{"id":19993221,"updated":"2024-04-10T12:47:18Z","additionalIndexing":"Katastrophenhilfe;Armeeeinsatz;militärische Ausbildung","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-06-01T00:00:00Z","legislativePeriod":45,"session":"4519"},"descriptors":[{"key":"L04K04020304","name":"Armeeeinsatz","type":1},{"key":"L04K10010702","name":"Katastrophenhilfe","type":1},{"key":"L04K04020307","name":"militärische Ausbildung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"1999-06-07T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"1999-06-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(928188000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(928706400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2339,"gender":"m","id":90,"name":"Gemperli Paul","officialDenomination":"Gemperli Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2241,"gender":"m","id":227,"name":"Uhlmann Hans","officialDenomination":"Uhlmann Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2207,"gender":"m","id":53,"name":"Danioth Hans","officialDenomination":"Danioth Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2336,"gender":"m","id":19,"name":"Bisig Hans","officialDenomination":"Bisig"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2239,"gender":"m","id":204,"name":"Seiler Bernhard","officialDenomination":"Seiler Bernhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2443,"gender":"m","id":372,"name":"Inderkum Hansheiri","officialDenomination":"Inderkum"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2106,"gender":"m","id":136,"name":"Loretan Willy","officialDenomination":"Loretan Willy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2240,"gender":"f","id":209,"name":"Simmen Rosemarie","officialDenomination":"Simmen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2434,"gender":"m","id":375,"name":"Paupe Pierre","officialDenomination":"Paupe"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2466,"gender":"m","id":425,"name":"Schweiger Rolf","officialDenomination":"Schweiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2257,"gender":"m","id":194,"name":"Schiesser Fritz","officialDenomination":"Schiesser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2439,"gender":"m","id":377,"name":"Rochat Eric","officialDenomination":"Rochat Erich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2438,"gender":"m","id":379,"name":"Wicki Franz","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2338,"gender":"m","id":85,"name":"Frick Bruno","officialDenomination":"Frick"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"99.3221","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In früheren Jahren wurden nur in wenigen Ausnahmefällen Truppen für zivile Bedürfnisse beansprucht, namentlich bei Naturkatastrophen. Entsprechend grosszügig und aus früherer Sicht verständlich ist die Praxis, die sich bei Hilfsbegehren eingespielt hat. Selbst für Feste und Grossanlässe wurden Truppen eingesetzt, auch wo dies ökonomisch nicht gerechtfertigt war und kein Ausbildungsnutzen resultierte.<\/p><p>In den letzten neun Monaten hat sich die Situation drastisch verändert. Unvorhergesehene Ereignisse zwangen nicht nur zu einem grossen Einsatz von Truppen, sondern sogar zur Vorverlegung von Wiederholungskursen: grosser Zustrom von Asylbewerbern, Lawinenniedergänge, Gewaltdrohungen gegen ausländische Botschaften, Hochwasser, Erdrutsche usw. So stehen für das zweite Halbjahr 1999 nur noch wenige Truppen zur Verfügung. Vor allem fehlen jene, die für Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung und subsidiäre Einsätze zugunsten der Behörden die geeignetsten sind. Weitere Einsätze sind zu erwarten. Die ausserordentliche Situation im Asylwesen aufgrund des Kosovo-Krieges, weiter erwartete Hochwasser, die nach wie vor vorhandene Gewaltbereitschaft gegenüber ausländischen Einrichtungen usw. lassen es erwarten. Es ist dringend nötig, dass der Bundesrat darlegt, wie er vor allem die Truppen bereitstellen will.<\/p><p>Es fragt sich auch, ob die Kriterien für die Unterstützung ziviler Bedürfnisse noch richtig sind und ob die verschiedenen Bedürfnisse richtig gegeneinander abgewogen werden. Oft scheint es, es sei in der ersten Grosszügigkeit nachgegeben worden. So ist beispielsweise schwer nachvollziehbar, dass in Thun Soldaten Sandsäcke schleppten, derweil sich die zivile Bevölkerung nebenan im Café amüsierte (vgl. TV DRS, \"10 vor 10\" vom 14. Mai 1999), während ein Gesuch um Überwachung des Linthkanals durch Truppen trotz Dammbruchgefahr nicht bewilligt werden konnte, obwohl die örtlichen Zivilschutzorganisationen personell ausgebrannt und übermüdet waren.<\/p><p>Unter diesen Umständen muss auch die grosszügige Praxis gegenüber Festveranstaltern überprüft werden. Sie ist nur noch zulässig, wo sie einen direkten Ausbildungserfolg bringt. Nicht mehr möglich sind militärische Gratisleistungen, die lediglich den Veranstalter Kosten einsparen bzw. Gewinne verbessern helfen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Armee ist seit Monaten in unterschiedlichen Einsätzen im In- und Ausland engagiert. Die Erfahrungen werden durch das VBS laufend ausgewertet und bei Bedarf bestehende Einsatzgrundlagen sowie Abläufe angepasst. Gleichzeitig dienen sie als wertvolle Grundlagen für die laufenden Projekte \"Armee XXI\" und Bevölkerungsschutz.<\/p><p>1. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages (Art. 1 des Militärgesetzes) hat die Armee die zivilen Behörden zu unterstützen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen. Die Hilfe wird nur geleistet, wenn die Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt. Die Einsätze der Truppe erfolgen nach dem Grundsatz der Subsidiarität. Hilfeleistungen an die zivilen Behörden können nach Artikel 67 des Militärgesetzes zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen erfolgen, zum Einsatz im Rahmen der koordinierten Dienste, zur Bewältigung von Katastrophen und zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung (Verstärkung Grenzwachtkorps, Betreuung von Asylsuchenden u. a. m.).<\/p><p>Diese Hilfeleistungen sind Einsätze der Armee, die als Assistenzdienst geleistet werden. Sie sind zu unterscheiden vom Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsdienstes.<\/p><p>Das VBS wertet die Truppeneinsätze regelmässig aus und optimiert bei Bedarf die Abläufe. Eine Änderung der Rechtsgrundlagen drängt sich im Moment nicht auf.<\/p><p>2. Zuständig für Aufgebote zum Assistenzdienst ist der Bundesrat, bei Katastrophen im Inland das VBS (Art. 70 des Militärgesetzes). Gesuche für Katastrophenhilfe im Inland richten die kantonalen Behörden über die zuständige Territorialdivision bzw. -brigade an den Führungsstab des Generalstabschefs, der dem Chef VBS Antrag stellt. In den übrigen Fällen von Assistenzdienst richten die zivilen Behörden ihre Unterstützungsgesuche an den Bundesrat.<\/p><p>Zuständig für den Einsatz militärischer Mittel für zivile Tätigkeiten im Rahmen des Ausbildungsdienstes ist grundsätzlich der Generalstabschef. Über Gesuche um Truppeneinsätze für ausserdienstliche Tätigkeiten entscheidet der Chef Heer bzw. der Kommandant Luftwaffe, wenn es sich um Lufteinsätze handelt.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der heutige Antrags- und Entscheidungsweg zweckmässig ist und sich bewährt hat.<\/p><p>3. In den letzten Jahren konnten Gesuche der zivilen Stellen grosszügig bewilligt werden. Aufgrund der laufenden, beschlossenen und zusätzlich sich abzeichnenden Armee-Einsätze werden die knappen Ressourcen nach zunehmend strengeren Kriterien eingesetzt. Dies gilt insbesondere für jene Fälle, in denen zusätzliche Truppen aufgeboten werden müssen.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat am 31. Mai 1999 beschlossen, dem EJPD für Bewachungs- und Betreuungsaufgaben 800 Angehörige der Armee maximal bis Ende April 2000 zur Verfügung zu stellen. Die Prioritäten für den Einsatz werden durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates festgelegt. Diese Einsätze können mit WK-Truppen, mit einem zusätzlichen Aufgebot von Teilen der Alarmformationen, mit der Vorverlegung der Dienstleistung von ungefähr drei Regimentern aus dem Jahre 2000 auf Ende 1999 sowie mit der Sicherstellung der Einrückungsbereitschaft eines Infanterieregimentes über Weihnachten\/Neujahr sichergestellt werden.<\/p><p>Der Bundesrat behält sich vor, gegebenenfalls für die Betreuung von Asylsuchenden oder für die Bewältigung anderer subsidiärer Aufgaben zusätzliche Truppen ausserhalb des normalen Dienstleistungsplanes 1999 zum Assistenzdienst aufzubieten.<\/p><p>5. Nach der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ) darf die Truppe nur dann Hilfe leisten, wenn:<\/p><p>- die unterstützten zivilen und ausserdienstlichen Tätigkeiten von nationaler oder internationaler Bedeutung sind;<\/p><p>- die unterstützten zivilen Aufgaben von öffentlichem Interesse sind;<\/p><p>- die Gesuchsteller ihre Aufgabe nachweisbar mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können;<\/p><p>- die Hilfe nachweisbar nicht von militärischen Vereinen, Verbänden oder Organisationen geleistet werden kann; und<\/p><p>- die Hilfe die zivile Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert.<\/p><p>Im weiteren muss die Truppe aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung geeignet sein, die anbegehrte Hilfe zu leisten. Zudem dürfen die Ausbildungsprogramme der militärischen Schulen und Kurse nicht wesentlich beeinträchtigt werden.<\/p><p>Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass angesichts der heutigen Truppenanforderungen für Bewachung, Betreuung und Katastrophenhilfe der Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten nach strengeren Kriterien erfolgen wird.<\/p><p>Im übrigen ist der Bundesrat derzeit der Auffassung, dass Anlässe vom Stellenwert einer Expo.01 nach wie vor die Unterstützung der Armee verdienen, sofern dies die dannzumalige Sicherheitslage erlauben wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Ereignisse des letzten halben Jahres hat die Armee grosse Hilfseinsätze zugunsten der zivilen Bevölkerung und der Behörden geleistet. Zum einen scheinen die verfügbaren Truppen dieses Jahres schon zum grossen Teil beansprucht. Zum anderen stellt sich die Frage nach den Kriterien solcher Hilfseinsätze. Wir bitten den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches ist die Konzeption, und welches sind die gültigen Kriterien, damit den zivilen Behörden bei Katastrophen und anderen besonderen Ereignissen Truppen zur Verfügung gestellt werden (Hilfs- und Subsidiäreinsätze)? Sind diese Grundlagen aufgrund der grossen gegenwärtigen Beanspruchung nicht zu überarbeiten?<\/p><p>2. Auf welchem Weg werden solche Unterstützungen zugesichert, und ist dieser Weg immer eingehalten worden? Ist der heutige Antrags- und Entscheidungsweg aufgrund der gehäuften Gesuche noch zweckmässig?<\/p><p>3. Ist das Bedürfnis für Hilfseinsätze aufgrund der knappen Ressourcen und der gehäuften Ereignisse nicht in einigen Fällen kritischer zu prüfen, und sind die Massstäbe nicht strenger anzusetzen, so dass die Mittel tatsächlich dort eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden?<\/p><p>4. Die personellen Mittel für solche Einsätze scheinen für das Jahr 1999 zum grossen Teil bereits ausgeschöpft. Grössere Bedürfnisse zeichnen sich zusätzlich ab: ausserordentliche Situation im Asylwesen aufgrund des Kosovo-Krieges, weitere Hochwasser bei Schneeschmelze, Gewaltbereitschaft gegenüber diplomatischen Niederlassungen. Wie und mit welchen Mitteln will der Bundesrat die nötigen Mittel und Truppen zur Verfügung stellen?<\/p><p>5. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass aufgrund der geänderten Verhältnisse die bisher grosszügige Praxis zugunsten ziviler Anlässe (Unterstützung von Festanlässen, Expo.01 usw.) überprüft werden soll? Ist er ebenfalls der Ansicht, dass Mittel für solche Zwecke nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn damit ein klarer Ausbildungserfolg angestrebt wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Praxis und Sicherstellung der Hilfs- und Subsidiäreinsätze durch Truppen"}],"title":"Praxis und Sicherstellung der Hilfs- und Subsidiäreinsätze durch Truppen"}