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für welche Bereiche sieht er konkret Notrecht vor?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In welchem Ausmass plant er eine Verstärkung des Grenzwachtkorps?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Verfügt er über Pläne zur vorübergehenden Aufnahme, Versorgung und Rückführung einer grösseren Anzahl von Personen, oder hat er entsprechende Aufträge erteilt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er bereit, zur Betreuung von Flüchtlingen unter der Führung von Zivilschutz oder Militär nötigenfalls weitere Personen wie beispielsweise Arbeitslose oder Freiwillige bzw. zivile Organisationen heranzuziehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Ist er bereit zu prüfen, ob sich angesichts der zu erwartenden Menge von Kriegsvertriebenen anstatt einer Verteilung auf die Kantone ein neues System der Unterbringung in Bundescamps in der Nähe der Erstaufnahmezentren aufdrängt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Teilt er die Meinung, dass die Schweiz in mehrfacher Hinsicht für Asylsuchende zu attraktiv ist:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- durch die jahrelange grosszügige Asylpraxis und den Vollzugsnotstand;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- durch grosszügige Leistungen im Sozialbereich;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- durch die ausgesendeten Signale in der aktuellen Situation, wie das Bekanntgeben des im Verhältnis zur Bevölkerungszahl hohen Kontingentes oder auch die Unterbringungsmöglichkeiten bei Familien?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Teilt er die Auffassung, dass Massnahmen im Hinblick auf die Rückkehr der Kriegsvertriebenen bereits jetzt geplant und in Angriff genommen werden müssen, insbesondere:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verzicht auf Integration der Kriegsvertriebenen in der Schweiz;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Abklärungen bezüglich administrativer Hindernisse, z. B. durch ungültige Papiere oder das Fehlen zuständiger Ämter vor Ort;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Transitabkommen für die Rückführung auf dem Landweg;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Anreizsysteme?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie beurteilt er die Möglichkeiten für langfristige Hilfe vor Ort sowie deren Anreizwirkung im Hinblick auf die Rückkehr der Kriegsvertriebenen mit&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- internationaler Kooperation;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- aufgestockten finanziellen Mitteln;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- dem Prinzip, Leistung gegen Leistung, d. h. Aufbauhilfe gegen Rücknahme von Vertriebenen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Wie sieht die Entwicklung im Asylbereich ausserhalb der Kosovo-Problematik aus? Konnten der Vollzug beschleunigt und die Gesuchszahlen gesenkt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Ist der Bundesrat bereit, die Öffentlichkeit wöchentlich in geeigneter Weise über die Entwicklung der Lage im Flüchtlingsbereich zu informieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Notrecht im Asylwesen</value></text></texts><title>Notrecht im Asylwesen</title></affair>